Juristische Ergüsse (mit Edelmetallbezug)

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    Die auf dem Friedhof entdeckten Goldmünzen – und kein Finderlohn


    Bei Münzen und Geld, das gezielt auf einem Friedhof versteckt worden ist und entdeckt wurde, liegt kein Fund oder Schatzfund vor.


    Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall für eine Klage auf Herausgabe von gefundenen Goldmünzen keine Prozesskostenhilfe gewährt. Wie zuvor das Landgericht, sah das Oberlandesgericht Oldenburg keine Erfolgsaussichten für die Klage. Im Sommer 2016 war ein Gartenbauunternehmen damit beauftragt, auf dem Friedhof der katholischen Kirchengemeinde St. Catharina in Dinklage Gebüsch zwischen dem Friedhofszaun und der daneben gelegenen Grabreihe zu beseitigen. Ein Mitarbeiter entdeckte während der Rodungsarbeiten ein Mitarbeiter zwei Plastikbehälter, die mit Goldmünzen und Bargeld gefüllt waren. Daraufhin verständigte er unverzüglich die Polizei, die in dem Bereich zwei weitere Plastikbehältnisse mit Goldmünzen entdeckte. Am Folgetag durchsuchte der Mitarbeiter gemeinsam mit weiteren Personen die zwischenzeitlich auf das Gelände des Gartenbaubetriebs verbrachten Grünabfälle. Dabei wurden drei weitere mit Goldmünzen befüllte Kunststoffboxen aufgefunden. In den Boxen waren insgesamt 450 Goldmünzen verschiedener Prägungen, deren Wert 2016 bei mehr als 500.000,00 € lag.


    Bis heute ist die Herkunft der Wertsachen, die sich in amtlicher Verwahrung der Stadt Dinklage befinden, ungeklärt. Der Mitarbeiter des Gartenbauunternehmens beansprucht nun von der Stadt Dinklage deren Herausgabe und begehrte Prozesskostenhilfe für eine entsprechende Klage. Denn nach § 973 BGB wird ein Finder Eigentümer einer verlorenen Sache, wenn sich nicht binnen sechs Monaten der wahre Eigentümer oder sonst Empfangsberechtigte meldet. Dem Finder eines Schatzes steht nach § 984 BGB jedenfalls die Hälfte des Schatzes zu. Nachdem das Landgericht die Prozesskostenhilfe verweigert hatte, verfolgte der Finder sein Ziel vor dem Oberlandesgericht Oldenburg weiter.


    In seiner Entscheidungsbegründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg erklärt, dass weder ein Fund noch ein Schatzfund vorliege. Das Fundrecht ziele auf die Rückführung verloren gegangener Sachen an den Berechtigten. Hier aber seien die Münzen und das Geld gezielt auf dem Friedhof versteckt worden. Um einen Schatz handele es sich nur dann, wenn die Sache bereits lange Zeit verborgen gewesen sei. Hier aber seien die Wertsachen erst vor kurzem auf dem Friedhof versteckt worden. Das jüngste Prägedatum der Goldmünzen stammte nämlich aus dem Jahre 2016. So habe der Mann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg auch keinen Anspruch auf Finderlohn, weil es sich eben nicht um eine verlorene und von ihm wiedergefundene Sache handele.


    Die Gesetzeslage sei insoweit klar. Nach Meinung des Oberlandesgerichts Oldenburg habe der Gesetzgeber – so ergebe es sich auch aus den Gesetzesbegründungen – nur die Fälle regeln wollen, in denen Sachen verloren gegangen oder der Eigentümer infolge langen Zeitablaufs nicht mehr ermittelt werden könne. Beides sei hier nicht feststellbar.


    Aus diesen Gründen habe die Klage keine Erfolgsaussichten und die Prozesskostenhilfe sei abzulehnen.


    Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 – 1 W 17/20

  • Sauerei, wenn ich ein soeben verlorenes Portemonnaie finde, habe ich auch Anspruch auf Finderlohn. Das hat nichts mit der Zeit zu tun, die das Zeug rumlag.
    was lernt man draus? Smaug: keine einzige Unze geb ich her ....

  • Die auf dem Friedhof entdeckten Goldmünzen – und kein Finderlohn

    Die Vögte/Bischöfe wollen es sich wohl selber unter den Nagel reissen.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Da zeigt sich mal wieder das ganze Elend der deutschen Justiz. Einem armen Hund wird einfach der Zugang zum Gericht versperrt, vermutlich weil irgendein linksverstrahlter Amtsschimmel einfach nur neidisch war.


    Wenn der Typ schlau ist, löst er das per Crowdfunding. Das hat ja derart großes Erregungspotential, daß das eigentlich ne sichere Nummer sein sollte.


    Und den Spagat des Richters will ich dann erst mal sehen, wie er das auflösen will. Kein Fund weil nicht verloren (wer sagt das), kein Schatz weil nicht absichtlich dagelassen (wer sagt denn, daß der Verblichene seinen Nachlaß nicht gerade eben dem Finder überlassen wollte, weil er es den Erben nicht gegönnt hat. Soll vorkommen sowas).

  • Das ist eine Sauerei.
    Ich bin noch so erzogen worden,
    ehrlich währt am längsten.
    Dafür wird man dann noch bestraft.
    Wenn ich das lese, kann ich jeden verstehen, wenn er etwas findet, diesen Fund dann nicht meldet.

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    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist blos ein Dummkopf.
    Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.


    Berthold Brecht

  • Jo, wer die Justiz und Rechtsprechung mehrfach am eigenen Leib gespürt hat, würde nie im leben solch einen Fund melden... Einsacken, paar Monate warten bis Gras drüber gewachsen ist, dann isset mein. :D


    Schreibt auch einer der im Sinne "Nur durch Arbeit Fleiß und Ehrlichkeit bringst Du es zu was im Leben"
    Die Einstellung hat mich um die Früchte von 30 Jahren ehrliche Arbeit gebracht.

  • Bembel....weist du zufällig...wann sich die Investmentbanker und sonstige Gauner am Gewinn ihres Instituts bereichern.


    Weil siehe Deutsche Bank.....der sog. Gewinn, Nettogewinn und so fort....ist eh sehr dehnbar.


    cu DL....weil die Aktionäre schauen soweiso mit dem Ofenrohr ins Gebirge....wo wird die Asche abgesaugt


    Keine Sorge...ich kann bilanzen lesen und verstehe sie auch....nur bei Banken habe ich Probleme :wall: :wall: :wall:

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