WICHTIG! Neues Steuergesetz begrenzt Verlustverrechnung bei Derivaten auf 10.000 Euro

  • Still und heimlich zum Jahreswechsel wurde ein Gesetz geändert, das


    1. die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen bei Derivaten auf maximal 10.000.- Euro innerhalb eines Jahres und außerdem
    2. einen Verlustvortrag in das nächste Jahr ebenfalls auf diesen Betrag beschränkt.


    siehe:
    unfassbar-diese-gesetzesaenderung-hat-fuer-den-privatanleger-katastrophale-folgen


    Zunächst einmal wird es durch diese Gesetzesänderung so sein, dass nicht nur Privatanleger betroffen sind, die mit Optionen und Futures handeln, sondern auch diejenigen, die mit Optionsscheinen und KO-Zertifikaten handeln. Der Grund ist unter dem genannten §20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 b) EStG zu finden. Hier heißt es nämlich "aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;"
    Jedes strukturierte Finanzprodukt, das eine derivative Komponente enthält, wie bspw. Optionsscheine und KO-Zertifikate, wird unter den Punkt fallen, dass es sich um ein als Termingeschäft ausgestaltetes Finanzinstrument handelt.


    Es sieht deutlich danach aus, dass das Finanzministerium sich sehr wohl der grenzwertigen Thematik bewusst war und den hier diskutieren Passus der Gesetzesänderung zum § 20 EStG im "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" (GÜStGMG) "versteckt" hat.


    Die Konsequenzen:
    Der absolut schwachsinnige Teil ist aber die Beschränkung auf eine innerjährliche Verrechnung und steuerliche Anerkennung der Verluste auf maximal 10.000 EUR. Was das für den Privatanleger bedeutet, kann man sich am einfachsten an einem Rechenbeispiel veranschaulichen:
    Nehmen wir an, dass Anleger A zum Jahresende 100.000 EUR Profit aufweisen kann. Gleichzeitig hat er aber auch Verluste in Höhe von 80.000 EUR erzielt. Laut der aktuell noch geltenden Regelung müsste Anleger A Kapitalerträge in Höhe von 20.000 EUR versteuern, da die Verluste voll angerechnet werden können. Anleger A müsste also 25 % Kapitalertragsteuer auf 20.000 EUR zahlen, was 5.000 EUR Steuerlast entspricht.
    Mit der neuen Regelung schaut es 2021 so aus, dass von diesen 80.000 EUR Verlust lediglich maximal 10.000 EUR eine steuerliche Berücksichtigung finden. Damit müsste Anleger A statt 20.000 EUR satte 90.000 EUR (100.000 EUR - 10.000 EUR) versteuern. Die Steuerlast würde also auf 22.500 EUR ansteigen, obwohl lediglich ein Bruttogewinn von 20.000 EUR erwirtschaftet wurde.
    Der Anleger hätte also eine Art Nachschusspflicht gegenüber dem Staat von 2.500 EUR.


    Ich habe diesen Bericht gerade erst entdeckt und noch nicht in allen Einzelheiten und Konsequenzen verstanden. Vermutlich sind jedoch davon bereits Verlust-Trades ab 1.1.2020 betroffen. Aber heute habe ich leider nicht genügend Zeit, mich damit intensiv zu befassen.


    Weitere Informationen dazu im Kommentarbereich und


    Achtung neues Steuergesetz: Handel von Aktien & Termingeschäften so nicht mehr möglich



    Viele Grüße
    KCL

  • Da laufen noch mehr Sauereien!
    „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität :burka:
    und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“


    Fundstelle


    https://www.haufe.de/steuern/g…nfuehrung_168_490820.html


    saludos

  • Ja ist doch alles wunderbar. Und die meisten werden es dann erst nächstes Jahr merken, wenn der Steuermann vor der Tür steht.


    Die Bonpflicht wird auch irgendwann dazu genutzt werden, dass der Bargeldnutzer in der Nachweispflicht steht. "Na was haben sie denn alles gekauft? Ach Sie können es nicht nachweisen? Na dann gehen wir davon aus, dass sie das Geld noch immer unterm Kopfkissen haben. Hier ist der Durchsuchungsbefehl, Vielen Dank!"

  • den Juden hat die deutsche RegGierung auch alles geraubt, zuletzt das Leben :!:


    ..., egal welches System, das Volk wird immer ausgeraubt und betrogen um seine Früchte,


    dafür werden nun andere weltweite faule Früchte in massen reingeschleusst :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Edelmetallinvestoren sind nicht die typischen Zocker, aber dennoch verweise ich auf ein lesenswertes Update vom Godmode:


    Neue Steuerregeln ab 2021 für Derivate: Kommt alles ganz anders?


    Kernpunkte und persönliche Anmerkungen:


    Optionsscheine und Zertifikate sind nicht betroffen, außer man läßt sie wertlos verfallen/ausknocken. War doch klar, daß man den Emittenten hier keine Einnahmequelle wegnimmt.


    CfDs und Eurex kann man ab 2021 leider aus steuerlichen Gründen vergessen.


    Letzteres ist für mich persönlich schade, da ich diese Instrumente zur Zeit intensiv nutze. Ich halte sie für transparenter, günstiger und risikoloser als OS und Zertis. Die Emittentenlobby wird es anders sehen.

  • Interessant. Also sind Futures für Privatleute nicht mehr vernünftig nutzbar? Denn, sobald man viel handelt, steigen auch die Verluste automatisch an, das lässt sich nicht vermeiden, selbst mit einem kleinen Konto.


    Was passiert bei einem Gewinn von 20.000 und einem Verlust von 25.000? Zahlt man dann auf 15.000 Abgeltungssteuer bei einem Nullgewinn?

  • Interessant. Also sind Futures für Privatleute nicht mehr vernünftig nutzbar? Denn, sobald man viel handelt, steigen auch die Verluste automatisch an, das lässt sich nicht vermeiden, selbst mit einem kleinen Konto.


    Was passiert bei einem Gewinn von 20.000 und einem Verlust von 25.000? Zahlt man dann auf 15.000 Abgeltungssteuer bei einem Nullgewinn?

    So isses.
    Wirtschaftlich 5.000 Euro verloren und darfst noch 2.500 Abgeltungsteuer + Solz + KirchSt an das Finanzamt abdrücken.
    Welcome to the Federal Republic of Banana....

    Wie merke ich mir die 11 88 0 ?
    11 Millionen Griechen kriegen 88 Milliarden Euro und zahlen 0,- Euro davon zurück.

  • Aus Eigeninteresse verfolgt und dokumentiert:


    Der Bundesrat spricht sich für eine Streichung der neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen aus.


    In den Empfehlungen 503/1/20 (nicht verlinkbar, aber per Suche auf http://www.bundesrat.de auffindbar) heißt es auf Seite 21:


    "Der Bundesrat spricht sich für die Streichung der 2019 (BGBl. I 2019, 2875) geschaffenen neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen aus.

    Die administrative Umsetzung dieser Vorschriften ist verfassungsrechtlich bedenklich und stellt die Finanzverwaltung zudem vor nahezu unlösbare Aufgaben."


    Die im Dokument formulierten Begründungen sind erfrischend kompetent und fachlich zutreffend.


    Anmerkung meinerseits: Mir ist es unverständlich, warum Politiker wie Minister Scholz (hier Initiator der beanstandeten Gesetzesänderung) keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben, wenn sie offensichtlich gesetzes- und verfassungswidrig handeln. In der freien Wirtschaft würden derartige fachliche Mängel zur fristlosen Kündigung führen.

  • @Buche


    zu deiner "Anmerkung meinerseits".


    genau deshalb, befinden sich solche Subjekte in der Politik. Die Demokratie ist gerecht, sie bietet sogar in freier Wildbahn nicht überlebensfähigen Subjekten, eine Nische.

    Wirtschaftskrise ist erst, wenn´s in der BLÖD steht - basda! :]
    Gewisse Schlüsselreizworte, hindern mich die Beiträge zu lesen; bspw. legalisierte Päderasteorg, gen. Kirche, u.a.

    Mein Beiträge sind ausschließlich private Meinungsäußerung und keinesfalls Tatsachenbehauptungen. Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire) gilt hier.

    Nehme gerne Angebot von gelb glänzenden Rändern Krügers entgegen. [smilie_blume]

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