AKTUELLE Rechtslage bei Tafelgeschäften

  • Hi Goldbugs,


    war gestern mal bei nem Händler und erkundigte mich nach Konditionen, wenn ich Gold unter 15k Euro Grenze verkaufen will. Der Händler schwor Stein und Bein, dass er eine Identitätskontrolle mit Ausweis bei Barankauf vornehmen muss, auch unter 15k Euro Grenze, nach neuester Gesetzeslage.
    Es besteht aber keine Meldepflicht und nach 5 Jahren wird gelöscht.


    Wie is dat denn nu??? Im Zwischennetz steht zum Geldwäschegesetz so viel Widersprüchliches und der Gesetzestext selber ist höchstens unter harten Drogen zu ertragen/verstehen.


    Gruß
    mbär

  • Soweit mir bekannt, müssen Händler selbst beim Ankauf von einer Unze Silber die Daten erheben.


    Moby

    Der Zweck des Lebens besteht nicht darin zur Gruppe der Mehrheitsmeinung zu gehören, sondern möglichst großen Abstand zur Gruppe der Idioten zu wahren.

  • Bei einem Privatverkauf von Edelmetallen an einen Händler tritt der Verkäufer (Privatperson) aus Sicht des Händlers an die Stelle des Lieferanten. Der Händler hat eine Aufzeichnungspflicht seiner Lieferanten.


    Der genaue Passus müsste in der Abgabenordnung zu finden sein, ich habe ihn allerdings gerade nicht parat.


    Gruß


    Kruger

  • Zitat

    Wer das nicht möchte, dem sollten ausreichend Alternativen für den Edelmetallverkauf zur Verfügung stehen.


    das sagst du so leicht. Hast du Interesse an 24karat Bandgold? :) Für so was geht nur Scheideanstalt oder Händler.

  • ich habe mir vor Monaten mal das "Geldwäschegesetz" durchgelesen, das sind viele Worte sehr kompliziert gesetzt, aber ab wann konkret aufzeichnungspflicht besteht, wird nicht ausgeführt!
    15.000 ist ne grenze, ab der immer Aufzeichnung
    aber darunter auch, bei Verdachtsfällen blabla
    total schwammig
    und bezogen auf Geschäfte aller Art


    bei schrottgold ist aber wie bei schrottkupfer usw usf Aufzeichnungspflicht ab dem ersten Euro
    schlimm genug, daß trotzdem stromleitungen und gullideckel geklaut werden, weils kriminelle Händler gibt, denen das egal ist

  • Jetzt kommen wir mal zu den staatlich geprägten MÜNZEN, die sind juristisch gesetzliches Zahlungsmittel und damit Geld.


    Wenn der Händler Geld ankauft (tauscht gegen anderes Geld) und keine Waren wie Barren oder Bandgold, muß er dann den Namen, Adresse, Personalausweis etc. nach anderen Gesetzen als dem Geldwäschegesetz unter 15.000 Euro aufzeichnen?!!!

  • Unschuldsvermutung gilt nicht beim Finanzamt , da gilt nur das Wort "Verdacht :D "


    Gruss
    alibaba :D
    PS: "Berufskrankheit , chronisch Krank durch geistige Arbeit" 8| :wacko: :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Jetzt kommen wir mal zu den staatlich geprägten MÜNZEN, die sind juristisch gesetzliches Zahlungsmittel und damit Geld.


    Wenn der Händler Geld ankauft (tauscht gegen anderes Geld) und keine Waren wie Barren oder Bandgold, muß er dann den Namen, Adresse, Personalausweis etc. nach anderen Gesetzen als dem Geldwäschegesetz unter 15.000 Euro aufzeichnen?!!!


    Hallo Herr Osterhase,


    natürlich muss der Händler die Daten aufnehmen. Es sei denn sie wollen zum Nominalwert wechseln. Also ein silbernes 10 Euro Stück für zwei 5 Euro Scheine. Verzeihen sie den Scherz. Da es sich ganz klar um einen Verkauf zum Materialwert handelt, muss der Verkäufer die Personaldaten aufnehmen. Stichwort Hehlerei. Im Grunde müssen sie im A/V Bereich auch bei einem Verlauf von Kleidern, Handys oder Elektrogeräten bereits Ihre Identität nachweisen. Die Aufnahme der Daten steht nicht im Zusammenhang mit dem GWG. Erst bei Verkäufen ab 15.000 Euro würde dieses zusätzlich greifen.

  • Also bei meinem Ankäufer war das völlig unproblematisch...Ich hatte ihn sogar gefragt ob der die Daten will..Er wollte nichts.Und das als Juwelier.Es gibt da natürlich auch eine Vertrauensbasis und sein Finanzbeamter muss und soll ja auch nicht alles wissen.Jeder macht sein Geschäft und gut.

  • das sagst du so leicht. Hast du Interesse an 24karat Bandgold? Für so was geht nur Scheideanstalt oder Händler.

    Als Investor befasst man sich nicht mit solchem Unfug. Wie Du siehst bringt es nur Ärger.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Ich denke für einen gewerblichen Händler ergibt sich die Pflicht zur Aufzeichnung einfach aus dem Umstand, dass er das ausgereichte Geld in seinem Unternehmen als Kosten geltend machen will und muss. Dafür ist nach den geltenden Gesetzen ganz allgemein eine rechtsgültige (nachverfolgbare) Quittung zwingend erforderlich. Würde er das nicht so abhandeln, wäre er gezwungen auch den Verkauf der angekauften Ware ohne Beleg zu machen, da er sonst den gesamten Verkaufserlös als Gewinn versteuern müsste! Das wäre dann aber kein gerwerblicher Handel mehr!


    Gruß DshhN

  • eure Antworten sind plausibel: Ein Gewerblicher muss Käufe und Verkäufe schon aus steuerlichen Gründen dokumentieren. Aber mit Identifizierung per Ausweis???Wenn ich ein Supi-Mountainbike für sagen wir 8k Euro kaufe, brauche ich keinen Ausweis vorlegen, da wird ne Rechnung nach meinen Angaben geschrieben.
    Außerdem wimmelts immer noch im Netz von Aussagen wie "anonymer KAUF bis 15k Euro von EM jederzeit legal" ?)

  • Nein, nein, es geht in der Hauptsache darum, dass bei jedem Abfluß von Geld aus der Firma der Zweck und der Empfänger dokumentiert wird und der Empfänger den Erhalt des Geldbetrages quittiert. Sonst sind das sonstige nicht abzugsfähige Ausgaben des Unternehmens - ergo zu versteuernde Entnahmen des Unternehmers.

  • Nein, nein, es geht in der Hauptsache darum, dass bei jedem Abfluß von Geld aus der Firma der Zweck und der Empfänger dokumentiert wird und der Empfänger den Erhalt des Geldbetrages quittiert. Sonst sind das sonstige nicht abzugsfähige Ausgaben des Unternehmens - ergo zu versteuernde Entnahmen des Unternehmers.

    So kenne ich das auch, jeder Schrotthändler muss mittlerweile Deine persönlichen Daten aufnehmen, selbst für ein paar Kilo Eisen. Offiziell jedenfalls. Ist ja auch Metallhandel. Die Fa. Exchange AG räuspert sich jedoch widersprüchlich.


    http://www.exchange-ag.de/goldankauf.html

    Zitat

    Legimitation:

    Zum Ankauf benötigen wir ab einer Summe von 15.000,- EUR Ihren Personalausweis zur Vorlage im Original oder als Fax.

    Ruf doch einfach mal bei Exchange an.


    Eigentlich hat David die Sachlage hier bereits erschöpfend erklärt.
    Gold anonym verkaufen?


    Gruß


    Smithm

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Nachdem ich nun als Händler schon viel Zeit und Geld aufgewendet habe, diese Frage hinreichend zu klären, um selbst juristisch einen sicheren Stand zu haben, hier der Stand:


    Zuerst einmal muss man den Ankauf vom Verkauf unterscheiden.


    Verkaufen darf jeder Händlertyp alles als Barverkauf bis zu einer Grenze, die 15.000 Euro nicht erreicht. Wer darunter einen Ausweis verlangt, der hat andere Gründe dafür als die gesetzliche Erfordernis nach GwG. Bei Banken gilt eine niedrigere Grenze (meines Wissens 5000 Euro). Meiner Erfahrung nach gilt ein Käufer auch dann als ausgewiesen bzw. nachvollziehbar, wenn dieser Geld überweist und man über die Kontotransaktion die Herkunft des Geldes (>15.000 Euro) nachvollziehen kann.


    Beim Ankauf stehen die Dinge etwas anders. Edelmetallhändler betreiben ein überwachungspflichtiges Gewerbe, die Herkunft von Edelmetallen ist IMMER zu dokumentieren, deshalb muss man beim Verkauf an einen Händler sich auch ausweisen. Bei einem Numismatiker/Münzhändler (?womöglich auch bei Juwelieren?) ist die Lage etwas anders, er darf Edelmetallmünzen ohne Herkunftsnachweis aufkaufen, sofern der Anteil dieser Waren am Gesamtumsatz einen bestimmten, recht kleinen Prozentsatz nicht überschreitet. Ansonsten würde er bzgl. des Ankaufs als Edelmetallhändler gewertet werden und komplett nachweispflichtig sein.


    Was das Gesetz nicht sauber regelt, ist, was als zusammenhängende Transaktion gilt. Hier gibt es schlichtweg nur schwammige Umschreibungen, und die Güte des eigenen Anwaltes bestimmt, ob der Richter mit der Argumentation mitgeht. Öffentlich gemachte Aussagen wie "Ab 15.000 Euro bringen Sie einfach Ihre Frau mit", "kommen Sie einfach in einer halben Stunde wieder für die nächsten 15.000 Euro" sind im Zweifel zutiefst bedenklich, unterstellen Sie doch, dem Kunden Hilfestellung zur Umgehung des GwG zu geben. Dabei soll der Händler ja eigentlich Geldwäscheverdacht melden, anstatt diesen aktiv zu fördern.


    Ich bitte zu beachten: Diese Auskünfte sind eine private Meinung und keine Rechtsberatung!

  • @ Buckelfips: wo ist definiert, wieviel Umsatz ein Münzhändler bzw. ggf. Juwelier mit Altmetallankauf machen darf? Insbesondere bei Juwelieren hab ich den Eindruck, dass der Altgoldankauf zum Kerngeschäft wird, die Schilder im Schaufenster sind zuweilen größer als die Auslagen an Eheringen.


    Aber da Deutschland ein Paradies für die Mafia und sonstige Geldwäscher ist, wird hoffentlich demnächst der Verkauf von Edelmetallen gegen Bargeld komplett verboten. Sonst verlieren wir ggf. noch die Gunst unserer amerikanischen Freunde, wenn wir dort bereits als "bedeutendes Geldwäscheland" eingestuft werden.
    http://www.ftd.de/politik/deut…n-im-ansatz/70059703.html

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