• Das ist der normale Ablauf wenn Du mal die AGB Abschnitt 2.3 anschaust.... Der Verkäufer hat 5 Tage Zeit Dir den Auftrag zu bestätigen, oder aber abzulehnen.

    Mit Rechnungslegung ist der Auftrag angenommen.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Ich habe dem Händler mal eine Email geschickt er soll mir den Sachverhalt aufklären.


    Es kann doch nicht sein das ich zahlungspflichtig ohne Rücktrittsrecht mit 3 Tagen Zahlungsfrist bestelle und die Gegenpartei kann nach Willkür nach Rechnungslegung 5 Tage danach entscheiden was sie macht.


    In deren eigenen AGB unter steht 2.3


    Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
    -
    - indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.


    Bin kein Jurist und hatte sowas noch nie, ich verstehe es so, Rechung = Auftraganahme

  • Das verstehst Du richtig und ich würde zahlen / überweisen damit Du nicht in Verzug gerätst und mit der Begründung "keine Zahlung eingegangen" der Auftrag storniert wird.

  • Soll schon vorgekommen sein, da hat ein Käufer auf schlechte Publicity in einem Forum hingewiesen. Das war es dem Händler nicht wert und er schwenkte ein.

    "Die Goldanleger müssen immer wieder bestraft werden, denn wenn diese Inflationsspekulanten überhand nehmen sollten, wäre das ganze System vom Zusammenbruch bedroht." André Kostolany


    Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit; Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit bedeutet Auflösung. Thomas von Aquin

  • Ja habe schon vor dem Erhalt der "Stornierung" bezahlt gehabt. Habe auch dieses trustedshops dingsbums beidesmal miteingekauft weil ich dort noch nie gekauft hatte, keine Ahnung was das bringt. ?)


    Ich werde jedenfalls auf Vertragserfüllung pochen und gegebenfalls einen Anwalt hinzuziehen, kenne mich ja im Vertragsrecht null aus.


    Schaden derzeit daumen mal pi 1000 Euro.

  • Ja dann.


    Schreibst du Ihnen halt eine freundliche mail, dass du die Rechnung ja sogar schon bezahlt hättest, Verträge einzuhalten sind (alter römischer Rechtsgrundsatz), dass man dich im goldseiten-forum.com in dieser Sichtweise durchaus bestätigt hätte, und dass du für ein paar Tage Verzögerung bei der Lieferung wegend er aktuellen Situation natürlich Verständnis hättest.


    Und lass uns bitte wissen, wie es weitergeht.

  • Ja werde ich machen!


    Ich warte mal die Rechtfertigung für die Stornierung ab, ist mir wie gesagt noch nie passiert.


    Das ist für mich auf dem gleichen Level wie nach einem späterem Spotabsturz nach einer Bestellung von meiner Seite aus.


    "ich zahle meine 5 Krugerrand nimmer, kosten heute ja 4% weniger....."


    Es ist nicht Fair.

  • Ja habe schon vor dem Erhalt der "Stornierung" bezahlt gehabt. Habe auch dieses trustedshops dingsbums beidesmal miteingekauft weil ich dort noch nie gekauft hatte, keine Ahnung was das bringt. ?)


    Ich werde jedenfalls auf Vertragserfüllung pochen und gegebenfalls einen Anwalt hinzuziehen, kenne mich ja im Vertragsrecht null aus.


    Schaden derzeit daumen mal pi 1000 Euro.

    Schadensersatz daumen mal pi 1000 euro kannst gleich vergessen. wir sind hier in deutschland und nicht im wilden Westen.


    In Deutschland kannst du mir das an Schadensersatz gelten machen was du an Schaden beweisen/beziffern kannst. on deinem fall wäre das die die 3 barren woanders zu kaufen und dann die Differenz aus dem nun höheren Kosten zu deinen kannst du als Schadensersatz fordern sollte der Händler nicht einlenken und weiter auf Nichterfüllung setzen. Dazu reicht es wenn er dir auf deiner Anfrage auch Einhaltung des Vertrages eine weitere ausdrückliche Absage.

  • verbindliche Rechtsansichten in einem Forum gibt es sicherlich nicht...
    Das seiht der gegnerische Anwalt auf Verweis zu den AGB`s wahrscheinlich anders.


    Nur weil man gefühlt im Recht ist (und es ärgerlich ist), heißt noch lange nicht dass einem das recht auch gerichtlich zugesprochen wird!


    Trotzdem viel Glück!

  • Hmm, der Scan zeigt meiner Ansicht nach deutlich, dass der Händler den Deal angenommen hat. Dazu ist der Preis nun auch nicht so unter Kurs, dass er bibbern müsste.


    Danke fürs teilen, jedenfalls kommt dieser Krämer auf meine Händler - Negativliste, die leider Gottes immer länger wird. Bald kann man nur noch per Tafelgeschäft kaufen. :wall: Ich weiß nicht, ob das im Sinne der Händler ist...

Schriftgröße:  A A A A A