EM in´s Ausland transferieren

  • ;) na ja, wir werden für die zukunft jegliche methoden in betracht ziehen müssen, denn wie ne räpbär ne 3kg feingoldkette is nich.was wohl ein komplettes gebiss an gewichtsspeciher hergibt?

    Als Verblendbrücke/Kronen keine 100 g...noch dazu sehr, sehr teuer eingekauft, weil Du teuere Legierungen und zahnärztliche und zahntechnische Leistung dazu rechnen mußt. Besser 20 Vreneli im Geldbeutel. Sind auch gleich mal 10 000 € , heutige Kaufkraft, in einer Krisensituation wahrscheinlich mehr. Fallen null auf zwischen den trögen 20 und 50 €-Cent Stücken. Und ist schon mal ein gutes Startkapital für die ersten paar Wochen... :D
    .


    @hui-buh, vlt. mit dem Fahrrad über die Grenze und den Rahmen mit Barren und Münzen spicken ? Gut, für Übersee ungeeignete Methode...
    Da hatte ich ja früher schon Segelboot empfohlen. Ein entsprechend präparierter Balastkiel könnte hier Tonnen ˋbewegen‘.

  • Gold im Ausland lagern.


    Ein guter Freund von mir,


    Deutscher mit Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz,


    beabsichtigte vor einigen Jahren, sich von einigen Goldbarren, die in der Schweiz lagerten,


    wegen eines Immobilienkaufs in der Schweiz von diesen zu trennen und der Depotbank


    die Goldbarren zu verkaufen.


    Die Bank verlangte einen Nachweis des legalen Erwerbs des Goldes.


    Erst als er bewies, daß er die Goldbarren durch eine Erbschaft erhalten hatte,


    war das das Geschäft möglich.

  • ;( Das ist ˋbad news‘ ! Dann bliebe ja nur der anonyme ˋPrivatverkauf‘. Geerbt habe ich übrigens auch einiges...aber wie kann man das nachweisen ? ?)

  • Besser 20 Vreneli im Geldbeutel. Sind auch gleich mal 10 000 € , heutige Kaufkraft, in einer Krisensituation wahrscheinlich mehr. Fallen null auf zwischen den trögen 20 und 50 €-Cent Stücken.
    @hui-buh, vlt. mit dem Fahrrad über die Grenze und den Rahmen mit Barren und Münzen spicken ? Gut, für Übersee ungeeignete Methode...
    Da hatte ich ja früher schon Segelboot empfohlen. Ein entsprechend präparierter Balastkiel könnte hier Tonnen ˋbewegen‘.

    ich komm bei den 20igern zwar nur auf rund 5000€ aber egal. wenn scanner im spiel sind, werden die aber auch auffallen...


    nen segelboot müsste ich mir dann erstmal spontan klauen und vorher nen paar youtube "segel für dummies in 2h" videos reinziehen ;)
    oder halt kaufen und scheine machen, aber dann brauch ich es auch nicht mehr, da die ganze kohle dann eh weg ist :)

    Die Bank verlangte einen Nachweis des legalen Erwerbs des Goldes.
    Erst als er bewies, daß er die Goldbarren durch eine Erbschaft erhalten hatte, war das das Geschäft möglich.

    auch wg sowas würde ich niemals solche sachwerte ausserhalb des direkten/unmittelbaren spontanen zugriffs lagern.


    aber was mich mal interssieren würde, wie hat er das mit der erbschaft denn bewiesen?


    heisst es im zweifelsfall nicht auf basis der beweislastumkehr nachher einfach, sie haben es beim erbfall nicht angegeben, also dumm gelaufen? oder muss man solche werte derzeit offiziell gar nicht angeben solange sich alles unterhalb der freigrenze befindet?

    Dabei sind schon welche erwischt worden letztes Jahr in Dschappahn.Seniorinnen schmuggeln Gold in Unterleibern

    na ja, sich auf doof einfach mal schnell aufm flughafenklo nen satz barren und krügerrands innen arsch schieben, klingt jetzt auch nicht so wirklich nach gut überlegter planung :D

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • Beweis der Erbschaft


    Der Erblasser hatte das Gold bei derselben Bank gelagert


    und das Erbe ging laut Testament auf den Begünstigten über.


    Die Bank verfügte noch über die Unterlagen.


    Erst nach einem Widerspruch durch meinen Freund wurde der Sachverhalt eruiert.

  • ;( Das ist ˋbad news‘ ! Dann bliebe ja nur der anonyme ˋPrivatverkauf‘. Geerbt habe ich übrigens auch einiges...aber wie kann man das nachweisen ? ?)

    Das Stichwort BANK sagt doch alles. Schweizer Banken sind in den letzten 10 Jahren zu Erfüllungsgehilfen des deutschen Fiskus gemacht worden. Kauf beim EM-Händler und dort einlagern, dann klappts auch reibungslos mit dem Verkauf.

    Gold ist das Geld der Könige,
    Silber ist das Geld der Gentlemen,
    Tausch ist das Geld der Bauern,
    Kredit ist das Geld der Sklaven.

  • Hallo Duplicate Kruger,


    fünf Krüger sind ja noch unter 10.000 €.
    Wenn man jetzt aber nicht fünf, sondern 50 Krüger mitnimmt.
    Diese in Deutschland beim Zoll anmeldet und den Besitz auch durch eine Rechnung belegen kann.
    Sollte doch dann auch kein Problem sein?
    Gibt es eigendlich Transportunternehmen, die Edelmetalle in aller Welt transportieren,
    und auch alle Zollformalitäten abwickeln?


    Glück auf


    Andreas


  • "fünf Krüger sind ja noch unter 10.000 €."


    Stimmt, ich habe den Betrag auch bewusst unter 10.000€ gehalten um im Kontrollfall durchzukommen. Es wurde aber weder kontrolliert um welches Metall es sich handelt noch wie hoch der Wert ist. Theoretisch hätten das auch Sehr teure Sammlermünzen sein können. Das läuft meines Erachtens über Stichproben ab. Die Röntgengeräte, und das wollte ich testen, scheinen das Material nicht zu erkennen oder es ist (noch) irrelevant.

    "Wenn man jetzt aber nicht fünf, sondern 50 Krüger mitnimmt. Diese in Deutschland beim Zoll anmeldet und den Besitz auch durch eine Rechnung belegen kann.
    Sollte doch dann auch kein Problem sein?"


    Normalerweise nicht. Dafür gibt es Vordrucke, die auszufüllen sind. Bei Reisen ins oder aus dem NICHT-EU Gebiet muss auch ohne Aufforderung deklariert werden:
    https://www.formulare-bfinv.de…4C03E89E831/form/0431.pdf
    und hier das Formular: https://www.formulare-bfinv.de…text=C0341B85215A3E8D33AE



    Innerhalb der EU muss auf Nachfrage deklariert werden: https://www.formulare-bfinv.de…97F3E8F0634/form/0450.pdf



    Warum "Normalerweise"? Es gibt jede Menge Terror-, Schwarzgeld-, usw. Paragraphen die dem Zoll/der Polizei ein Einfrieren des Geldes/Goldes/etc. ermöglichen. Details findest du hier: https://www.auwi-bayern.de/awp…ge2/Bargeldkontrollen.pdf


    Das sind aktuell gültige Bestimmungen. Dass sich das ganz schnell ändern kann zeigt sich am Beispiel Griechenland, wo die Kapitalverkehrskontrollen nach gut vier Jahren erst letzten Monat wieder aufgehoben wurden: https://www.handelsblatt.com/f…taendig-auf/24942994.html


    Einen unterhaltsamen Artikel findest du unter: https://www.welt.de/wirtschaft…r-Bargeld-schmuggelt.html

  • Ich möchte allen Reisenden den Ausdruck des folgenden links empfehlen, sowie eine elektronische Version als PDF abspeichern. Bitte bei Ausdruck und PDF darauf achten, das das Abrufdatum mit ersichtlich wird :thumbup:


    https://ec.europa.eu/taxation_…at-is-cash-be-declared_de


    Kurzform


    Gold, precious metals and precious stones are not cash
    Gold, precious metals and precious stones are not covered by the cash control Regulation. These items are covered under customs laws and may be specifically targeted in national legislation.

    • Offizieller Beitrag

    Die Farmer in Rhodesien (dem heutigen Zimbabwe) nutzten hochwertige Edelsteine, um ihr Vermögen ausser Landes zu bringen. Sehr hohe Wertdichte (Wert pro Gewicht), gut zu verstecken und nicht röntgendicht
    Da war halt ein ziemlich hoher Aufpreis beim Kauf und ein grosser Abschlag beim Verkauf zu akzeptieren. Aber immerhin, entweder man hatte gar nichts oder die Hälfte des Vermögens gerettet. Wenn man keine Wahl hat, muss man das akzeptieren.


    Gruß,
    Lucky

    "Das einzige Geld, auf das ich mich verlassen kann, ist das Gold, das ich besitze" J.Sinclair
    "Omikron ist die Impfung, die herzustellen man verpasst hat" Lungenfacharzt in Uganda
    "The whole game is rigged" Gerald Celente

  • Gold, precious metals and precious stones are not cash
    Gold, precious metals and precious stones are not covered by the cash control Regulation. These items are covered under customs laws and may be specifically targeted in national legislation.

    Ergänzend dazu hier die Bestimmungen für die Einfuhr in die bzw. Ausfuhr aus der Schweiz:



    Die neue Bargeld-Einfuhrgesetzgebung soll für alle Personen gelten, auch für


    Schweizer Staatsangehörige und
    Staatsbürger von Drittstaaten.



    Auskunftspflicht nur auf Verlangen (Keine unaufgeforderte Anmeldepflicht am Schweizer Zoll):


    CHF 10’000 und mehr



    Gleichgestellte Zahlungsmittel:


    Inhaberpapiere, Checks, Wechsel,
    nicht aber Edelmetalle (Vorbehältlich der Wertfreigrenze unterstehen diese der zollrechtlichen Deklarationspflicht)

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