Gewerblicher Verkauf Grenze

  • Ab wann gilt bei dem Verkauf von Edelmetall (Silber / Gold Münzen und Barren) der Verkauf als gewerblich und erfordert die Anmeldung eines Gewerbes ?


    Zum einen gilt was den Verkauf von Waren angeht ja : " Wer aber Waren gezielt einkauft, um sie später gewinnbringend bei eBay weiter zu verkaufen, der gilt definitiv als gewerblicher Verkäufer und muss einen Gewerbeschein besitzen. "


    Zum anderen heißt es was Gold / Silber konkret angeht ja das Gewinne die bei dem Verkauf unter voraussetzung dass die Haltefrist unter einem Jahr liegt ganz normal als Einkommen versteuert werden müssen und entsprechend in der Steuererklärung anzugeben sind ( Freibetrag 600 € )


    Mal folgendes Beispiel : Im Januar als Privatperson 10.000 Unzen gekauft zu 16,00€ und nun im Laufe des Jahres bis Dezember wurden diese Münzen verkauft zu einem Durchschnitts VK von 18,00€
    Ergibt einen Gewinn von 20.000 €


    Meiner Ansicht nach liegt hier zum einen ganz klar die Absicht auf Gewinnerzielung und somit ist ein Gewerbe notwendig. Betrachtet man es aber anders wie z.B. bei Aktien ist es ja ebenfalls möglich imense Summen zu kaufen und zu verkaufen ohne das es als Gewerblich gilt und lediglich in der Steuererklärung deklariert werden muss.

    • Offizieller Beitrag

    Gibst du die Antwort nicht selbst? Eine etwas andere Frage wäre es, wenn es sich um "Papiersilber" und nicht um physisches Silber handelt, welches eindeutig eine Ware und mit MWSt belegt ist. Als Gewerbetreibender müsste jedoch dein Käufer diese bezahlen.

    "Das einzige Geld, auf das ich mich verlassen kann, ist das Gold, das ich besitze" J.Sinclair
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    "The whole game is rigged" Gerald Celente

  • Unter dem Gesichtspunkt der Verwaltung des eigenen Vermögens zu versteuern, wenn die Freigrenze von 600€ überschritten wird. Die Verwaltung des eigenen Vermögens ist kein Gewerbe.
    https://www.juraforum.de/gesetze/hgb/105

  • Gibst du die Antwort nicht selbst? Eine etwas andere Frage wäre es, wenn es sich um "Papiersilber" und nicht um physisches Silber handelt, welches eindeutig eine Ware und mit MWSt belegt ist. Als Gewerbetreibender müsste jedoch dein Käufer diese bezahlen.

    Danke für deine Antwort , sehe es im Grunde ja aus dem Gesichtspunkt ebenfalls so. Meine Frage bezog sich dann aber zusätzlich darauf wo da die Grenze gezogen wird ? Angenommen es waren nur 1000 oder sogar nur 100 Münzen in dem Jahr, auch in diesem Fall wurde mit Gewinnabsicht sowohl ge- als auch ver-kauft und wenn der Verkauf nicht auf einmal sondern mehrmals in kleineren Stückelungen durchzogen wurde liegt ja auch eine Regelmäßigkeit vor.


    Zudem sehe ich es aus dem anderen Gesichtspunkt auch wie der User Goldfloh , dass es sich um eine Verwaltung des eigenen Vermögens handelt und somit kein Gewerbe notwendig ist. Das die Gewinne im Rahmen der Steuererklärung zu versteuern sind ist selbstverständlich

  • verkauf doch mit verlust :D oder zur MärkelSchwarzNull :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


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