Goldbarren verkaufen

  • Hallo
    wenn jemand einen Goldbarren verkaufen will, den ihm sein Vater mal vor 40 Jahren geschenkt hat,dessen Wert über 10.000 Euro liegt, was gibt es zu beachten?
    - Angenommen: Es existiert keine Rechnung über den Kauf.
    - Da gibts ein Gesetz über "Schwarzgeld" - was bedeutet das?
    - Die Stelle an der das Gold verkauft wird, muss den Verkauf wenn über 10000 Euro beim Finanzamt melden?
    - Was macht das Finanzamt dann (wenn jemand Gold länger als 1 jahr besitzt ist der Kursgewinn doch steuerfrei)?




    Gruß

  • Hallo
    wenn jemand einen Goldbarren verkaufen will, den ihm sein Vater mal vor 40 Jahren geschenkt hat,dessen Wert über 10.000 Euro liegt, was gibt es zu beachten?
    - Angenommen: Es existiert keine Rechnung über den Kauf.
    - Da gibts ein Gesetz über "Schwarzgeld" - was bedeutet das?
    - Die Stelle an der das Gold verkauft wird, muss den Verkauf wenn über 10000 Euro beim Finanzamt melden?
    - Was macht das Finanzamt dann (wenn jemand Gold länger als 1 jahr besitzt ist der Kursgewinn doch steuerfrei)?




    Gruß

  • wenn du keine Rechnung hast, kannst du die Haltedauer von >1J auch nicht nachweisen.


    Und einen Privatmann zu finden, der einen (200g?) Barren so nach Augenschein kauft wird wahrsch. schwierig.
    Aber bei so vielen Gestopften, die nicht wissen, wohin mit dem bedruckten Papier, vielleicht doch nicht sooo schwer ;)

    "man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrthum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse. In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten" (J.W.Goethe 1828)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @loschuh


    Es ist unzulässig, diesen gleichen Beitrag in 2 Unterforen zu stellen. Habe den 2. aus dem Bereich Edelmetalle hierhin verschoben.


    Grüsse
    Edel


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • teilen, dass es unter der grenze liegt und fertich

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • Ich wüsste nicht, dass der Händler eine Mitteilungspflicht hätte, wenn kein Verdacht auf ein illegales Geschäft besteht. Und warum sollte ein Händler seine Kunden denunzieren, da ist die Gefahr groß, dass sich das rumspricht. Aufzeichnungspflicht 10 Jahre ja. Vielleicht weiß es jemand besser, sind doch auch einige Händler hier aktiv.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • In Deutschland müssen nur Verdachtsfälle gemeldet werden. In der Regel werden deine Personalien aufgenommen (PA kopiert) und nach Prüfung des Barrens das Geld auf dein Konto überwiesen. Meldung ans Finanzamt gibt's normal nicht. Kann aber irgendwann passieren wenn du jede Woche mit einem geerbten Barren ankommst...

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