Einfuhr von Gold und Silber aus USA, Zoll?

  • Hallo Miteinander,


    Ich hätte mal eine Frage zwecks Privater einfuhr von Silber und Gold Münzen aus den USA, hat jemand von euch schon mal in den USA gekauft und in die BRD eingeführt?
    Wie sieht es mit der einführ von AU$ Lunare in 1oz Ag aus, sind diese anmeldepflichtig beim Zoll oder nicht?
    Es ist schließlich eine offizielle Währung in Australien, macht das ein Unterschied beim Zoll?



    Würde mich über Antworten freuen! :)



    Gruß,

  • Goldmünzen steckt man sich einfach in den Geldbeutel :thumbup: Bei Silber wirds da schwieriger...


    Wenn Du kein Risiko eingehen willst, dann gib Silber / Platin / Palladium an, es fällt eh "nur" Steuer in Höhe der Mwst. an, Zölle wären mir neu.
    Solltest Du nicht direkt fliegen sondern innerhalb der Schengen-Staaten umsteigen, so ist das Risiko einer Zollkontrolle extrem gering. Hatte bisher nie eine Kontrolle am Zielflughafen in D...

  • schönen weissen Mehl ein stecken für den Zoll :D und wenn du dein Koffer vom Band nihmst ,legste eine Tüte (ca.100g.)Mehl


    (durchsichtige Tüte mit braunen Klebeband )


    auf das Fliessband und gehst Richtung Tor :D und lässt unauffällig auch diese Tüte fallen :D am Zoll angekommen


    sagste :D ,, da liegen ja lauter weisse Tüten ,, auf dem Fliessband [smilie_happy] :D möglichst laut das alle es hören :D


    und gehst weiter :D [smilie_happy] und pfeifst das Lied :D ,, der Mann mit dem Koks iss da,aus Panama ,, :D


    Gruss


    alibaba :D Gold ist frei :D Silbermünzen die gelistet sind , werden mit 7% Hotelsteuer berechnet , wichtig ist aber du hast


    ein Einkaufsbeleg , an Hand desen wird abkassiert :D bei Selbsteinfuhr bleibt auch die zu versteuernde Postgebühr aussen vor :D


    bei 10 oder 20 kleine Silberunzen würde ich garnüscht sagen :D rin im Koffer und :D Leckkowskie sag ich nur :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • http://www.zoll.de/b0_zoll_und…r/e0_befreiung/index.html


    Steuerbefreiungen bei der Einfuhr (§ 5 UStG)
    Für die steuerpflichtige Wareneinfuhr gelten die gleichen Steuersätze wie für Umsätze im Inland - in Deutschland also der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 %.
    Daneben kommt für bestimmte Waren eine Steuerbefreiung, also ein Steuersatz von 0 %, in Betracht.
    Bei den Steuerbefreiungen sind zwei Arten zu unterscheiden:

    • die gesetzlichen Steuerbefreiungen nach § 5 Abs. 1 UStG und § 25c UStG (allgemeine Umsatzsteuerbefreiungen) und
    • die Steuerbefreiungen aufgrund einer eigenen Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 2 UStG, hier insbesondere der EUStBV (spezifische Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen).

    Die gesetzlichen Steuerbefreiungen nach § 5 Abs. 1 und § 25c UStG
    Von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind hiernach alle Gegenstände, deren Lieferung auch im Inland keiner Umsatzsteuer unterliegt. Diese Waren sollen bei ihrer Einfuhr nicht höher belastet werden als gleichartige Inlandswaren.
    Hierzu gehören

    • bereits ausgegebene Wertpapiere, z.B. Aktien, Kuxbriefe bergrechtlicher Gesellschaften, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen auf den Inhaber, Hypotheken- und Grundschuldbriefe; nicht dagegen Eintritts- und Fahrkarten, Sparkassenbücher, Pfandscheine oder Lotterielose;
    • menschliche Organe, Frauenmilch und menschliches Blut in jeder Form, also insbesondere Frischblutkonserven, Vollblutkonserven, Heparin-Blutkonseven, Serum- und Plasmakonserven oder Blutzellkonserven;
    • besondere Hochseewasserfahrzeuge, überwiegend bestimmt zum Erwerb durch die Seeschifffahrt (z.B. Fischereifahrzeuge oder Schlepper) oder zur Rettung Schiffbrüchiger sowie Gegenstände zur Ausrüstung bzw. Versorgung für diese Seeschiffe; nicht dagegen private Wassersportfahrzeuge wie z.B. Sportboote oder Segelyachten;
    • Lieferungen von Gold für die Deutsche Bundesbank und für Zentralbanken;
    • gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. im Kurs befindliche Münzen und Banknoten sowohl in Euro als auch in anderer Währung; nicht dagegen Zahlungsmittel, die wegen ihres Metallgehalts oder Sammlungswerts umgesetzt werden, d.h. wenn sie mit einem höheren Wert als ihrem Nennwert geliefert werden. Goldmünzen in fremder Währung gelten nur in wenigen Fällen als gesetzliches Zahlungsmittel, sie sind deshalb grundsätzlich nicht einfuhrumsatzsteuerfrei (nähere Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Hauptzollamt);
    • im Inland gültige, amtliche Wertzeichen, z.B. Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken, soweit sie zum aufgedruckten Wert geliefert werden, einschließlich Sonderzuschläge (z.B. bei Wohlfahrtsmarken); nicht dagegen Briefmarken als Sammlungsstück, hier gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %;
    • bestimmte Luftfahrzeuge, überwiegend zur entgeltlichen Beförderung im internationalen Luftverkehr (grenzüberschreitend oder nur auf Auslandsstrecken) sowie Gegenstände zur Ausrüstung bzw. Versorgung für diese Luftfahrzeuge; nicht dagegen für den reinen Binnenluftverkehr bestimmte Luftfahrzeuge;
    • innergemeinschaftliche Lieferungen im unmittelbaren Anschluss an die Einfuhrabfertigung;
    • Anlagegold nach § 25c UStG, d.h. Goldbarren, Goldplättchen sowie Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen (nähere Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Hauptzollamt).
  • Hab mir Silbermünzen mitbringen lassen.Die Freigrenze beträgt 430 Euro.

    Erfolgreich gehandelt mit: beule,sommerer,Uncle Sam,as3n,neptun,absolut beginner,Moondance,HeinzD,rokko,Auster,sona,Auerbach,sammelmucke,Goldmohr,Dynastie,
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    Dem Geld darf man nicht nachlaufen, man muß ihm entgegenkommen. :thumbup:


  • Wobei hier offenbar "nur" gegen englische Zollbestimmungen verstoßen wurde. Ermittelt wurde wegen englischem Rechtshilfeersuchen...Reines Anlagegold wäre nach deutschem Zollrecht unkritisch gewesen, so wie ich das sehe. Ich denke, es wurde primär wegen des Goldschmucks ermittelt, der in vielen internationalen Kreisen als Anlage gilt, aber eben offiziell in Europa kein Anlagegold ist und somit auch den normalen Einfuhrumsatzsteuerregelungen unterliegen müsste....Im Prinzip macht auch nur Schmuck Sinn als Schmuggelware, Krügers oder Goldbarren bekommt man in Dubai auch nicht wesentlich günstiger als hier in Europa.....


    Also kurz gesagt: Silberanlagemünzen anmelden und 7% Steuer abdrücken. Sollte der unkundige Zöllner 19% haben wollen, ihn freundlich auf die hier im Forum zu findenden Zollnummern für die Anlagesilbermünzen hinweisen. Oder halt erstmal bezahlen und im Widerspruchsverfahren vom zuständigen Hauptzollamt das zuvielbezahlte zurückverlangen. Anlagegold muss man eigentlich garnicht anmelden bei Einreise aus außer-EU. Wenn Bullionmünzen einen Nennwert von über 10k€ haben, muss man allerdings das Mitführen von Bargeld in der Höhe anmelden......

  • Hallo Miteinander,


    Entschuldigt bitte meine verspätete Resonanz.
    Ich danke euch erstmal recht herzlich für die vielen Antworten! [smilie_blume]


    Wie ich hier herauslesen konnte, muss ich 7% für Silber Münzen und 19% Steuer für Silber Barren abdrücken.


    Ich möchte von meinem Vater (Wohnsitz in USA) gerne paar Australische Lunare aus der zweiten Serie mitbringen lassen, es handelt sich hierbei um 2 und 5oz Silber Münzen, diese haben einen aufgedruckten Nennwert von je 2 und 8 AU$, diese sind doch meines Wissens nach offiziell als Zahlungsmittel gelistet, oder? Wenn ich nicht über 10.000 USD komme, sollte es doch wie „Bargeld“ behandelt werden und steuerfrei sein, oder?


    Bei Silber Bullion Münzen ist klar das dort 7% Steuer anfallen würden.




    Gruß,

  • Hallo Lunarius


    du kannst dir den Anhang hier einfach ausdrucken und zum Zoll mitnehmen,
    habe ich vom Zoll bekommen ;)
    Wenn deine Silbermünzen da nicht drauf sind, zahlst du nur 7% Steuer


    schöne Grüsse richi :]

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