Silberverkauf von DE nach AT - Punzierungsgesetz

  • Hallo an alle Experten,


    habe mich hier im Forum registriert, in der Hoffnung sachkundigen Rat zu finden.


    Mein Vorhaben ist es, Silberschmuck mit einem Feingehalt von mind. 950/1000 von Deutschland aus über einen Onlineshop nach Österreich zu verkaufen. Also rechtlich gesehen ist die Firmierung in Deutschland angemeldet und versteuert auch hier.
    Nun gibt es ja in Österreich das Punzierungsgestzt in der aktuellen Fassung vom 21.02.2018, also ganz frisch... daraus werd ich aber nicht ganz schlau... darin kommt z.B. 950er Silber nicht vor, es müßte dort mit 925 gestempelt sein. Trifft das nun auch für Silber zu, welches von Deutschland aus, sagen wir mal über ebay.de angeboten wird?
    Ich hoffe das ich das Problem halbwegs verständlich beschreiben konnte. Vielleicht weiß ja jemand von Euch damit umzugehen und kann Rat erteilen.
    Mit bestem Dank

  • Zitat von punz.gesetz

    Auf Edelmetallgegenstände, die einen in Abs. 2 nicht vorgesehenen Feingehalt haben, ist der nächstniedrigere der in Abs. 2 genannten Feingehalte anzubringen. Eine Unterschreitung des angegebenen Feingehaltes ist nicht zulässig.

    Zitat von punz.gesetz

    Dieses Bundesgesetz gilt für Edelmetallgegenstände, die im Inland erzeugt, zu Handelszwecken ins Bundesgebiet verbracht sowie im Inland gewerbsmäßig oder öffentlich zum Verkauf angeboten oder veräußert werden.


    Welche Fragen sind da noch offen ?

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