MDM liefert bestellte und bestätigte Münzen nicht - schlechte Erfahrung

  • Hallo zusammen,


    habe leider bei MDM Ende April mehrere Goldmünzen bestellt. Nun weigert sich MDM Ende Mai, die bestätigten und bereits zu 100% im voraus bezahlten Münzen auszuliefern mit der Ausrede, die Münzen seien nicht mehr beschaffbar (1oz Wiener Philharmoniker und Maple Leaf). Auch die wenigen gelieferten Münzen wurden nicht zum bestellten Preis abgerechnet, sondern mit 24 Euro Aufpreis zum Bestellpreis. EP lt. Bestellbestätigung = 909,00 Euro - berechnet wurde lt. Rechnung ein EP von 935,00 Euro. Habe denen jetzt noch eine einmalige und letzte Lieferfrist gegeben, da ich über deren Gegenangebot (1 Goldunze Panda zum Preis von 1.105,00 Euro) nur lachen kann.


    Hoffe, ihr habt bessere Erfahrungen mit diesem Laden gemacht - möchte meine schlechte Erfahrung jedoch gerne anderen mitteilen. Informiert wurde ich lt. deren AGB über die fehlenden Münzen weder unverzüglich, noch nach Lieferung der ersten Münzen oder gar überhaupt. Hier musste ich selber nachfragen, was los sei und wo die Münzen denn nun bleiben. Warum man jedoch um 100% Vorauskasse gebeten und mir die Münzen erst noch bestätigt, bleibt wohl der MDM Münzhandelsgesellschaft überlassen. Sehr dubios jedoch alles in meinen Augen, wie hier mit Neukunden umgegangen wird...


    VG
    Heavenscent

  • Herzlich willkommen,


    lass Dich nicht ärgern von dem Laden, das berichtete wundert mich nicht, kam immer mal wieder vor die letzten Jahre bei steigenden Preisen.
    Leider kommt lt. AGB der Vertrag erst mit Lieferung zu stande. Deine gelieferten sind Dir sicher, zahl ja nicht mehr als den Bestellpreis, überweise einfach den korrekten Preis mit Verweis auf die Bestellbestätigung im Verwendungszweck irgendwie a la "Preis gem. Best. vom 1.1.10".
    Mit den anderen Münzen wünsche ich Dir viel Glück [smilie_blume] bleibt hartnäckig und lästig, dann kanns klappen.


    Viele Grüße
    Goldhamster

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • Die haben ja (etwas) geliefert, zwar leider erst nach vier Wochen (gestern) und unvollständig - aber somit wurde meine Bestellung und die Preise angenommen. Leider habe ich bereits 100% aufgrund deren Schreiben mit der Bitte um Vorauskasse i.H. von 50% der ursprünglichen Bestellsumme geleistet (dürfte wohl ggf. ebenfalls bereits als Vertragsannahme gelten?). Ich bleibe am Ball und werde berichten, wie es hier mit dem Kundenservice aussieht und man sich weiter verhält...

  • Das ist natürlich nicht so nett von M*M, da ihr ja ein gültiges Vertragsverhältnis habt und M*M Dir die Leistung schuldet.
    "Nicht mehr beschaffbar" (also Einrede der faktischen Unmöglichkeit der Leistung) ist natürlich bullshit, weil es beide genannten Münzen am Markt noch gibt (wenn auch nicht zu dem genannten Preis). Dummerweise hat M*M aber eine Preissteigerungsklausel in Ihren AGB, die Dir ggf. zum Nachteil gereicht und Deinen Vertragspartner ganz elegant (und einseitig) aus dem Vertrag entschlüpfen lässt...


    Ping

    Diese Signatur ist unter Deiner Landesdomain nicht sichtbar, da sie aufgrund eines behördlichen Hinweises bzw. einer Anordnung entfernt wurde.

  • Das ist natürlich nicht so nett von M*M, da ihr ja ein gültiges Vertragsverhältnis habt und M*M Dir die Leistung schuldet.
    "Nicht mehr beschaffbar" (also Einrede der faktischen Unmöglichkeit der Leistung) ist natürlich bullshit, weil es beide genannten Münzen am Markt noch gibt (wenn auch nicht zu dem genannten Preis). Dummerweise hat M*M aber eine Preissteigerungsklausel in Ihren AGB, die Dir ggf. zum Nachteil gereicht und Deinen Vertragspartner ganz elegant (und einseitig) aus dem Vertrag entschlüpfen lässt...


    Ping



    Korrekte Analyse, wobei ich ergänzend hinzufügen möchte, daß ich ich die Wirksamkeit solcher AGB doch in höchstem Maße anzweifle. Wenngleich mir einschlägige Rechtsprechung gerade zu diesen Themen nicht bekannt ist, kann ich mir sehr gut vorstellen, daß die Gerichte hier eine rechtswidrige Benachteiligung annhemen würden, zumal in Zeiten, in denen der Verbraucherschutz durch die EU immer mehr an Bedeutung gewinnt.


    Daher würde ich empfehlen, denen ganz klar mit dem Anwalt zu drohen, denn im Zweifel verlieren die durch einen Rechtsstreit, in welchem ihre Klauseln als unwirksam eingestuft werden, mehr, als wenn sie jetzt die gekauften Münzen zum alten Preis liefern.


    Gruß,
    Goldelefant

  • Dummerweise hat M*M aber eine Preissteigerungsklausel in Ihren AGB, die Dir ggf. zum Nachteil gereicht und Deinen Vertragspartner ganz elegant (und einseitig) aus dem Vertrag entschlüpfen lässt...

    Na, ob die Klausel auch so gültig ist und Bestand haben wird, wird sich ggf. auch noch zeigen. Lt. deren AGB wird man auch unverzüglich darüber informiert, sofern irgendwas nicht geliefert werden kann. Erst noch Kohle einsammeln, Lieferbarkeit vortäuschen und dann mit falschen Preisen und geringeren Mengen um die Ecke kommen? Denke nicht, dass die mit ihren "Maschen" bei mir sehr weit kommen.


    Mit deren Schreiben und der Bitte um Vorauszahlung haben die mir quasi meine Bestellung, Anzahl, Münzen und Preise bestätigt. Fackel da aber auch generell nicht allzulange, gibt/gab jetzt eine freundliche Email mit Frist von mir und bei Zickigkeiten erledigt´s dann halt der Anwalt. Dieser Thread dient mehr der "Aufklärung" und Information für andere Goldsammler ;)

  • Wer mit MDM was anfängt ist neu im Geschäft - verbuch es unter Lehrgeld.


    Das einzige was mich interessieren würde ist: Du willst mit einem Anwalt was machen gegen die? Sorry, aber das glaube ich erst, wenn hier die Klageschrift gepostet wird. [smilie_happy] [smilie_happy]

    "Gerade wieder frisch gelesen: George Orwell`s 1984..... am Ende jubeln sie dann alle."

    Connor MacLeoad

  • Wer mit MDM was anfängt ist neu im Geschäft - verbuch es unter Lehrgeld.


    Das einzige was mich interessieren würde ist: Du willst mit einem Anwalt was machen gegen die? Sorry, aber das glaube ich erst, wenn hier die Klageschrift gepostet wird. [smilie_happy] [smilie_happy]


    Teil 1 volle Zustimmung.


    Teil 2 dickes Fragezeichen. Hälst Du die für unantastbar oder wieso glaubst Du, daß man nicht gegen die vorgehen sollte ?)


    Gruß,
    Goldelefant

  • Teil 1 volle Zustimmung.


    Teil 2 dickes Fragezeichen. Hälst Du die für unantastbar oder wieso glaubst Du, daß man nicht gegen die vorgehen sollte ?)


    Gruß,
    Goldelefant

    Mein Vertrauen in die Gerichte ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Ob die sich mit so was abgeben? Immerhin müssen die ja jetzt Arbeitnehmer/innen verknacken, die ein paar allte Maultaschen vor dem Kompost gerettet haben. Spääsele gemacht.


    Nein, ich denke, dass man sich über eine solche Firma zu Recht ärgern kann aber dann noch gutes Geld hinterher zu werfen bei fragwürdigem Ergebnis? Ich denke, das lohnt nicht mal mit Rechtschutzversicherung, da diese nach 2. oder 3. Inanspruchenahme gerne den Vertrag kündigen. :boese:

    "Gerade wieder frisch gelesen: George Orwell`s 1984..... am Ende jubeln sie dann alle."

    Connor MacLeoad

  • Nein, ich denke, dass man sich über eine solche Firma zu Recht ärgern kann aber dann noch gutes Geld hinterher zu werfen bei fragwürdigem Ergebnis? Ich denke, das lohnt nicht mal mit Rechtschutzversicherung, da diese nach 2. oder 3. Inanspruchenahme gerne den Vertrag kündigen.


    Stimmt, damit hast Du sicherlich recht. Ein positives Ergebnis kann niemand garantieren und wenn der Verlust nicht zu hoch ist, sollte man gut abwägen, ob man sich darauf einläßt. Und im Zweifel dann eben Lehrgeld, wie Du ja bereits treffend erwähnt hast ;(


    Gruß,
    Goldelefant

  • Meine Chancen sehe ich wie immer vor Gericht bei 50/50 <- Die haben jedoch mehr zu verlieren als ich und lass mal den Goldpreis die nächsten Wochen/Monate weiter steigen - dann lohnt es sich sogar für mich (warum sollte ich es auch als Lehrgeld verbuchen?). Übrigens hatte ich per Rechnung bestellt, jedoch kam zunächst einmal ein Schreiben mit der Bitte um Vorauskasse (dürfte als Angebot zu sehen sein, was ich durch meine bestätigte Bezahlung angenommen habe). Wer will da vom Vertrag zurücktreten und weshalb, dürfte nicht begründbar sein...

  • Wer will da vom Vertrag zurücktreten und weshalb, dürfte nicht begründbar sein...


    Also nochmal zum mitmeiseln:


    Zitat

    Alle Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Die Geltungsdauer unserer befristeten Angebote erfahren Sie jeweils dort, wo sie im Shop dargestellt werden. Gemäß den Marktbedingungen kann es aber kurzfristig zu Änderungen kommen:
    Wenn in Ausnahmefällen der tatsächliche Preis eines Artikels niedriger ist als der angegebene Preis, berechnen wir Ihnen natürlich den niedrigeren Preis und schicken Ihnen den bestellten Artikel ohne weitere Rücksprache zu.


    Wenn der tatsächliche Preis eines Artikels höher ist als der angegebene Preis, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und fragen Sie, ob wir Ihnen den Artikel dennoch schicken sollen.


    Die bieten Dir einfach die ollen Unzen für 1.300 Euro/Stück an (weil sie die aufwendig beschaffen mussten) und Du wirst das Angebot nicht annehmen. ;)


    Zum Thema "unverzüglich informieren", so bedeutet "unverzüglich" ohne schuldhaftes Verzögern und "schuldhaftes Verzögern" wirst Du nicht nachweisen können...


    Ping



    PS: ich will die Stellung und das Verhalten von MDM nichtrechtfertigen, aber Dir Deine Position etwas besser verdeutlichen :)

    Diese Signatur ist unter Deiner Landesdomain nicht sichtbar, da sie aufgrund eines behördlichen Hinweises bzw. einer Anordnung entfernt wurde.

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  • Ich hatte auch eine Unze zu 909 Euro bestellt und bekam dann einen Brief mit der Bitte um Vorauszahlung über 450 Euro. Der Rest dann auf Rechnung, die Münze bekam ich dann zu 935 Euro geliefert (war vor etwa 2 Wochen). Nachdem ich mich telefonisch beschwert hatte, waren dann doch nur 909 Euro fällig !

  • Ich hatte auch eine Unze zu 909 Euro bestellt, die Münze bekam ich dann zu 935 Euro geliefert (war vor etwa 2 Wochen). Nachdem ich mich telefonisch beschwert hatte, waren dann doch nur 909 Euro fällig !

    Soso, scheint ja gängige Praxis dort zu sein - von mir aus stell ich das System/AGB gerne mal auf die Probe (geht eh mehr um´s Prinzip als die Mücken - alleine durch den aktuellen Preisboom hab ich wohl ´n paar Kröten für Anwalt/Gericht etc. über :-). Ansonsten gibt es aktuelle Neuigkeiten, die sich zwar schon anders anhören - aber letztendlich wohl das gleiche Ergebnis erzielen sollen und zwar eine Drückung vor der Vertragserfüllung, die ich dann anwaltlich durchsetzen muss (warte doch nicht ewig und drei Tage, meine Frist läuft 31.05. ab)...


    Zitat: "Die noch fehlenden Ausgaben sind zurzeit nicht lieferbar. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Bestellung aufrechterhalten möchten. Ob und wann die Ausgaben lieferbar sein werden ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Bitte haben Sie hierfür Verständnis."



  • […]

    Man hat mich nicht kontaktiert und über höhere Preise oder geringeren Mengen informiert, sondern es erfolgte nach dem Schreiben der Vorauszahlung direkt eine Teillieferung nach vollständiger Vorauszahlung (obwohl ursprünglich per Rechnung bestellt) = Annahme meines Angebots/Bestellung incl. aller Positionen, Mengen, Preise. Siehe auch Auszug BGB:


    "A bestellt bei dem Versandhaus V nach Katalog einen Anzug. Vier Tage später wird ihm der Anzug mit Rechnung geliefert. Aus der Lieferung ist zu schließen, dass V das Angebot angenommen hat und zwar nicht erst konkludent durch Lieferung, sondern bereits mit der Entscheidung, die Bestellung des A an die Versandabteilung weiter zu leiten. Darin ist letztlich die Bestätigung des Annahmewillens zu sehen."



    Zum Thema "unverzüglich" -> Vorauszahlungsschreiben verschicken ohne seinen Bestand vorab zu prüfen, geht´s noch?

  • Ich hatte auch eine Unze zu 909 Euro bestellt und bekam dann einen Brief mit der Bitte um Vorauszahlung über 450 Euro. Der Rest dann auf Rechnung, die Münze bekam ich dann zu 935 Euro geliefert (war vor etwa 2 Wochen). Nachdem ich mich telefonisch beschwert hatte, waren dann doch nur 909 Euro fällig !

    Dann hast du Glück gehabt und die Azubiene erwischt. Glückwunsch. :thumbup:

    "Gerade wieder frisch gelesen: George Orwell`s 1984..... am Ende jubeln sie dann alle."

    Connor MacLeoad

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