Das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BesatzRBerG) vom 23. November 2007 wurde als Artikel 4 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz beschlossen und trat am 30. November 2007 in Kraft.
Nach 1949 wurde das in den Besatzungszonen von den Siegermächten erlassene alliierte Recht in Deutschland teilweise in Bundes- oder Landesrecht überführt (in Form des sogenannten Überleitungsvertrags). Zudem wurden weite Teile des Besatzungsrechts in den Jahren 1956 bis 1960 durch (insgesamt vier) Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben (Gesetze vom 30. Mai 1956, BGBl. I S. 437, vom 30. Mai 1956, BGBl. I S. 446, vom 23. Juli 1958, BGBl. I S. 540 und vom 19. Dezember 1960, BGBl. I S. 1015). Das verbleibende Besatzungsrecht ist sodann im Jahre 2007 durch das Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht aufgehoben worden.
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