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du spinnst dir da was zurecht
der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Tätigkeit bestimmte Aufgaben delegiert, man nennt das Ganze dann Organisation.....
ok, es bleibt die Frage, ob der Vertrag zwischen einem Dienstleister, bspw. Wachschutz, oder externer Betriebsarzt, und dem Arbeitgeber für dich bindend ist, das weiß ich nicht, müßte ein Jurist klären.
auf jeden Fall ist dein Vorgesetzter in deinem fall dein Arbeitgeber, der weist dich an bestimme Tätigkeiten auszuführen = Organ im Auftrag des AG....
Jupp, wenn die Aufgabe an den Wach-/Werkschutz oder sonstigen Dienstleister delegiert wird, nennt sich das dann Erfüllungsgehilfe. Ist nicht unüblich in Arbeitsteiligen Gesellschaften. Siehe z.B. die Auftragsverarbeitung im Datenschutz Kontext, als Beispiel.