Umsatzsteuer / Zoll bei Goldeinfuhr

  • Habe zu diesem Thema hier schon verschiedentlich gelesen, aber nie den konkreten Wortlaut des Gesetzes gefunden. Da ich denn jetzt selber mal brauchte, wollte ich ihn hier mal gleich allen zur Verfügung stellen. Ist für ein modernen Gesetz überraschend klar und verständlich, insofern verstehe ich den Hiweis auf der Zoll-Website nicht, dass das zuständige Hautzollamt nähere Auskünfte erteilt.


    Die Norm ist 25c Abs. 1 und 2 UStG (Umsatzsteuergesetz)


    (1) Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Anlagegold führen, sind steuerfrei. Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.


    (2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:


    1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten
    akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;


    2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.


    Also, alles nach 1800, das gesetzliches Zahlungsmittel ist oder war, mind 900/1000 hat und nicht mehr als 80 % über spot liegt (üblicherweise) sollte ohne Zoll durchgehen. Super-Schnäppchen an der 80 %-Grenze sind über das "üblicherweise" wohl ausgenommen.


    Greetz


    anwir


    P.S.: Bei mir hat der Zoll freundlicherweise Silber- und Goldmünzen mal eben einheitlich mit 19 % besteuert und so 54 Euro, statt 10,30 Euro festgesetzt ;) Einspruch läuft - schau'mer mal


    Nachtrag:


    Es geht noch einfacher, die EU veröffentlicht jährlich eine Liste, die für das ganze Jahr gilt. Die (noch) aktuelle versuche ich als gezipptes pdf anzuhängen. Bei Interesse, kann ich gerne die für 2008, die Im Dezember erscheinen sollte, dann nachreichen.


    Nachtrag 2:


    Hier jetzt die Liste für 2008 aus dem Amtsblatt vom 28.11.2007
    Befreites Anlagegold 2008

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