Anonymer EM-Einkauf (Meldungs-Grenze)

  • Moin,


    ich habe mal eine Frage zum "anonymen" EM-Einkauf:


    Angenommen ich möchte €40.000 meiner versteuerten Ersparnisse in EM umschichten und dies möglichst anonym (EM gegen Fiat).
    Ab €15.000 muss der Händler/Bank ja meine Personalien aufnehmen und eine Meldung machen.
    Zählt die 15.000-Euro-Grenze pro Tag oder pro Kauf?


    Könnte ich da also alle 2 Stunden auftauchen und für €10.000 meine Unzen/Barren kaufen? Oder müsste ich an mehreren Tagen meine Mittagspause verlängern?


    Wäre ja mal interessant zu wissen...

    Grüße an alle (Gold-)Fische
    Goldshark


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    It's not where you run but who you run with!

    Einmal editiert, zuletzt von Goldshark ()

  • Beim Händer Deines Vertrauens muss Du nur "einmal um den Block" laufen, dann kannst Du die nächste Tranche kaufen, denn der Händler hat kein gutes Personengedächnis und vergisst -auf Anfrage- Dein Gesicht ... :D


    1kg-Goldbarren gehen natürlich nicht ... :D


    Theorie und Praxis, ja, ja ... 8o

  • Ich kann dir folgendes aus eigener Erfahrung sagen:
    Zum ersten darf der Wert eines einzelnen Kaufs die Meldegrenze nicht erreichen,wie du selbst schon geschrieben hast.
    Du musst also in kleinen Portionen kaufen.
    Über die Zeitabstände der einzelnen Käufe kann ich dir keine verbindlichen Aussagen machen,aber erstens muss man ja nicht unbedingt immer bei der gleichen Stelle kaufen und zweitens muss ja auch nicht alles innerhalb einer Woche über die Bühne gehen,oder doch?!


    Eine kleine Story dazu:
    Bei der Währungsumstellung wollte ich 10.000 DM in Dollar umtauschen.
    Der Banker wollte meinen Ausweis,da für Devisengeschäfte über 5000 DM meine Daten benötigt würden.
    Ich hatte aber kein Ausweis dabei. Da sagte der Banker:: Okay,dann machen wir 2 Belege zu je 5000. :D


    schönen Abend
    Carlos Alfredo


  • Wikipedia ist gut: Algorithmen, die Smurfing erkennen? Wie sind die wohl eingestellt? Na, ja bei 40.000 € oder so , dürfte der Algorithmus wohl mit Sicherheit versagen, es sei den 14999,99€ werden eingezahlt :D :D :D .
    Wenn aber innerhalb kürzester Zeit zwanzig Überweisungen à 14.900 € eingezahlt werden, dann wird sich auch der naivste Kassenangestellte irgendwann am Kopf kratzen ... :hae: :hae: :hae:

  • Ab ?15.000 muss der Händler/Bank ja meine Personalien aufnehmen und eine Meldung machen.
    Zählt die 15.000-Euro-Grenze pro Tag oder pro Kauf?

    In einem "offiziellen" Dokument, habe ich mal was von 21 Tagen gelesen. Ein Händler wird es jedoch nicht so genau nehmen und bei einer Bank kannst Du nur DAS Gold anonym kaufen - was Sie gerade vor Ort haben. Wenn die Bank bzw. die Filiale erst bestellen muß - dann geht ohne Personalienaufnahme in der Regel sowieso nix.

  • Wenn die Bank bzw. die Filiale erst bestellen muß - dann geht ohne Personalienaufnahme in der Regel sowieso nix.


    Dann kaufst Du es heute in Bar bei der Bank zu heutigen Kurs und holst es mit den Zahlungsbeleg am Tag der Anlieferung ab.
    Geht zumindest in Österreich bei meiner Ortsbankfiliale obwohl ich dort kein Konto habe (Grüne Mafia).
    http://www.raiffeisen.at/eBusi…858161751353-NA-1-NA.html

    [smilie_happy] Humor ist, wenn man's trotzdem macht - sagte der Eunuch! [smilie_happy]


    :D :thumbup: :D Wer anderen eine Grube gräbt ist entweder Totengräber oder baut eine Künette :!: :D :thumbup: :D

  • Mal angenommen ich kaufe mir anonym und bar über mehrere Jahre EM und habe mir z.B. 100.000€ an Wert angesammelt.
    Dann überlege ich mir, dass der Kurs gerade gut steht und ich alles verkaufen will um mir z.B. eine Immobilie zu kaufen.


    Können da irgendwelche Probleme nach aktuellem Stand auftreten, bzw. muss man da was beachten bei der Summe?

  • Dann kaufst Du es heute in Bar bei der Bank zu heutigen Kurs und holst es mit den Zahlungsbeleg am Tag der Anlieferung ab.
    Geht zumindest in Österreich bei meiner Ortsbankfiliale obwohl ich dort kein Konto habe (Grüne Mafia).
    http://www.raiffeisen.at/eBusiness/rai_t?53-NA-1-NA.html

    Andere Länder andere Sitten - bei der alten "Goldbank" in D - geht es nicht. Begründung: Der (anonyme) Einzahlungsbeleg könnte Dir ja abhanden kommen und dann könnte sich jeder andere das Gold abholen :wall: - mir kommen die Tränen , von so viel Fürsorge ...

  • Mal angenommen ich kaufe mir anonym und bar über mehrere Jahre EM und habe mir z.B. 100.000? an Wert angesammelt.
    Dann überlege ich mir, dass der Kurs gerade gut steht und ich alles verkaufen will um mir z.B. eine Immobilie zu kaufen.

    Das FA könnte neugieriger sein als Du ahnen kannst. Sofern Du das Cash sauber verdient hast, is es aber egal.

  • Der (anonyme) Einzahlungsbeleg könnte Dir ja abhanden kommen und dann könnte sich jeder andere das Gold abholen :wall: - mir kommen die Tränen , von so viel Fürsorge ...


    Das kann Dir mit einen Lottoschein oder einer Lebensversicherungspolizze mit den Begünstigenvermerk "Überbringer" auch passieren, da Argument zieht nicht.

    [smilie_happy] Humor ist, wenn man's trotzdem macht - sagte der Eunuch! [smilie_happy]


    :D :thumbup: :D Wer anderen eine Grube gräbt ist entweder Totengräber oder baut eine Künette :!: :D :thumbup: :D

  • Könnte ich da also alle 2 Stunden auftauchen und für €10.000 meine Unzen/Barren kaufen? Oder müsste ich an mehreren Tagen meine Mittagspause verlängern?

    Gemäß GwG besteht lediglich eine IdentifizierungsPFLICHT ab 15.000 EUR, sowie eine generelle Indentifizierungspflicht bei jedem möglichen Verdachtsfall (unabhängig ob die Freigrenze erreicht wurde oder nicht), also immer wenn etwas nicht dem "normalen Geschäftsgebaren" des Kunden entspricht, der Kunde unbekannt ist oder etwas "nicht schlüssig" erscheint. Also bis zu dieser Freigrenze KANN eine Feststellung der Daten erfolgen, ab 15 TEUR MUSS eine erfolgen.

  • Das FA könnte neugieriger sein als Du ahnen kannst. Sofern Du das Cash sauber verdient hast, is es aber egal.

    Ja, wenn aus Jahre- oder Jahrzehntelangen kleinen Bargeldabhebungen eben am Ende ein großer Batzen Bargeld (oder Gold) geworden ist, mit dem man dann plötzlich auf Einkaufstour geht, dann ist der Zusammenhang zwischen den kleinen Sparstrumpfanstrengungen und dem großen Batzen Bargeld nicht gleich ersichtlich für das FA. Die könnten unterstellen, dass das viele Bargeld schwarz verdient wurde oder aus illegalen Geschäften stammt oder ähnliches. Deswegen ist das Sammeln jedes Kaufbelegs bei EM-Kauf aus meiner Sicht wichtig, selbst wenn es nicht auf Namen erfolgt. So kann man zumindest ein Indiz dafür liefern, dass man eben lange Jahre kleiner Goldsparer war. Selbst wer mit größeren Mengen Bargeld, Wertpapieren oder Gold (!) in Deutschland von einem Zöllner angehalten und nach eben solchen größeren Summen gefragt wird, muss ja schon Auskunft geben einschl. glaubwürdigem Herkunftsnachweis. Lustigerweise gilt die Auskunftsplicht bei Gold nicht beim Verlassen der EU......

  • Die Sparkasse meiner Wahl bestellt bei leerem Lager automatisch kleine Mengen nach.
    Da wartet man dann einfach ab,bis die Lager wieder etwas gefüllt sind und holt die Ware dann ab.
    Persönlich bestellt hat man also gar nix :D ,und da musste ich auch keinen Ausweis zeigen.
    Der Händler sagte mir ganz klar:: bis dann und dann habe ich dies und das wieder zur Verfügung...


    schönen Tag
    Carlos Alfredo

    • Offizieller Beitrag

    Mal angenommen ich kaufe mir anonym und bar über mehrere Jahre EM und habe mir z.B. 100.000€ an Wert angesammelt.
    Dann überlege ich mir, dass der Kurs gerade gut steht und ich alles verkaufen will um mir z.B. eine Immobilie zu kaufen.


    Können da irgendwelche Probleme nach aktuellem Stand auftreten, bzw. muss man da was beachten bei der Summe?

    Sofern die Käufe mit Deiner Einkommens/Vermögenssituation im Einklang stehen sehe ich kein Problem. Die Kaufabrechnungen hebe ich für diesen Fall auf, damit ist auch klar wann gekauft wurde. Im Zweifel kann das dann auch mit Abhebungen/Überweisungen verknüpft u. nachgewiesen werden.

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