Ring mit gefälschter Prägung verkaufen

  • Hallo, bin neu hier und habe eine Frage. Beim Dachboden entrümpeln habe ich einen Ring gefunden und ihn einfach mal bei einem bekannten Autkionshaus reingesetzt. Die Prägung auf der Ring Innenseite zeigt 585 und dann sowas wie SLY an. Da ich mir nicht sicher bin woher der Ring stammt und ihn auch ehrlich gesagt nicht für wertvoll halte, habe ich im Beschreibungstext mit keinem Wort geschrieben, dass es sich um einen Goldring handelt. Auch habe ich reingeschreiben, dass ich keine Ahnung von dem Material habe. Garantie und Gewährleistung habe ich ausgeschlossen. Auf einem Bild ist die Prägung zu sehen weshalb der Gebotspreis gerade enorm in die Höhe geht


    Was ist, wenn es nun wie von mir von Anfang an vermutet kein Gold ist? Muss ich auf die Prägung eine Garantie geben oder wäre es dann einfach ein "Metallring" auf den jemand 585 geprägt hat und der Käufer hat Pech gehabt? Ich habe gar nicht daran gedacht am Ende als Betrüger dazustehen. Was 585 bedeutet habe ich auch erst gegoogelt als der Gebotspreis in die Höhe ging. Und bin auch dann darauf gestoßen dass es auch zahlreiche Wertlose Exemplare gibt denen eine 585 eingestempelt wurde. Will ja auch niemanden reinlegen.


    Hier sind doch bestimmt erfahrene Goldankäufer und Verkäufer dabei die mir die rechtliche Sachlage erklären können. Danke!

  • Nur mal als Info. Es gibt wirklich Menschen, vor allem junge Menschen, die 0 Ahnung von Schmuck haben. Meine Unsicherheit kam erst, als ich danach gegoogelt habe. Woher soll man sonst wissen was die 585 bedeuten soll oder dass diese Angabe wichtig ist? Ich habe die Auktion nun zur Sicherheit abgebrochen und werde erst mal den nächsten Goldhändler (30 min mit dem Auto) aufsuchen. Also Danke für die Info, denke ich...


    Kann ja nicht wissen dass dieser Stempel automatisch eine Garantie für das Material ist.

  • Das witzige bei der Sache ist dass Fälschungen nicht auf Ibäh verkauft werden dürfen. Ein Ring der einen 585er Stempel trägt ist entweder echt und alles ist gut, oder hat in dem Auktionshaus nichts zu suchen. Da nützt es auch nichts wenn man sagt dass man keine Ahnung hat.
    Mit dem Zeigen des 585er Stempels versicherst Du eine gewisse Eigenschaft des Ringmaterials , ist das so schwer zu begreifen? Anders gesagt , möchtest Du von mir ein Paar tolle Markenturnschuhe kaufen, die am Schluss dann doch billige China-Fakes sind? Auch Du verlässt Dich darauf was Du siehst......

  • Jaja, Dachbodenfunde und Punzierungen nicht kennen. Blabla. Also, selbst Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT! Das steht im Gesetz:


    FeinGehG



    § 1


    Gold- und Silberwaren dürfen zu jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden. Die Angabe des Feingehalts auf denselben ist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet.



    § 7


    Für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts haftet der Verkäufer der Ware.


    Wäre ich die Käuferin, ich würde dich auf Lieferung eines echten goldenen Rings verklagen. Du wusstest nicht was du anbietest? Das kannst du deiner Oma erzählen. Pech gehabt. Mit 585 ist er gestempelt, dann kann der Käufer zu Recht davon ausgehen, dass er auch einen entsprechenden Feingehalt hat. Das ist wie, wenn du Adidas Schuhe mit Foto vom Logo verkaufst aber irgendwelche verseuchte Chinaware genäht im Hinterhof eines Reisbauerns lieferst.


    LG

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