Goldbarren als Betriebsvermögen für Kleinunternehmer?

  • Hallo ins Forum, ich habe mich schon länger gefragt wie Rücklagen bilden kann bzw. wie ich Gewinne verschieben kann für schlechtere Zeiten oder für große Anschaffungen wie ein neues Auto.


    Hier mal meine Frage an Euch.


    Kann ich als Kleinunternehmer (EÜR) Gold kaufen und so Gewinne mindern bzw. Geld anlegen als Rücklage bzw. Betriebsvermögen? Oder muss ich dafür im Gewerbe auch noch Edelmetallhandel stehen haben?


    Ich habe leider keinen Steuerberater weil ich das wenige Geld nicht auch noch dafür ausgeben möchte. Habt vielen Dank vorab. Grüße Heiko

  • Ich habe leider keinen Steuerberater weil ich das wenige Geld nicht auch noch dafür ausgeben möchte.

    Wieso leider?
    Steuerberater sind überflüssig. Seit ich das Finanzamt selbst kreativ überzeuge bleibt einiges mehr hängen. Nur ganz selten werde ich ausgebremst. Ah, zur Arbeitssuche in Spanien (EU) gewesen? Na gut, aber beim 5 Sternehotel müssen wir Abstriche machen.


    Kann ich als Kleinunternehmer (EÜR) Gold kaufen und so Gewinne mindern bzw. Geld anlegen als Rücklage bzw. Betriebsvermögen? Oder muss ich dafür im Gewerbe auch noch Edelmetallhandel stehen haben?

    Weder noch, mit Gold (wird wie Bargeld behandelt) geht das nicht. Pack das Schwarzgeld (ich hoffe du hast welches), unter die Matraze und gut is.
    Der Olaf ist kein Guter und nach der Krise wird er so richtig agil, was das absahnen betrifft.
    Nachtwächter

  • Das ist ein sensibler Sachverhalt. Wenn man als EÜRechner Gold kaufen und aktivieren will, ist es normalerweise (wenn man kein Goldhändler oder -verarbeiter ist) kein notwendiges Betriebsvermögen, da der Bezug zur eigentlichen Tätigkeit fehlt. Es könnte höchstens gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn es zu weniger als 50%, aber zu mehr als 10% betrieblich genutzt wird. Der betriebliche Bezug wird bei Wertpapieren und Edelmetallen von der Finanzverwaltung immer krititsch gesehen, da vermutet wird, dass privat motivierte Geschäfte mit ihren Verlusten steuermindernd in die betriebliche Sphäre verlagert werden sollen. Im Zweifel, wenn man also keinen betrieblichen Grund für die Goldanschaffung glaubhaft machen kann, würde die Anschaffung dann als Entnahme bewertet werden, so wie wenn man Geld aus dem Betrieb entnimmt. Dies hätte lediglich bei sog. Überentnahmen eine Verzinsung von 6 % p.a. zur Folge (aber Freibetrag von 2.050 €).


    Vor ein paar Jahren hat die Finanzverwaltung in § 15b Abs. 3a EStG auf die sog. „Goldfinger-Gestaltungen“ reagiert. In diesem Rahmen erwarben unbeschränkt Stpfl. im Ausland Edelmetalle, um unter Zugrundelegung der Einnahmenüberschussrechnung in Ermangelung der Nichtaktivierung der Wirtschaftsgüter sofort abziehbare Betriebsausgaben zu erlangen. Zwar entstanden bei der anschließenden Veräußerung der Wirtschaftsgüter in späteren Veranlagungszeiträumen wiederum Betriebseinnahmen, die spätere Versteuerung führte jedoch zu einem Steuerstundungseffekt oder Progressionsminderungseffekt, so dass dieses Modell als Steuerstundungsmodell eingestuft und nicht mehr anerkannt wird. Verluste hieraus können nicht mehr mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, sondern sind nur noch mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar.

  • Und immer bedenken, Gewinne müssen immer voll versteuert werden (erst bei Realisierung - sprich Verkauf), die 1 Jahr Haltefrist gibt es bei der Firmenanlage nicht.


    Der reine Kauf hat erstmal steuerlich keine Auswirkungen (rechte Tasche => linke Tasche).


    Wobei ich keine Ahnung habe, ob das so auch für Kleinunternehmer gilt.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • EÜR geht ja bis 600.00,- Umsatz
    das würde ich dann fallweise nicht als Kleinunternehmer bezeichnen



    dann gibts ja noch diese Kleinunternehmer, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind und maximal 22.000 Umsatz haben dürfen



    wie auch immer
    Bergsteins Beitrag finde ich hochinteressant

  • Habt vielen Dank für Eure Antworten. Vielen Dank auch Bergstein für Deine ausführliche fundierte Antwort. Es ist frustrierend, dass Großunternehmen praktisch alle Tricks nutzen können um Steuern im großen Stil zu vermeiden aber bei KMUs alles bis ins Detail ausgeschlossen ist Gewinne etwas zu schieben, Rückstellungen zu bilden um schlechtere Jahre mit besseren auszugleichen oder etwas anzusparen um endlich mal ein Fahrzeug welchseln zu können. Von Rente, EU, EZB und Zinspolitik will ich erst gar nicht anfagen. Ich wünsche Euch alles Gute! Danke! Und schöne Feiertage Euch. Frohe Ostern wünscht man ja erst ab Ostersonntag. Bleibt gesund!

  • Und immer bedenken, Gewinne müssen immer voll versteuert werden (erst bei Realisierung - sprich Verkauf), die 1 Jahr Haltefrist gibt es bei der Firmenanlage nicht.

    wie isn das eigentlich wenn man was veräussert, muss es mit angegeben werden (mit dem nachweis der haltedauer), oder muss man diesen nachweis nur erbringen wenn die aus welchen gründen auch immer aktiv an einen rantreten?

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • In der Firma wird das mit entsprechenden Daten doch eh verbucht, jedenfalls wenn Du bilanzierungspflichtig bist. Wenn nicht - keine Ahnung, wahrscheinlich würde ich Anschaffungsdatum und Verkaufsdatum mit angeben.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • du meinst bei privater Gold-Anlage und Verkauf?

    ja

    In der Firma wird das mit entsprechenden Daten doch eh verbucht, jedenfalls wenn Du bilanzierungspflichtig bist. Wenn nicht - keine Ahnung, wahrscheinlich würde ich Anschaffungsdatum und Verkaufsdatum mit angeben.

    wie gesagt, privater verkauf.
    sprich, wenn ihr z.b. hier im forum nen paar taler für watt weiss ich, 2-3000€ verkauft, gebt ihr das mit an?

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  • wie gesagt, privater verkauf.
    sprich, wenn ihr z.b. hier im forum nen paar taler für watt weiss ich, 2-3000€ verkauft, gebt ihr das mit an?

    Wozu?

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • wie gesagt, privater verkauf.sprich, wenn ihr z.b. hier im forum nen paar taler für watt weiss ich, 2-3000€ verkauft, gebt ihr das mit an?

    Es besteht keine Meldepflicht, wenn Du außerhalb der Spekulationsfrist verkaufst, musst Du auch in der Steuererklärung nichts angeben.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Und immer bedenken, Gewinne müssen immer voll versteuert werden (erst bei Realisierung - sprich Verkauf), die 1 Jahr Haltefrist gibt es bei der Firmenanlage nicht.
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    Und bei 10 Jahre Haltefrist? Wie hier beschrieben:
    " Der Verkauf von Edelmetallen aus dem Betriebsvermögen mit Gewinn wäre also nur dann steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mindestens zehn Jahre vergangen sind. " http://www.goldsilbershop.de/g…er-betriebsvermoegen.html

  • hallo, ich habe das thema ebenfalls auf dem tisch . . . jedoch leicht geänderte rahmendaten:


    - GmbH (100% gesellschafterGF und beratend tätig),
    - hohe einnahmen bei relativ wenig kosten
    - somit hohes bank"guthaben"


    option 1:
    - gmbh kauft gold&silber (EM) und hält es
    - somit umgeht man die gefahr etwaiger wertverluste des cash
    - bei verkauf der EM wird natürlich eine steuer auf etwaigen veräußerungsgewinn anfallen


    option 2:
    - gmbh gibt GF ein laanges (10-15J) endfälliges darlehen mit minimalzins
    - damit kauft GF EM
    - nach einem jahr ist eine veräußerung steuerfrei


    was natürlich nicht zu wissen ist: wie schaut die finanz/gesetz-lage kurz/mittel/langfristig aus.


    eine möglichkeit das den EM-ankauf steuermindert zu ermöglichen, ist bei o.g. rahmenbedingungen mMn nur durch die bildung von rücklagen für eine vorsorgungszusage des GF (erfordert jedoch sog. finanzmath. gutachten/berechnungen) . . . die gmbh kann ja dann die rücklagen zum EM-Ankauf nutzen, da die wahl der altersvorsorge-investments frei wählbar ist.


    habt ihr anmerkungen?


    LG

  • Tilo: ja, kam mir auch komisch vor. Glaube ich auch nicht.


    webeha: Darlehen ist natürlich immer 110%tig wasserdicht zu machen. Aber warum nicht? Besonders bei den niedrigen Zinsen, Fremdvergleich und so. Der Rücklagenweg mit Gutachten und so ist mir nicht bekannt. Aber das bedeutet nichts. Klingt jedoch kompliziert.


    Ich hab als gesellschafterGF Silber in der Firma liegen (seit 14 Jahren, mit Gewinn) und überlege nun (etwas spät) wie ich da rankomme, ohne zu viel abgeben zu müssen. Momentan denke ich, wenn noch mal n starker Rücksetzer kommt, dass ich dann das Silber zu niedrigem Kurs physisch ausschütte (Stichwort: Bruttodividende). Der niedrige Kurs hält dann die Körperschaftssteuer klein und auch die Kap.-Ertragssteuer, auf dem Weg in meinen privaten Besitz. Dort würde ich es min 1 Jahr halten und hätte die neuen Kursgewinne (es geht ja auch immer wieder rauf) wenigstens komplett für mich. Hätte ich machen sollen im März 2020. Aber nachher ist man ja immer schlauer...


    Wäre schön ne Meinung dazu vom Forum zu bekommen.

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