Wie jetzt was jetzt -- Abgeltungssteuer auf physisches Goldkonto?

  • Hi Forum,


    ich will eine KLV :pinch: kündigen und den Gegenwert in Julius Bär Physical oder einem ZKB Gold/Silber ETF parken. Nun finde ich keine Auskunft, ob die Kursgewinne dabei unter die Abgeltungssteuer fallen oder ob das (noch) abgeltungssteuerfrei ist?


    Vielen Dank schonmal für alle diesbezüglichen Erfahrungswerte!


    Grüße Kurt


  • Kauf Dir einfach ein paar Barren...


    Wollte ich ja, aber Bank sagte, physische Edelmetalle können wir nicht akzeptieren (--> das ganze soll eine Kreditsicherheit werden) -- dat is uns zu unsicher, da wissen wir nicht wie wir das bewerten und einbuchen sollen.


    M.a.W., die Bank kann nur anerkannte Papierlappen als "Sicherheiten" akzeptieren.
    :wall: :wall:

  • Auch der Thread ZKB GOLD ETF (wie vielleicht noch mancher Andere) blieb schon im Unklaren zu dieser Frage hängen.


    Letzte Meldungen scheinen mir aus 2009 zu kommen:


    ETFs - von Strafsteuern und deutscher Rechtsprechung
    Veröffentlich am 12.03.2009 hier (Goldseiten).


    Goldanleihen verlieren Vorteil -> ursprünglich FTD Juli 2009, hier

    Zitat

    Nach wie vor Rätsel geben dagegen die Schweizer Fonds auf, die Goldbarren horten. (...) Es könnte sich um sogenannte intransparente Investmentfonds handeln, die unabhängig vom tatsächlichen Ertrag pauschal mit hohen Steuern belegt werden. Dann wäre ein Investment völlig unattraktiv, da Abgaben selbst bei Verlusten anfallen würden.

    PS: Schon eine lustige Konstruktion mit den Barren als Kreditsicherheit... die kommt immer mal wieder als Idee auf... willste hebeln? ;)


    GL

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

    2 Mal editiert, zuletzt von GermanLong ()

  • Wollte ich ja, aber Bank sagte, physische Edelmetalle können wir nicht akzeptieren (--> das ganze soll eine Kreditsicherheit werden) -- dat is uns zu unsicher, da wissen wir nicht wie wir das bewerten und einbuchen sollen.
    M.a.W., die Bank kann nur anerkannte Papierlappen als "Sicherheiten" akzeptieren.
    :wall: :wall:

    Hallo Kurt
    Wenn die Bank sagt, dass sie keine Goldbarren bzw. Standardbullion als Sicherheit für einen Kredit (der muss günstig sein), in der Höhe von ca. 60% des aktuellen Wertes akzeptiert, sage ich Dir: such Dir eine andere als diese PIMPERLBANK.Beim Physischen hättest Du auch den Vorteil, dass wenn Du deinen Kredit brav zurückzahlst und Du Dein Gold dann frei verkaufen kannst:Nix Abgeltungssteuer Du zahlen musst.
    Mit freundlichem Gruß.
    CARLOZ


  • Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Dezember 2009 einen neuen Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer veröffentlicht. Darin regelt das BMF auch die steuerliche Behandlung von Einnahmen, die Anleger mit Wertpapieren erzielen, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff physisch gedeckt sind.


    Für in Deutschland ansässige Privatanleger, die in den verbrieften und mit physischem Gold gedeckten Lieferanspruch Xetra-Gold (ISIN: DE000A0S9GB0) investieren, hat dieser Anwendungserlass die folgenden steuerlichen Konsequenzen:


    Erzielt der Anleger bei Einlösung seines verbrieften Lieferanspruchs Xetra-Gold einen Gewinn, so unterliegt dieser Gewinn der Abgeltungsteuer. Das bei Einlösung gelieferte physische Gold gilt folglich als zu diesem Zeitpunkt angeschafft. Der Gewinn aus einer späteren Veräußerung dieses Goldes unterliegt grundsätzlich der tariflichen Einkommensteuer, wenn die Veräußerung des physischen Goldes innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als einem Jahr nach Anschaffung erfolgt.

  • Die Finanzverwaltung geht in ihrem Anwendungserlass davon aus, dass es sich bei dem verbrieften Lieferanspruch Xetra-Gold um eine der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalforderung handelt. Demgegenüber handelt es sich nach Auffassung der Emittentin bei Xetra-Gold nicht um eine Kapitalforderung, sondern um einen verbrieften Lieferanspruch. Der Kauf und Verkauf des durch Gold physisch gedeckten Lieferanspruchs Xetra-Gold ist daher steuerlich gleich zu behandeln, wie ein Kauf und Verkauf von physischem Gold in Form von Münzen oder Barren im Direktvertrieb. [b]Die Deutsche Börse Commodities GmbH prüft daher zurzeit rechtliche Schritte gegen diesen Anwendungserlass. [/b]

  • Schon eine lustige Konstruktion mit den Barren als Kreditsicherheit... die kommt immer mal wieder als Idee auf... willste hebeln? ;)


    Nee, der Kredit ist schon lange am laufen, und die bl*de Kapitallebensversicherung hat die Bank uns damals als tolles Sicherheitenmodell angedreht. Jetzt soll die KLV verkauft werden und der kümmerliche Rückkaufwert soll als Sicherheit für den bestehenden Kredit in EM geparkt werden*.


    Danke Festus für den Text. Hoffe jemand verklagt die Steuerbehörden mal wegen dieser Regelung. Scheint als ob derzeit GoldSilber.org das einzige "Papier" bietet, das der Abgeltungssteuer entgeht.


    Wenn die Bank sagt, dass sie keine Goldbarren bzw. Standardbullion als Sicherheit für einen Kredit (der muss günstig sein), in der Höhe von ca. 60% des aktuellen Wertes akzeptiert, sage ich Dir: such Dir eine andere als diese PIMPERLBANK. Beim Physischen hättest Du auch den Vorteil, dass wenn Du deinen Kredit brav zurückzahlst und Du Dein Gold dann frei verkaufen kannst:Nix Abgeltungssteuer Du zahlen musst.


    CARLOZ, danke für die Meinung. Genau so wollte ich es ja machen. Aber der Kredit läuft halt nun mal bei der bestehenden Bank, und die lehnt sowohl physische EM als auch ein Depot bei GoldSilber.org ab, einfach weil sie nicht wissen, wie sie das jetzt in ihren Computer reinhacken sollen.


    Was nun?

    Grüße Kurt


    *) wobei uns die Bank als "physisches" Investment ein Goldkonto bei einer LBMA-Bank empfohlen hat :wall:. Einfach unverbesserlich, diese Bande.

  • aktuell sind also die Dinger abgeltungssteuerpflichtig, muss nicht so bleiben, kann aber

    findus: weisst Du, ob für die ausländischen physisch hinterlegten ETF´s die sog. Strafsteuer für "intransparente" Produkte vom Tisch ist? Die war in den Quellen angesprochen, die ich genannt habe.


    Das Beispiel Xetra-Gold aus Deinen Textauszügen betrifft ja explizit ein inländisch zugelassenes "Zerti" (oder ähnlich).
    ----------------------------------------------------------------------------------
    Kurt:
    O.k., danke für die Infos, jetzt wird Deine Klemme klarer.
    Und Dein Ziel findet nun sicher Gehör, zumindest Mitgefühl in diesem Forum. :)


    Hast Du bei Deiner Noch-Bank schon mal gefragt, wieviel Vorfälligkeitsentschädigung sie bei Deiner einseitigen Kündigung des Kreditvertrages verlangen würden? Nebst Bitte um Fertigstellung sämtlicher nötigen und hilfreichen Unterlagen zum zügigen Bankwechsel all Deiner Konten, Depots usw.?
    Sicherlich wäre es kein Fehler, zu diesem Zeitpunkt schon eine Nicht-Pimperlbank in der Hinterhand zu haben, die Dir gute Kreditkonditionen mit den Barren als Sicherheit geben würde... konkrete Alternativen zu haben, verbessert die Verhandlungsbasis gegenüber der Noch-Bank enorm ;)

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

  • Was nun?


    Grüße Kurt


    du könntest deine Strategie folgendermaßen ausrichten. Gib deine KLV als Kreditsicherheit ( wird eigentlich problemlos zum Rückkaufswert beliehen). Von der Knete dann physisches Gold kaufen. Die KLV am Sekundärmarkt verkaufen, bringt mehr Knete als wenn man die KLV der Versicherung zum Rückkaufswert zurückgibt und das Todesfallrisiko bleibt weiter abgedeckt, weil die KLV Käufer meistens die KLV weiter aufrecht erhalten. Und dann vom Verkaufserlös der KLV den Kredit zurückbezahlen. Ob da so funktioniert ist halt auch davon abhängig wie hoch der Rückkaufswert der KLV ist, wie lange die KLV schon läuft , welche RLZ die KLV hat und wer der Versicherer ist

  • Hmm ja danke @long erstmal für das Mitgefühl, und für den konkreten Vorschlag.


    Gibt es denn da ein namentliches Beispiel für eine Bank, die Barren als Sicherheit akzeptieren würde? Oder wo man anfangen müsste zu suchen?


    Dann kommt noch dazu, obwohl ich das alles ja liebend gerne täte, das ganze kostet mich wahrscheinlich wieder eine Arbeitswoche Nettoaufwand bis das alles in trockenen Tüchern ist einschließlich Herumgezerre mit der Bank und möglicher kompletter Bankwechsel ;(


    Festus:
    Hmm. Also ich soll die KLV nochmahl beleihen, und dann zudem verkaufen, die ist doch aber schon beliehen? Ein Asset zweimal beleihen und dann auch noch verkaufen, so einen Betrug dürfen normalerweise doch nur die Banken machen, nennt sich "Fractional Reserve"?


    Oder hab ich das jetzt falsch verstanden :hae:


    Grüße Kurt.

  • ...ist das Gebot der Stunde, mein lieber Kurt.


    Ich weiß nicht, watum du so komplizierte Wege gehen willst, hier hat Walter 100%-ig Recht: ;(


    Nimm die Chinks und zahle Deinen Kredit zurück, für den Rest investiere dann beruhigt in EM´s
    und nimm´ sie mit in Deine Trollhöhle :D


    Alles kalr soweit.... :thumbup:

    Gute Deals mit: Goldleser, petraDD, hollaender, Ghost2675, Der_Kaktus, bubi, speedsnail, Fischer, KROESUS, Heinrich V, jürgen1228, mauersgold, "absolut beginner", Silberdachs, ROKKO, eifelmünze, smartsurfer, suesse, konterbande, neptun, cyberworky, blaucater, John Ruskin, megane26, rockcrawler, schuchris, goldmeier, n.n., HoLo, reusssammler, helmut75. :thumbup:

  • Natürlich bin ich mit der ganzen Konstruktion im Endeffekt gehebelt long in EM, und könnte stattdessen auch den Kredit zurückzahlen. Schlau bemerkt sogar vom blinden Fisch...


    Was wäre übrigens noch davon zu halten, wenn ich die Bank frage, ob sie nicht einfach EM in einem eigenen Schließfach bei sich selbst im Hause akzeptiert?


    Grüße Kurt

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