Hab grad gelesen, dass nach einer unbezahlten Freistellung der AG noch einen Monat die KV bezahlt,
zum zweiten Monat hin wird der Arbeitnehmer dann abgemeldet.
Also....ALG beantragen, dann übernehmen die das ab dem zweiten Monat.
Hier wird in den Sozialen Medien/ Massenmedien versucht gezielt Leute zu verängstigen und nicht über geltendes Recht argumentiert, sondern über eine Corona-Propaganda- Rechtslage die nur in der Fantasie der MSM und einigen Politikern existiert.
Die haben Angst das zu viele konsequent den Schritt gehen und dadurch das System unkontrolliert in eine reale Schieflage gerät, mit anderen Worten sie sind total in Panik. Ob ALG1 oder ALG2, jeder hat einen Anspruch darauf.
Bei ALG 1 früh den persönlichen Kontakt suchen, die Lage schildern und um Information bitten.