Danke
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Moin,
selbst kündigen und die läppischen 3 Monate Sperre in Kauf nehmen- dann ALG I und fertig. Alternativ große psychische Probleme mit 18 Monaten Krankschreibung und dann ALG.
Grüße
Goldhut -
Kündigung ist insofern gut, weil es dann ALG1 ohne Sperre gibt, es sei denn das System denkt sich vorher noch etwas aus*.
Mit Pech wird das dann als außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung ausgelegt, und dann gibts Sperrzeit. So viel muss sich das System da gar nicht ausdenken...
Ich bin diesen Weg hier gegangen:
- Ordentliche Kündigung bei meinem Hauptarbeitgeber.
- Meinen Nebenjob bei einem anderem Arbeitgeber in ein befristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gewandelt und den Vertrag wegen vorübergehenden Bedarf an Mitarbeiter nach einem Monat auslaufen lassen.Ich habe eine IT Ausbildung und Wirtschaftsfachwirt als Weiterbildung abgeschlossen. Berufserfahrung habe ich ausschließlich in der IT-Branche.
Heute kam nach vielen Wochen per Mail der erste Vermittlungsvorschlag der Agentur...für einen Job in der Wirtschaft also Wirtschaft, umgangssprachlich gesehen.. also da wo man zum Essen hingeht... ... in der Wirtschaft..
Einen Lebenslauf können die wohl nicht lesen.
Also diese Leute im öffentlichen Dienst, so blöde. -
Eine Freistellung ist die Nichtinanspruchnahme von Arbeitsleistung seitens des AG.
Sie muss befristet oder unbefristet erklärt werden. Die hier genannte „unbezahlte Freistellung“
ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis, gesetzlich geregelt zB bislang für Elternteilzeit. Für Impfpflicht
oder ähnlich bisher nmW nicht. Unbedingt sachkundigen Rechtsrat einholen. Dieser ist teuer,
aber Fehler sind unterm Strich oft viel teurer..
Ein Rechtsschutz „Arbeit“ ist von Vorteil, aber oft sind Kostenübernahmen nicht sofort nach Abschluss der Versicherung möglich.
Dies ist keine Rechtsberatung meinerseits. -
selbst kündigen und die läppischen 3 Monate Sperre in Kauf nehmen- dann ALG I und fertig.
Moin mal,
das kanns Du vielleicht, ich sicher auch...aber viele können schon das schlichtweg nicht mehr stemmen
Das Impferium agiert perfider als man vielleicht denktWünsche
...einen goldigen Tag
Tut -
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- vielleicht sollten wir uns auf die Produkte γ-Hexachlorcyclohexan und Dichlordiphenyltrichlorethan konzentrieren, die in Afrika verwendet werden.
Dir gehts wohl zu gut - so einen Scheiß zu verbreiten? - DDT dürften zumindest die Älteren noch kennen.
γ-Hexachlorcyclohexan war auch unter dem Namen Lindan bekannt und ist aus gutem Grund verboten.
Die entsprechende Kennzeichnung sieht so aus:
Was bist Du denn für ein komischer Vogel?Du stiftest hier Verwirrung und versuchst Leute zu verarschen?
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Wenn es soweit kommt, das wir reihenweise deswegen die Arbeitsplätze verlieren-wielange wollt ihr noch zuschauen, wie euch zerstört, was ihr eigentlich zerstören solltet?
Ne, andersrum wird ein Schuh draus: Der Arbeitgeber ist die Schachfigur der Politik.Er muss seine wertvollen Fachkräfte quälen, drangsalieren und demütigen. Der Arbeitgeber hat schlaflose Nächte; er ist der angelackte.
Während der Fachmann sich ein Sabbatjahr auf ALG1 gönnt und den Quatsch aufm Sofa oder im Garten aussitzt.
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Der Fachkräfte/Personalmangel ist der Flaschenhals. Wir werden gebraucht. Zwingend. -
mit einer 89,44% Impfquote (vollständig)
und einem (7-Tage-Inzidenz) von: 861,7 Neuinfektionen
Vorzeigestadtstaat Bremen
7 Tage Inzidenz 302,7
Erstimpfungen 87,1%
voll. Geimpft 83,0%
Bremen hat nach HH zweithöchste Omikroninfektionsrate...
Impfen Impfen ..., Omi K lässt sich durch die Spritze nicht "einschüchtern"
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Ich bin zwar das genaue Gegenteil von "Jurist".. aber der Arbeitgeber darf sicher keine Abmahnung aussprechen, wenn jemand nicht Geimpft ist. Die Reihenfolge ist folgendermaßen:
a) ab dem 15.3. muss der AG das Gesundheitsamt informieren das ein Mitarbeiter umgeimpft ist
b) Das Gesundheitsamt weiß bescheid und KANN die Arbeit in der Einrichtung verbieten.
c) Der Arbeitgeber kann geltend machen, das der AN unbedingt gebraucht wird (Pflegenotstand)
d) Das Gesundheitsamt kann dann vom Verbot absehen ..
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ERGO: Wenn ihr ne Abmahnung und später die Kündigung kriegt: Unbedingt klagen. Da sehe ich dann etliche Formfehler. Schön, wenn sich die AG noch blöder anstellen als die Regierung. So, und wenn ihr die Kündigungsschutzklage gewonnen habt: Dann kündigen und die Firma wechseln
Achso, und beim Richter dann erklären wie man rausfindet das man ne tödliche Impfcharge erwischt hat, fall er fragt warum du dich nicht impfen läßt.(Siehe Link in meiner Signatur)Got it?
Find ja nicht schlecht aber wir gehen einen anderen Weg.
Meine Frau ist 57 Jahre war in den letzten 20 Jahren genau 23 Tage krank und Sie liebt ihre Arbeit weil Sie diesen Sauhaufen auf Vordermann gebracht hat.
Auch hat Sie großen Einfluss auf die Heimleitung.
Aber entscheiden tun das Andere und darum wird auch dieses Heim versterben denn Not ist jetzt schon sehr groß.
Richter in Deutschland brauch ich nicht,sondern wir entscheiden selber. -
(Siehe Link in meiner Signatur)
Vorgestern war die Seite gut zu erreichen, gestern war sie schon als böse gekennzeichnet.
archive.org meinte, sie sei online und daher noch nicht gespeichert, ob ich speichern möchte ?
Habe yes gewählt !Dann einen Vertrag aufsetzen, worin die Möglichkeiten zur Nebentätigkeiten im Rahmen des Sabbaticals geregelt sind.
Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.
Was weiß dein AG schon, wenn du ne Nebentätigkeit anmeldest und ob du überhaupt ... darf man nicht, stimmt.Alternativ große psychische Probleme mit 18 Monaten Krankschreibung und dann ALG.
Du musst nur 10 Monate krank sein. Der §20a tritt am 01.01.2023 außer Kraft - was das auch immer bedeutet.
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Du musst nur 10 Monate krank sein. Der §20a tritt am 01.01.2023 außer Kraft - was das auch immer bedeutet.
Jes, das hat die FDP so gewollt. Die "Impfpflicht" geht bis Ende 2022. Alles Spielerei und rumgeeier. Man darf halt nur nicht den Überblick verlieren.
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Ich bin zwar das genaue Gegenteil von "Jurist"
So eine neugierige Nase, die ich bin, würde mich so am Rande (und ein wenig ot) wirklich interessieren, was das berufliche Gegenstück eines Advokaten sein könnte. Pfarrer?
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So eine neugierige Nase, die ich bin, würde mich so am Rande (und ein wenig ot) wirklich interessieren, was das berufliche Gegenstück eines Advokaten sein könnte. Pfarrer?
Pate und/oder Politiker
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Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.Was weiß dein AG schon, wenn du ne Nebentätigkeit anmeldest und ob du überhaupt ... darf man nicht, stimmt.
Wenn Du den Weg sinnvoller findest, dem AG einen fristlosen Kündigungsgrund zu geben, nur zu.
Nach meiner Erfahrung ist es zielführender, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Das gilt natürlich nur für Mitarbeiter, die der AG grds. schätzt und an einer Lösung interessiert ist. Den anderen bleibt ja dann noch Dein Weg.
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Pate und/oder Politiker
Maler? Lehrer? Verbrecher? Gott?
Nu bin ich auch neugierig geworden...
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Nazis, überall Nazis: Die deutschen Medien und die Corona-Proteste
Die Zahl der Spaziergänger bei den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen scheint eine kritische Schwelle überschritten zu haben. Seit Dienstag baut sich eine geschlossene Medienfront auf, um diese Proteste tief in die rechte Ecke zu schieben und somit ein brutales Vorgehen zu legitimieren.
Wenn das so weitergeht und in den nächsten Wochen die Spaziergänger mehr werden ist es vorbei mit Impfpflicht und den sinnlosen Maßnahmen.....
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normalerweise den gelben schein holen in richtung burnout, ist ja wohl verständlich und die symptome gibts online, und gut ists. salorius hat da mal nen link gesetzt betreffs "wege zu wissen und wohlstand"
einen kumpel von mir hat es anderweitig ausgerust und seinereiner ist jetzt schon ein halbes jahr krank wegen burnout artigen erscheinungen, er ist einfach abgeklappt auf arbeit. soweit gehts zwar wieder aber ist noch in püschologischer verbehandligung. sollte doch nun wirklich kein problem sein das zu emulieren. -
Nochmals sei angemerkt:
Die vielen Kündigungen wurden indirekt vom WWF vorhergesagt.
"...hohe Arbeitslosigkeit aufgrund der Coronakrise.... Bedingungsloses Grundeinkommen..... Bedingungen: Impfungen (!), Staatliche Schuleinrichtungen für Kinder....(Rest weiß ich nicht mehr)"
Finde ich aber nicht mehr auf der Website.
Aber ich schwöre, es stand da
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UNLAUBLCH.....
Kann ich kaum glauben, kann mich mal jemand kneifenDas ist doch garantiert aus dem Faulhirn eines Antifanten entsprungen.
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Wäre es in der befreiten Zeit eigentlich erlaubt eine andere Tätigkeit auszuüben?
Not kennt kein Gebot.
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