Achtung: Proaurum Wien nimmt Goldmünzen nur noch bei Vorlage eines Ausweises zurück

  • Ich war über 15 Jahre lang im Wertpapierhandel tätig und jedem in dieser Branche ist der Begriff "Market Maker" geläufig: wer etwas verkauft, muss es auch wieder zurücknehmen bzw. Ankaufskurse stellen.


    Ich war heute bei der Proaurum Wien in der Wiener Innenstadt, um ein paar Gold Philharmoniker zu verkaufen.


    Auskunft des Geschäftsführers zu meinem Erstaunen/Entsetzen: "ohne Lichtbildausweis kaufe ich nicht einmal ein Stück Gold".


    Na, das ist ja nicht von schlechten Eltern! Ich bin Österreicher, komme im weitesten Sinn aus der Branche, habe mit Gold seit über 10 Jahren zui tun und weiß, dass von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich in Linz am Europaplatz bis zur Schöllerbank in der Wiener Renngasse jeder seriöse Edelmetallhänder bis zu 15.000 EUR selbstverständlich ohne Vorlage eines Ausweises ankauft/verkauft.


    Bin sehr enttäuscht von der Proaurum und werde dort sicher nichts mehr kaufen. Wer etwas verkauft, sollte es auch wieder zurücknehmen, ganz einfach! :thumbdown:

  • Hallo beieinander!
    Bei Pro Aurum Deutschland mußte ich schon immer einen Ausweis oder Paßdokument bei Verkauf vorlegen.
    Die 15000€ Grenze die hier immer rumgeistert bezieht sich auf den Kauf von Edelmetallen.Habe auch schon
    bei anderen größeren Händlern verkauft immer nur mit Ausweis.Ich kenne natürlich nicht die östereichischen
    Gepflogenheiten?

  • Meines Erachtens aktuell erst gesetzlich bei 15.000 Euro und bald bei 10.000 Euro http://anlagegold24.blog/2017/…n-geldwaesche-10000-euro/
    erforderlich. Aber die können ja HAUSINTERN Sicherheitsregeln aufstellen wie die wollen. Ich könnte mir vorstellen, dass in Wien die ganze Ostblock-Mafia vorstellig wird und aus Rumänien, Bulgarien und sonstwo in Deutschland geklautes Gold dort zu Geld gemacht werden soll. Das machen die mit dem Ausweisverlangen etwas schwieriger. Siehst Du denn aus wie ein Rumäne :) ?

  • Ein "Verpflichtung" für Pro Aurum oder andere Goldhändler, einmal gekaufte Goldmünzen auch wieder zurück zu kaufen, gibt es übrigens nicht. Es herrscht in Österreich - wie auch in Deutschland - Vertragsfreiheit.


    Aus einem anonym getätigten Kauf erwächst auch nicht das Recht, die Ware Jahre später anonym wieder zurück verkaufen zu dürfen. Das ist weder gesetzlich noch vertraglich so geregelt.


    Allenfalls kann ein Käufer eine solche Erwartungshaltung entwickeln, aber keinen Rechtsanspruch.


    Ich würde einfach meine Füße benutzen und ggf. einen anderen Goldhändler besuchen, der dann an Dir verdienen kann. In Wien dürfte es doch mehrere geben.

  • Sicher gibt es keine gestzliche oder vertragliche Verpflichtung, jedoch gehört es für mich zum guten Ton eines Goldhandelshauses auch wieder zu gleichen Bedingungen Anzukaufen. Das ist bei EM eigentlich so üblich (Stichwort Fungibilität). Wer nicht auch ankauft bringt das in Verruf.


    Jedoch kann es gesetzliche Regelungen geben. Dann ist das klar, dass der Händler nicht ohne Pass oder PA ankaufen DARF. Aber dann wäre das doch so vom Händler kommuniziert worden? Was hat denn PA ganz genau gesagt?


    Schwierig ist das natürlich mit dem Herkunftsnachweis, wenn neuerdings Leute mit 14 Identitäten oder so bei uns rumlaufen dürfen und die Regierungen verfolgen das nicht.

  • Sagt bei uns jeder poplige Goldankäufer oder Juwelier.Ohne Nachweis bekommt er Ärger mit Schäubles Knechten.
    Nachtwächter


    Genau das hat man mir bei MP Edelmetalle auch so gesagt.
    Jeder Händler muss lückenlos belegen, woher und von wem er was bekommen hat.


    "Schäubles Knechte" können nach der Prüfung des Händlers dann natürlich auch beim Verkäufer mal vorbeischauen um z.B. zu prüfen, ob die Haltefrist für Steuerfreiheit eines evtl. gemachten Gewinns eingehalten wurde.
    Dabei könnten die dann natürlich auch noch nach viel mehr suchen. Schließlich sind Leute, die sich mit EM abgeben allesamt zwielichtige Typen und höchst verdächtig - das weiß doch jedes Kind.


    LG,
    Igel

  • „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • dann gibt es anscheinend in Deutschland ganz andere Rahmenbedingungen als bei uns in Österreich;


    in Österreich ist die Proaurum der Einzige, der einen Identitätsnachweis bei Ankauf verlangt (vermutlich aufgrund der deutschen Herkunft der Proaurum).


    Nachweislich ohne Identitätsnachweis kaufen bis 15.000 EUR folgende seriöse öst. Goldhändler an (viele davon übrigens auch noch zu besseren Kursen als die Proaurum):


    Raiffeisenlandesbank OÖ am Südbahnhofmarkt in Linz (eigener Schalter für Münzen)


    Raiffeisenbank in Sbg. (kenne den Standort, weiß den Straßennamen aber nicht mehr)


    Sparkasse OÖ auf der Promade in Linz - Monetarium


    Schoellerbank Wien Renngasse


    Schellhammer & Schattera in 1010 Wien nähe Stephansplatz


    Philoro Währingerstr. 1090 Wien


    Goldvorsorge.at im Millenium Tower in Wien


    ....


    wie gesagt: niemand in Österreich verlangt bei Ankauf von Gold bis 15.000 EUR einen ID-Nachweis und ausgezahlt wird wird bei allen o. a. Händlern sofort in bar



    die Existenzberechtigung der Proaurum Filiale Wien will sich mir daher nicht so recht erschließen, aber dieses ökonomische Rätsel überlasse ich der Proaurum-Geschäftsführung

  • Die Proaurum hat mir in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass ihnen ihr Steuerberater gem. Bundesabgabenordnung nahelegt, den Verkäufer der Ware belegen zu können, weshalb die Proaurum schon seit Jahren einen ID-Nachweis verlangt.


    Da stellt sich dann mir nur noch die Frage, warum 3 namhafte öst. Banken und 3 namhafte öst. Goldhändler dies anders handhaben und die Proaurum - wie gesagt - der Einzige in Österreich ist, der die ID des Verkäufers (bei Beträgen unter 15.000 EUR) verlangt.


    Österreich ist ein Land mit einer langen Geschichte des anonymen Sparbuchs. Die Leute hassen es hier, wenn ihr Pass am Schalter bei Geldgeschäften kopiert wird. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass der Proaurum mit diesem Modus Operandi in Wien große Erfolge feiert.


    Wer in Zeiten, wo die ehemals für ihr Bankgeheimnis so gerühmte Schweiz auf Druck der USA alle Kontoinhaber offenlegt, glaubt, dass seine ID bei der Proaurum sicher ist, der ist entweder naiv oder dumm.


    Es gibt nur eine Möglichkeit, auf der sicheren Seite zu sein, und die heißt: hinterlasse -sofern du die Möglichkeit dazu hast - keine Aufzeichnungen, die dir später einmal um die Ohren fliegen könnten.

  • Da stellt sich dann mir nur noch die Frage, warum 3 namhafte öst. Banken und 3 namhafte öst. Goldhändler dies anders handhaben und die Proaurum - wie gesagt - der Einzige in Österreich ist, der die ID des Verkäufers (bei Beträgen unter 15.000 EUR) verlangt.

    ... vermutlich weil die in der entsprechenden Passage in der Bundesabgabenordnung gar keinen Passus finden, der eine Aufzeichnung und Überprüfung der Personalien hergibt. Dort steht nur, dass die Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen sind, also z.B. "Ankauf 5 Goldkrügers a 1100 - ingesamt 5500 von Privatkunde":


    Zitat von Bundesabgabenordnung

    Aufzeichnungspflicht von Bareinnahmen und Barausgaben(für Buchführende und Nicht-Buchführende)Buchführende (verpflichtende und freiwillige) müssen alle Bareinnahmen und Barausgabentäglich und einzeln festhalten. Nicht-Buchführende müssen alle Bareinnahmen undBarausgaben einzeln festhalten. 131 (1) 2 BAODie Einzelerfassung der Bareinnahmen kann erfolgen durch z.B.:- Kassensysteme (mechanische oder elektronische) mit Dokumentation derGrundaufzeichnungen- Losungsblätter- Paragon-Durchschriften- Händische Aufschreibungen- Strichlisten mit EinheitspreisenDie Losungsermittlung durch Bestandsverrechnung mittels Kassabuch ist ab 01.01.2007grundsätzlich außer Kraft gesetzt.Mag. Dr. Walter Ganster, 9100 Völkermarkt, Dokumente, © ganster 2013 4/6Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung Erleichterungen bei der Führungvon Büchern und Aufzeichnungen festlegen, wenn das Festhalten der einzelnen Bareingängeund Barausgänge unzumutbar wäre. Voraussetzung ist, dass die ordnungsgemäße Ermittlungder Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht gefährdet ist. 131 (1) 2 BAODurch die Barbewegungsverordnung vom 22.11.2006 wurden für Kleinstunternehmen(Umsatz unter EUR 150.000.--) Erleichterungen geschaffen (Anhang)

    Früher stand auf den Dollarnoten: Gegenwert in Gold auszahlbar.


    Heute steht dort: Wir vertrauen auf Gott.

  • Manche Wechselstuben in zentraler Innenstadtlage von Großstädten haben bei einem sehr hohen Umsatz kaum Stammkunden, und eignen sich besonders zur:


    Geldwäsche!


    Und sollte dieser Vorwurf gegen die Piefkes im Raum stehen, was ich aber nicht behaupte sondern es als Arbeitshypothese darstelle, dann hilft nur eins:


    Jeden Zulieferer (also EM-Verkäufer) zu erfassen. Was aber auch nur bedingt hilft sofern einer nicht ein dutzend Identitäten hat!

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