Betriebsrenten - Deckungslücken in der kapitalgedeckten Alters-"Vorsorge"

  • Habe mich heute auch mit dem Thema..... "Deckungslücke" bechäftigen dürfen und finde nun im Gelben diesen Hinweis, dass Großunternehmen Alarm schlagen, weil bei den Rentenzusagen riesige Deckungslücken bestehen........ Der liebe Zins..... die AAA-Hypotheken der Amerikaner....... und nun auch noch die schwankenden Staatsanleihen ....... aus den sonnigen Gegenden.


    Die Großunternehmen schreien also laut und deutlich...... ALARM....


    Ich schätze jedoch, dass wir immer noch nur die Spitze des Eisberges zu sehen bekommen...... bei den Deckungslücken....


    z.B. den bisherigen Berechnungen für den Kapitalbedarf einer Rentenzusage lag bis zum Jahre 2009 ein fiktiver Zinssatz von 6 % zugrunde. Den gibt es ja nun bereits seit einiger Zeit nicht mehr....... also sind die errechneten Rückstellungen für die zu zahlenden Renten..... :-((( nicht mehr KORREKT..... Also müssen diese FEHLER ausgebessert werden. Der Gesetzgeber hilft. Seit dem Jahre 2010 muß der "echte" Rückstellungsbetrag in der Handelsbilanz ausgewiesen werden...... Was heißt also "echt"? Nun, der Betrag, der herauskommt, wenn man den Zinssatz der "Realität" anpaßt.


    Habe mir diesen "echten" Zinssatz heute mal angeschaut...... er liegt statt bei 6 % nunmehr bei 5,15 bzw. 5,25 %......
    Schon das erfordert etliche zusätzliche Rückstellung, die Kapital binden, das die Firma ggf. für anderes benötigen würde.
    ABER........ Wer hält eigentlich den Zinssatz von 5,15 % für realistisch?...... Die kriegt man nicht..... wenn man nicht gerade im sonnigen Süden nach Staatsanleihen Ausschau hält....... schaut schon fast danach aus, dass wir hier ein K.O.Argument FÜR die Eurobonds ausbrüten..... Alternative...... dramatische "Wertberichtigung" bei den Pensionszusagen..... oder richtig dicke Zuführungen zu den Rücklagen...... na ja...... wenn die Gewinne sprudeln.............. aber was, wenn nicht?????


    Habe mir mal die Zahlen angeschaut, die von einem der Dienstleister für die Errechnung des Kapitalbedarfs "empfohlen" wurden........ 1 x 0,85 % weniger Durchschnitszins = zusätzlicher Kapitalbedarf....... zweitens dann die Dynamisierung der "Rente" um diese halbwegs in Ordnung zu halten ..... also zusätzliche 2 % drauf = DICKER zusätzlicher Kapitalbedarf......


    Mal gespannt, woher die den alle nehmen......


    Schätze mal, dass jetzt anhand der "Pensionen" der Privatwirtschaft......... die Bevölkerung "langsam" auf DAS "Thema" eingestimmt wird......


    http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=262321

  • Wenn eine betriebliche Altersrente für die Betriebe zum Vanbanque Spiel wird, versteh ich allerdings nicht, wieso die Möglichkeit überhaupt angeboten wird.

    Zitat

    Wichtig, um gute Mitarbeiter anzuwerben
    Längst aber wissen die Unternehmen: Mit ihren betrieblichen Altersvorsorgeprogrammen leisten sie sich ein sehr teures Instrument der Mitarbeitergewinnung und -bindung. Egal, welche Form sie dabei wählen: Belassen sie ihre Pensionsverpflichtungen in der eigenen Bilanz, wird die wegen eines immer niedrigeren Rechnungszinses (zu dem die künftigen Pensionszusagen diskontiert werden) immer stärker belastet. Lagern die Unternehmen aber aus, droht das Grauen der Kapitalmärkte: anhaltender Anlagenotstand und Niedrigzinsen. Und meist bleiben die Unternehmen trotzdem in der Haftung, selbst wenn sie ihre betriebliche Altersvorsorge auslagern.

    Die Fluktuationen im Arbeitsleben bzgl. des Arbeitgebers nehmen zu, denn wer tritt schon in einen Betrieb ein und bleibt bis Ende seines Arbeitsleben dabei. Außer man ist bei einem öffentlichen Arbeitgeber, dessen Sicherheit jedoch in den nächsten Jahren auch nicht zu nehmen wird.


    Siehe die Angestelleten bei RWE. Da werden sich einige der Arbeitnehmer bald außerhab des Konzerns sehen.

  • Da gab es mehrere Gründe. Bei Führungskräften und höheren Angestellten war das eine Möglichkeit, der Progression zu entgehen. Ein Teil des Gehaltes wurde nicht ausgezahlt, sondern in eine Altersvorsorge gesteckt. Diese war steuerneutral und mußte erst zum Zeitpunkt der Rente versteuert werden. Das war also der Teil, der den Angestellten gefiel.
    Von Unternehmerseite her war es eine Möglichkeit, zu Zeiten, wo hohe Gewinne anfielen, die nicht komplett der Steuer in den Hals zu werfen, sondern sie in der Firma zu halten. Da nicht sofort alle zurück zu stellenden Beiträge in die Rückstellungsversicherung flossen, verblieb ein Teil im Unternehmen und konnte "preiswert" für Finanzierungen von Investitionen verwendet werden. Wichtg war immer nur, dass der Betrag in der Bilanz ausgewiesen werden konnte (also DA war). Im Laufe der Zeit entdeckten dann beide Seiten die "negaiven" Aspekte dieses Deals. Da war es aber für viele bereits zu spät.


    Viele mittelständische Betriebe haben dieses Konzept für die Altersversorgung der geschäftsführenden Gesellschafter hergenommen. Erstens mußten die sich ja eine Altersversorgung aufbauen und zweitens verblieb "billiges" Kapital in der Firma für Investitionen. Oft haben Firmen diese Konstrukte in "sehr guten Jahren" begonnen .... als dann irgendwann mal weniger gute Jahre kamen, haben sie die Kehrseite der Medaille kennengelernt. - Oft waren sie nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Rückstellungen zu machen......... und auflösen kann man die nicht so einfach, denn das fällt im Zweifelsfalle unter die sogenannte "verdeckte Gewinnausschüttung".... selbst wenn nix übrigbleibt...... Außerdem ist das Ganze hochkompliziert und benötigt entsprechende Fachleute für die jährliche Anpassung oder das "Austreten". Da haben sich einige Leute einen Genickbruch geholt.


    Inzwischen kennt man die Fallstricke und versucht, alles so weit wie möglich auszulagern oder es nicht mehr zu machen...... aber die Altverträge, die laufen alle noch und entwickeln sich zunehmend zu einer explosiven Mischung.

  • Zitat

    Da nicht sofort alle zurück zu stellenden Beiträge in die Rückstellungsversicherung flossen, verblieb ein Teil im Unternehmen und konnte "preiswert" für Finanzierungen von Investitionen verwendet werden. Wichtg war immer nur, dass der Betrag in der Bilanz ausgewiesen werden konnte (also DA war).

    Darf ich das so verstehen, daß die Rückstellung nur zu bestimmten Zeitpunkten in die Rückstellungsversicherung fließt? Was ist DA?


    Ich erinnere mich an das Angebot einen Teil der Vergütung in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Ich hatte abgelehnt, weil eine Direktversicherung bestand und ich zu dieser Zeit von dem Denkvirus angesteckt war, über sein Vermögen direkt zu verfügen. Mich ärgert, daß die Direktversicherung nicht ohne Umstände aufzulösen ist. Die Währungsunsicherheit ist ein derartiges Planungsrisiko, daß Versicherungen nur noch mit spitzen Fingern angefaßt werden sollten. Als weiteres Manko zählt für mich ein steigendes Risiko in der Rechtsauslegung. Bestandsschutz scheint in Zeiten der Milliarden nur noch ein schmutziges Grinsen bei den Verantwortlichen auszulösen.


    Ich habe mir den diesjährigen Brief zu meiner Direktversicherung nochmals gründlich durchgelesen. Die vier Prozent Garantiezins von damals erzeugt den Mathematikern der Versicherungen Magenschmerzen.


    Leider hatte ich meiner verstorbenen Tante nicht gut zugehört, was in einem Fall von Insolvenz mit der betrieblichen Altersvorsorge passiert. Sie war bei Hertie beschäftigt.

  • Leider hatte ich meiner verstorbenen Tante nicht gut zugehört, was in einem Fall von Insolvenz mit der betrieblichen Altersvorsorge passiert.


    Die Firmen, die eine solche Zusage abgeben, gehören üblicherweise dem Pensionssicherungsverein an, so dass die Auszahlung auch im Fall einer Insolvenz gesichert ist.

  • Vielen Dank für den Hinweis


    Manchmal bin ich zu unbedarft.

    Zitat

    Um die Insolvenzsicherung zu finanzieren, besteht für Arbeitgeber, die die o. a. Formen betrieblicher Altersversorgung durchführen, eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht. Die Beitragshöhe wird jährlich neu festgelegt und deckt das im selben Jahr entstandene Schadenvolumen, wobei für Versorgungszusagen, die über einen Pensionsfonds durchgeführt werden, wegen des geringeren Risikos ein auf 20 % reduzierter Beitrag erhoben wird.

    Wenn in einer Wirtschaftskrise die Insolvenzen zu nehmen, werden über die Beiträge die Lasten auf die übriggebliebenen Unternehmen "abgewälzt".


  • Die Firmen, die eine solche Zusage abgeben, gehören üblicherweise dem Pensionssicherungsverein an, so dass die Auszahlung auch im Fall einer Insolvenz gesichert ist.


    die jammern ja immer noch über die AEG Pleite von anno ungerade und stetig steigenden Umlagen...ist insofern vergleichbar mit dem Einlagensicherungsfonds der Banken...super Sache, bis man ihn wirklich braucht.....dann sehen wir weiter

  • Da jammert niemand, ich kenne diese Absicherungsform seit mittlerweile 20 Jahren.
    Hier die Beitragssätze seit 1975, mit ein zwei Ausreissern relativ stabil. http://www.towerswatson.com/as…/446_PSV-Beitragssatz.pdf

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