Gold von Asien nach Deutschland transportieren

  • Ich seit einiger Zeit in Thailand und habe hier einige kleinere Goldbarren gekauft. Muessen diese nun beim Zoll auf dem Weg nach Deutschland angegeben werden? (Gesammtwert, inklusive bargeld bei Einreise < 10000 EUR, und damit under der Meldegrenze). Ich freue mich auf Eure Erfahrungen.

  • mit den Ausfuehrungsbestimmungen aus???


    Ich weis das es bei vielen Laendern ein striktes AUSFUHRVERBOT gibt!!!


    Bei der Einfuhr sehe ich da formaljuristisch kein Problem, habe aber selber keinerlei praktische Erfahrungen.

  • Von den Thai-Ausfuhrbestimmungen hast du grundsätzlich keine Probleme zu erwarten, bei größeren Mengen gibt es eine Anmeldepflicht (wegen Geldwäsche). Wie hoch der Betrag sein darf ohne Anmeldung weiss ich nicht genau, ich meine es sind 10.000$. Ich habe schon öfter Gold in kleineren Mengen (5-6 Unzen) von Thailand nach Deutschland gebracht: Barren, Schmuck und Kunstfiguren, war nie ein Problem.


    Bei der Einfuhr nach Deutschland kommt es darauf an, was für Gold es ist.


    999er Investmentgold ist steuerfrei und kann beliebig eingeführt werden, ab 10.000€ Wert ist es allerdings anmeldepflichtig (auch wegen Geldwäsche).


    Das klassische "Thaigold" (Barren und Schmuck) ist 965er Gold, dieses fällt nicht unter Investmentgold und ist ab der üblichen Zoll-Warenfreigrenze beim deutschen Zoll anzumelden und voll zu versteuern.


    Gleiches gilt für Kunstgegenstände aus 999er Gold (Schmuck & Figuren).


    Man sollte intelligent genug sein, dass man dafür trotzdem im Regelfall keine Steuern bezahlen muss :)

  • Danke, das fasst es noch einmal nachvollziehbar zusammen. Es dürften für das übliche 965er-Thaigold folglich 19% Steuern anfallen, für alles, was die Freigrenze von 430€ (bei Flugreise) überschreitet.


    Das, was ich mit "Intelligenz" meinte findet sich zum Teil in dieser Passage:


    "Befreiungstatbestände ... Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (§ 4 EUStBV);
    Vorübergehende Verwendung (§ 11 EUStBV); Rückwaren (§ 12 EUStBV);"


    Zumindest mit thailändischer Verwandschaft sollte dies nicht allzu schwer fallen.

  • In Münzform ist Gold ab 900er Legierung vom Ablasshandel befreit.


    schon richtig, aber sebbert berichtet von kleineren Goldbarren. Da gilt, dass es mindestens 995 sein muss für die Steuerbefreiung.


    Wenn also Feingoldbarren, dann nix anmelden bei Einreise. Gesamtwert unter 10 kEuro ist unkritisch. Strenggenommen bei Goldbarren sogar darüber nicht aktiv deklarationspflichtig, aber auf Nachfrage anzugeben.


    Wenn Thaigoldbarren 965, dann dem roten Schild folgen und 19% Einfuhrumsatzsteuer abdrücken. Wobei sich da je nach Spread durchaus auch noch der Tausch gegen Anlagegold/Anlagemünzen in Thailand lohnen kann. Schmuggelversuch würde ich nicht machen, Chance-Risikoverhältnis finde ich nicht angemessen.

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