Auktion bei Teutoburger

  • Hallo
    hätte da mal ne kleine Rechtsfrage :
    Ich habe bei Teutoburger insgesamt fünf Münzen bei einer Auktion ersteigert.
    Diese sind aber leider nie bei mir angekommen, der Versand hat wohl nicht hingehauen
    Da ich diese aber recht günstig erworben habe würde ich ungerne auf diesen Deal verzichten.
    Eine Münze konnte mir auch schon besorgt werden für die restlichen schauts aber derzeit düster aus.
    Inwiefern habe ich denn das Recht auf diese Münzen durch die gewonnene Auktion, bzw. Schadensersatz für den Mehraufwand wenn ich die Münze woanders herbekommen sollte. Eine Rücküberweisung von Teutoburger wurde mir bereits angeboten.
    mfg
    Sven

  • der verkäufer hat sich gesagt, ich hab nichts zu verschenken, und das wars. bei ähnlichen fällen in der elktr. bucht haben käufer dennoch recht bekommen und der verkäufer musste die ware liefern. aber bei gericht ist es wie auf hoher see ....... wenn du nicht genau weist wie der hase zu läufen hat wirds wohl nicht einfach, zumindest langwierig und teuer ohne rs-versicherung.
    über ra möchte ich mich jetzt lieber nicht auslassen denn die guten kosten auch gutes geld, was aber noch nicht bedeutet dass teure ra auch gut sind. wenns dir nicht soooooo wichtig ist nimm das geld zurück und versuch es bei anderer gelegenheit nochmal. ist nervenschonender.
    just my 5 cents.

    Spuren oder größere Ansammlungen von Zynismus, Sarkasmus und/oder Ironie sind Bestandteil dieser Signatur/Beitrag zu einem Fred. Die Beiträge des Verfassers zu einem Fred geben unter Umständen die Gedanken des Schreibenden wieder oder auch nicht. Rescht/Lingsschreibefähla sind bewosst eingebout worden um den Schaafsinn der Läsenten gezield zubrovoziern.
    Die Movies " Idiogracy " und "Demolition Man" sind zur puren Realität geworden.
    Alle Macht dem Kampf gegen den Verschissmus. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Cheep ()

  • Es kann doch nicht sein das Du als Käufer verpflichtet bist die Ware bei Ersteigerung abzunehmen und das Auktionshaus es sich aussucht ob sie liefern oder nicht? Wenn es sich wertmäßig lohnt solltest Du schon prüfen ob nicht auch rechtliche Schritte vorgenommen werden können. Kennen jetzt deren AGB`s nicht im einzelnen, aber ich kann mir nicht vorstellen dass es dort einen Vorbehalt der Lieferung nach Zuschlag gibt. Bei manchen gibt es einen Zuschlag unter Vorbehalt, dies ist aber wieder etwas anderes.


    Gruß


    Magellan

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