Ablauf Tafelgeschäft (Prüfen der Ware, Rechnung)

  • Liebes Forum,


    Ich habe vor kurzem erstmals Edelmetallmünzen bei einem renommierten Händler per Tafelgeschäft erworben. Ich erhielt eine Box, die mit Packbändern verschlossen war. Erwartet wurde, dass ich das Geld zahle, die Box ungeprüft übernehme und dann einfach wieder abziehe. Auf meine Frage nach einer Rechnung reagierte die Dame höchst erstaunt, angeblich verlangt das fast keiner. Ich bekam dann einen handgeschriebenen Kassazettel, falls ich eine Rechnung wolle müsse ich mit dem Chef reden, der sei jedoch diese Woche nicht im Haus.


    Mich befremdet das etwas. Es ist natürlich schön, wenn ein Unternehmen so von seinem tadellosen Ruf überzeugt ist, dass es sich selbst nicht im Verdacht hat, aber dass man sich da als Kunde gefälligst drauf verlassen soll, finde ich merkwürdig. Natürlich kann ein Geschäft, das dem Kunden Bleidukaten unterjubelt, nicht lange überleben, aber dass ein Unternehmen auf die schiefe Bahn gerät und am Schluss schnell noch mal die Kunden abzieht, bevor der Geschäftsführer überraschend in die Südsee abreist, hat es doch alles schon gegeben (insofern kann man sich auf eine Geschäftshistorie doch nie hundertprozentig verlassen).


    Wie sind da eure Erfahrungen? Besteht ihr beim Kauf von Anlagemünzen grundsätzlich darauf, die Ware zu inspizieren, oder habt ihr kein Problem damit, ohne Kaufbeleg eine ungeprüfte Plastikbox zu erwerben? Findet ihr die Tatsache, dass sich ein Edelmetallhändler so gegen die Rechnungsausstellung wehrt, irgendwie ungewöhnlich?


    Danke!

  • natürlich begutachte ich die Ware vorher...mir wollte schon mal ein Händler eine Goldlunarmünze 1 oz mit eindeutigen Kratzern verkaufen. Nicht mit mir....ich weiß wie die aussehen müssen. Schwupps hatte er auf einmal eine perfekte noch da. Und natürlich eine Rechnung mit Unterschrift.

  • Selbstverständlich hast Du das Recht (Pflicht im eigenen Interesse), die Ware vor Übernahme
    zu sichten. Weiterhin ist eine Rechnung /Abrechnung vollkommen normal.


    Da steht zwar nicht Dein Name drauf, dafür „Schalterkunde“ oder ähnlich. Darauf steht das
    Datum, die Rechnungs-bzw ReferenzNr. die UST-IDdes Verkäufers und ggfs der Hinweis auf Steuerbefreiung gem §25 a UStG zB bei Goldbarren und dass Du bar bezahlt hast.


    Alles andere hätte für mich ein Gerüchle, der Verkäufer käme nicht in Frage.

  • Ja, selbstverständlich nimmt man bei einem Tafelgeschäft die Ware genau in Augenschein und erhält auch einen ordnungsgemäßen Kaufbeleg (ggf. Schaltergeschäft ohne Kundenname) ... Das ist ja auch der Sinn des Tafelgeschäfts ...
    Jeder seriöse Händler wird das auch als normal empfinden oder sogar darauf bestehen, dass man die Münzen nochmal inspiziert, bevor man akzeptiert. Man sollte auch keine Scheu davor haben, ggf. den Austausch einer Münze zu verlangen, falls man mal mit dem Zustand nicht zufrieden ist. Nicht abwimmeln lassen ("Ist nur Anlagegold, Unze bleibt Unze o.ä."); bei einem späteren Verkauf kann man jedenfalls sicher sein, dass der Händler im Ankauf den Zustand penibel u. kritisch beurteilt ...

    • Offizieller Beitrag

    Man muss schlicht und einfach unbedingt darauf bestehen, dass die Ware inspiziert und allenfalls gewogen wird! Andernfalls auf das Geschäft verzichten. Die renommierten Händler drucken unverzüglich und ungefragt einen Kassenbeleg aus. Einen solchen muss man unbedingt haben, sonst könnte allenfalls später die Wäre behördlich eingezogen werden und eine Busse wegen Geldwäscherei ausgesprochen werden...Erbfall o.ä.
    Umgekehrt wird sehr penibel verfahren! Es kann u.U. auch Tage dauern, bis du dein Geld bekommst!


    Du lieber Himmel, liebes Goldpferd, was hast du dir für eine Hinterhofbude ausgesucht! Chef abwesend (wohl auf der Polizeiwache??), deshalb keine Rechnung...den würde ich anzeigen! Da muss ja fast ein Pferd lachen!


    Gruss,
    Lucky

    "Das einzige Geld, auf das ich mich verlassen kann, ist das Gold, das ich besitze" J.Sinclair
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  • Danke für die zahlreichen und auch schnellen Antworten. Die Frage der Warenprüfung war letztlich eine Risikoabwägung - für den Transport war mir auch die robuste Verpackung wichtig, mit aufgeschnittenen Verpackungsbändern hätte ich unter Umständen andere Probleme gehabt. Im Licht von "Rechnung verlangt doch nie einer!" wurde mir dann allerdings etwas mulmig.


    Ware habe ich natürlich zu Hause geprüft. 1a Qualität (soweit ich das beurteilen kann).


    Es handelt sich hier um ein traditionsreiches Haus mit günstigen Preisen, das auch auf Goldseiten.de als Münzhändler gelistet ist. Von den Räumlichkeiten her definitiv keine Hinterhof- sondern eher eine Vorderhofbude. Selber hatte ich eine lange Anreise, da bringt man ein "dann halt nicht" auch nicht so leicht über die Lippen wie wenn man um die Ecke nach.


    Trotzdem (auch für die Zukunft) denke ich immer noch über die Konsequenzen nach. Der Gedanke, dass vielleicht die Behörden einen Kaufbeleg sehen wollen, war mir nicht gekommen, denn wenn man anonym kauft, geht man ja eher davon aus, dass die Behörden die Ware ohnehin nie zu Gesicht bekommen. Ich dachte da eher an die Versicherung im Fall des Falles.


    Fragt sich, ob man in einer diese Situation mit einem Kassabeleg ausgelacht wird, wohingegen ein Dokument, auf dem das Wort "Rechnung" steht, das potenzielle Problem gelöst hätte?

  • Ware habe ich natürlich zu Hause geprüft. 1a Qualität (soweit ich das beurteilen kann).

    Na sowas aber auch?
    2 Sunden zwischen deinen beiden Ergüssen!
    Entweder es Passt oder nicht.
    Was war jetzt der Sinn?


    - für den Transport war mir auch die robuste Verpackung wichtig, mit aufgeschnittenen Verpackungsbändern hätte ich unter Umständen andere Probleme gehabt.


    [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]
    Nachtwächter

    Politiker lasst uns in Ruhe.

    Um Teil einer Schafsherde zu werden, muß man in erster Linie Schaf sein!

  • Lieber Nachwächter,


    Zunächst einmal freut es mich, dass du Spaß hast an meinem Thread. Wenn du ihn aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du aber auch, dass es mir ums Prinzip ging. Ich wollte wissen, wie so ein Tafelgeschäft normalerweise abläuft. Ich hatte in diesem Zusammenhang klare Fragen formuliert:


    "Wie sind da eure Erfahrungen? Besteht ihr beim Kauf von Anlagemünzen grundsätzlich darauf, die Ware zu inspizieren, oder habt ihr kein Problem damit, ohne Kaufbeleg eine ungeprüfte Plastikbox zu erwerben? Findet ihr die Tatsache, dass sich ein Edelmetallhändler so gegen die Rechnungsausstellung wehrt, irgendwie ungewöhnlich?"


    Diese Fragen wurden von anderen Forumsmitgliedern auch verstanden und freundlich beantwortet (und zwar dahingehend, dass sie (1) immer darauf bestehen die Ware zu inspizieren und sie (2) es ebenfalls seltsam finden, wenn ein Händler keine Rechnung ausstellen mag). Danke dafür!


    In meinem zweiten Post hatte ich die Situation noch einmal präzisiert: Nämlich dass es sich um einen durchaus gängigen und als "seriös" geltenden Händler handelt, der selbstverständlich auch auf Goldseiten.de gelistet ist (also beileibe keine Hinterhofbude). Ich habe auch klar gemacht, dass es mir um die Zukunft geht (ich also überlege, wie ich mich beim nächsten Mal verhalten soll). Dazu wollte ich noch einmal wissen, ob für den konkreten Zweck (Versicherungsnachweis und - falls tatsächlich notwendig?! - den Behörden etwas vorlegen zu können) ein entscheidender Unterschied zwischen einem Kassabeleg und einer Rechnung besteht. Denn nach meiner Info reicht für die Versicherung auch ein Kassenbon, und von dem Risiko, dass die Behörden Anlagemünzen einziehen können, wenn man dafür keine Rechnung hat, habe ich noch nie zuvor gehört.


    Nun bist hier und machst dich über meinen Thread lustig. Was ist denn jetzt DA der Sinn? Muss man sich heutzutage echt immer trollen lassen, nur weil man ein Problem hat, das ein anderer vielleicht nicht hat oder nicht versteht? ?)

  • SteuerFahndung sendet auch TestKäufer und V Gender :D


    wer keine Rechnung macht, macht sich immer erpressbar iwfai , dafür haben FinanzÄmter


    immer grosse Ohren , auch Anonyme Anzeigen , davon lebt Deutschland und das sehr gut , wobei es sogar


    reicht um andere Völker mit zu ernähren :D


    und ja für deine Versicherung brauchste immer eine €inKaufRechnung , besonders ... sonst kommt der Patrick


    zwecks Kontrolle :D :D


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    :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS: HohlKörper sind nicht versichert ... :D


    hier auch was interessantes , wenn die Versicherungen "habe Rücken" :D

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    gutgläubige .... :burka:

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

    • Offizieller Beitrag

    Ein "renommierter Händler", der sich mit einer fadenscheinigen Begründung weigert, einen Kassenbeleg auszustellen, ist halt als halbseiden anzusehen, wie es in Hinterhöfen so zugeht...egal auf welcher Webseite der empfohlen wird...da ist halt die Webseite auch als ein bisschen halbseiden...Tschuldigung!...oder mindestens uninformiert anzusehen!


    Schwierigkeiten mit Behörden stelle ich mir im Erbfall oder Bevormundungsfall vor, wenn die Herkunft von Vermögenswerten nicht belegt werden kann.


    Von meiner Seite nun genug gelabert.


    LF

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  • Tut mir leid, aber ich merke gerade, dass ich mich oben teilweise unklar ausgedrückt und damit selbst Verwirrung gestiftet habe. Ein Kassenbeleg war auf Nachfrage zu bekommen (also ein handgeschriebener Wisch mit den Daten des Händlers samt Steuernummer, der Ware und dem Preis - aber ohne Unterschrift, Rechnungsnummer oder Hinweis auf §25). Die Frage, ob ihr kein Problem damit habt, eine Plastikbox ohne Kaufbeleg mitzunehmen, bezog sich auf die Behauptung der Verkäuferin, dass die meisten Kunden so etwas nicht brauchen - deshalb dachte ich mir, ich frag hier mal an der Quelle. :D


    Für eine gültige Rechnung ist eine Unterschrift übrigens nicht erforderlich. Das Hauptmerkmal, das meinem Kassazettel gegenüber einer anonymen Rechnung fehlt ist daher die Rechnungsnummer. Laut bisheriger Recherche ist die Rechnungsnummer in erster Linie gegenüber dem Finanzamt wichtig - zum einen für den Vorsteuerabzug (meinerseits nicht beabsichtigt) und zum anderen im Falle einer Betriebsprüfung beim Händler (nicht mein Problem). Das disqualifiziert einen Kassabeleg ohne fortlaufende Nummer jedoch nicht als Erwerbsnachweis.

  • wenn deine Versicherung eine TiefenPrüfung macht und keine anständige Rechnung vorlegst ,


    wird sie wohl kaum was ersetzen , und wenn der Händler keine schreibt/schreiben will ist was faul ,


    aber vermutlich solltest dich darum nochmal beim Händler nach drücken , .... in dein SchadensFall


    nach Jahren stehst du schlecht dann da :D oder der klaut deine Anlage samt Rechnung ;) :D


    so das der Dieb falls er beklaut wird eine NullAchtFünfZehnerRechnung legt. bei seiner Versicherung


    legen kann [smilie_happy] auch Diebe werden vorsichtiger :D


    Gruss
    alibaba :D

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  • Die Frage der Warenprüfung war letztlich eine Risikoabwägung - für den Transport war mir auch die robuste Verpackung wichtig, mit aufgeschnittenen Verpackungsbändern hätte ich unter Umständen andere Probleme gehabt.

    Hi Goldpferd,
    nun wo ist bzw. war Dein Problem?
    Also, Du hättest die Ware vor Ort inspizieren können, hast aber darauf verzichtet. Sinn des Tafelgeschäft ist u.a. anonym zu bleiben. Ne Rechnung als Eigentumsnachweis taugt nur wenn Dein Name drauf steht, sonst hättest Du sie auch aus einem Papierkorb fischen können!
    Soweit alles klar?
    Gruß
    Nachtwächter

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  • Habe die Ehre

    Ne Rechnung als Eigentumsnachweis taugt nur wenn Dein Name drauf steht, sonst hättest Du sie auch aus einem Papierkorb fischen können!

    Bei einer oder zwei, vielleicht. Wobei ich mir sehr schwer mit der Vorstellung tu, dass ich bei irgendeinem Goldhänler oder einer Bank eine anonyme Rechnung aus dem Papierkorb stierln kann.
    Hab ich aber mehr als 5 sollte es mit dem Eigentumsnachweis keine Probleme geben 8) .


    Freundlich CARLOZ

  • Hab ich aber mehr als 5 sollte es mit dem Eigentumsnachweis keine Probleme geben

    Na ja,
    ne Rechnung sollte ne Nummer haben, die gegebenenfalls mit der Buchhaltung des Händlers abgeglichen werden kann. Nur so ist etwas Hieb und Stichfest.
    Übrigens ich habe einen guten Scanner, Drucker, Qualitätspapier und gute Software, was glaubst Du was ich mir schon alles bescheinigt habe. Fängt beim Grundschulzeugnis an geht über Verleihungsurkunden und endet beim Diplom. Rechnungen sind die kleinste Übung. Kujau war ein Waisenknabe.
    Ist auch nicht weiter verwerflich, da der Euro auch nicht das Papier wert ist auf dem er gedruckt wurde.
    (Satire off)
    Nachtwächter

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  • jede erhalten Rechnung sollte in eine PlasteTüte gebunkert werden , wegen Fingerandrücke + DNA ,


    als BeweisMittel , PapierSchriftStücke FotoKopierSpeicher , PapierMilben beachten sind wie BettMilben


    die sich einfach abtöten lassen , einfach 1Tag in die GefrierTruhe und alles stirbt an KöthenerHerzVerSargung :D


    Gruss
    alibaba :D

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    8o :D

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  • Na ja,
    ne Rechnung sollte ne Nummer haben, die gegebenenfalls mit der Buchhaltung des Händlers abgeglichen werden kann. Nur so ist etwas Hieb und Stichfest.

    Also so a Papierl ohne Rechnungsnummer haßt bei uns Kaszettl und wird nicht akzeptiert. Ich setz dies eigentlich als bekannt voraus. Vielleicht hilft es ja dem Nachwuchs. Anonymer Kauf ist ja noch möglich, schwierig aber nicht unmöglich wird es erst beim Verkauf.


    Freundlich CARLOZ

  • Übrigens ich habe einen guten Scanner, Drucker, Qualitätspapier und gute Software, was glaubst Du was ich mir schon alles bescheinigt habe.

    Ich habe noch einen Packen vom guten grauen "Lederpapier", worauf noch die früheren Führerscheine gedruckt waren. :D

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • ne Rechnung sollte ne Nummer haben, die gegebenenfalls mit der Buchhaltung des Händlers abgeglichen werden kann.


    Ist sogar zwingend vorgeschrieben ...

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

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