Auftragsbestaetigung bekommen muss der Haendler liefern?

  • Habe heute bei einem renommierten alteingesessenen Haendler bei dem ich schon frueher gekauft hatte in 3 Chargen Silber gekauft und der Auftrag wurde mir per Mail bestaetigt.


    Als ich dann am Ueberweisen war wurden mir die Auftraege storniert mit der Begruendung elektronischer Fehler


    Gut, die Unze war 3 € billiger als bei der guenstigsten Konkurrenz aber immer noch ueber Spot und immer noch ueber Ankaufspreis dieses Haendlers also ok, dachte der hat halt zuviel angekauft und braucht jetzt Cash


    Als die Stornierungen reinkamen hatte ich eine Bestellung schon ueberwiesen und bin deswegen nicht bereit ein Storno zu akzeptieren


    Die anderen Bestellungen Stornos habe ich akzeptiert weil noch nicht ueberwiesen und jeder kann mal Fehler machen, bin ja kein Unmemsch


    Wie ist die Rechtslage?


    Weiss das einer?


    Dass die Bestellung nur eine Anfrage und nicht bindend fuer den Haendler ist ist mir bekannt


    Aber alle drei Bestellungen wurden mir per Mail als Auftragsannahme bestaetigt


    Muss sich der Haendler daran halten?


    Aus zweien habe ich ihn ja schon aus Kulanz entlassen


    Aber die dritte Auftragsannahme will ich erfuellt sehen weil ich schon ueberwiesen hatte als ich die Mail gelesen hatte dass er nicht erfuellen will


    Wie ist die Rechtslage?

  • Gehts um Goldkontor Hamburg? war ja vorhin kurz bei 22,x der Phili


    "§ 4 Vertragsschluss(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig Bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. "


    Aber der Kaufvertrag lässt sich anfechten. Aufwand lohnt sich wohl nicht denke an deine Gesundheit.


    manchmal geht ein Preisfehler durch manchmal ebend nicht

  • kommt vielleicht auf das "Kleingedruckte" bzw. die genaue Formulierung an?!


    wurde nur der Eingang des Auftrags bestätigt ... oder auch dass dieser angenommen wurde ...

  • Nach einer Annahme kann er sich auf Irrtum berufen.


    "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde."


    Bei 3€ unter dem nächstgünstigen Angebot würde ich von einer recht hohen Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass der Händler erfolgreich sein wird. Bei 0,5€ würde es sicher anders aussehen.


    Gruß,
    AuA

  • Nach einer Annahme kann er sich auf Irrtum berufen.


    "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde."


    Da hast du aber § 122 BGB vergessen :




    § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).


    Übersetzt, er müsste die 3 € je Unze erstatten.
    Absatz (2) halte ich für nicht einschlägig, wenn er über Spott und über eigenem Einkauf verkauft hat.
    Die Preiskalkulation muss sich dem Kunden nicht erschließen. Kann ja ein Sonderangebot sein.
    Da es aber nicht nur eine, sondern mehrer Artikel betraff, würde ich einfach mal zum Telefon greifen und fragen, wie man es lösen möchte.
    Eventuell gibts ja einen günstigen Versand oder eine andere Münze zu einem entsprechend güstigeren Preis.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Hallo
    Bin durch Zufall über den Beitrag gestolpert, mich hat es auch erwischt 500 Münzen bestellt im Anschluss die Auftragsbestätigung erhalten mit u. a. dem Inhalt das ein Widerruf ausgeschlossen ist und später wurde die Bestellung storniert... Bin auch sauer und am überlegen.


    Dann kam das:


    Leider mussten wir Ihre Bestellung aufgrund eines technischen Fehlers in unserer automatischen Preisanpassung stornieren.
    Vielen Dank für Ihr Verständnis und wir verbleiben



    Später das:


    zu unserem großen Bedauern ist es in der Nacht vom 20.04.2021 auf den 21.04.2021 zu einer falschen Preisauszeichnung einiger unserer Produkte gekommen. Grund für diese falsche Preisauszeichnung war eine fehlerhafte Übertragung von Kursdaten unseres Datenlieferanten an die Schnittstelle zu unserer automatischen Preisanpassung.


    Aus diesem Grunde sind wir leider gezwungen, unsere Erklärung zum Abschluss eines Kaufvertrags und damit den Kaufvertrag selbst gem. §§ 119,120, 121 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anzufechten mit der Folge, dass ein Kaufvertrag gem. §142 BGB zwischen uns nicht zustande gekommen ist.


    Wir möchten Sie bitten, sofern noch nicht geschehen, keine Überweisung vorzunehmen. Falls Sie schon eine Überweisung getätigt haben, werden wir Ihnen diesen Betrag nach Eingang auf unser Konto unverzüglich zurück überweisen.


    Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns aufrichtig bei Ihnen entschuldigen.

  • Preisfehler kommen häufiger vor. Da kreisen gleich die Geier und machen Großeinkauf weil sie 3€ sparen wollen. Das passiert genau dem richtigen. Du kennst nicht mal die Rechtslage aber willst Auftrag erfüllt sehen. Die anderen beiden erlässt du aus Kulanz. Herrlich die Arroganz des Themenstarters. Du legst dich hier mit Multimillionären an. Wenn du nicht selbst einer bisst lass es sein.

  • Woisch
    bi de Reiche, lernsch es Spaare

    Die Schwobe sin schu wichtig hier in unsrem Biotop :love:


    LG Tulius [smilie_blume]

    LG Tulius [smilie_blume]



    :thumbup: schlechter wirds immer [smilie_happy]



    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)

  • Ich habe ebenfalls Maple für 22,51€ geordert.
    Mir war fast schon klar, dass diese vermutlich nicht geliefert werden zu diesem Preis.
    Denn selbst der Ankauf anderer Händler lag bei 24,xx.


    Ich hätte mich natürlich sehr gefreut, wenn das so geliefert worden wäre.
    Aber ich akzeptiere das so.

  • Habe heute bei einem renommierten alteingesessenen Haendler bei dem ich schon frueher gekauft hatte in 3 Chargen Silber gekauft und der Auftrag wurde mir per Mail bestaetigt.

    Um wieviele Stücke geht es denn pro Charge?

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • das waren jeweils so 1000 bis 2000 Stueck


    Wollte jetzt wieder eine strategische Reserve aufbauen nachdem ich mich leider vom meisten Silber getrennt hatte


    Sozusagen die 1.Mai Aktion unterstuetzen


    Und das war ja zugesagt also Auftrag bestaetigt


    Andere Haendler pruefen erstmal bevor sie den Auftrag bestaetigen


    Von daher ist meine Forderung berechtigt denke ich


    Wenn es anders herum laeuft wollen manche Haendler zu Recht Schadenersatz

  • Das entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht, wenn man es denn darauf anlegen möchte.


    Wichtig dabei ist, dass derjenige der Dir bestätigt hat ja Kaufmann ist, an diesen werden höhere Anforderungen gestellt als an Privatpersonen.


    Ich persönlich würde das nicht weiter verfolgen, da mir mir Aufwand zu hoch und der Streitwert zu gering wäre.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Ich würde es drauf ankommen lassen, sind ja keine zwei Mark fuffzich, sondern eher in den 1000ern...


    A) Schon dass ein Anfechtungsgrund vorliegt, bezweifele ich; es dürfte sich hier um einen sog. internen Kalkulationsirrtum handeln. Die als Erklärungsempfänger bleibt die Kalkulationsgrundlage verborgen und Du wärst damit schutzwürdig. Dass der Preis oberhalb des Ankaufspreis lag, dürfte zusätzlich helfen, da es durchaus Rationalen gibt, knapp oberhalb seines Ankaufspreises zu stellen (Du hast selber oben eine genannt). Würde Dir die Kalkulationsgrundlage mitgeteilt ("Wir kalkulieren immer Spotpreis + x"), dann sähe die Sache anders aus, dann wäre es evtl. ein externer Kalkulationsirrtum und anfechtbar.


    B) Falls es anfechtbar wäre, würde der Kaufvertrag nichtig (Anfechtungserklärung liegt ja vor). Schadensersatz dürfte aber ebenso greifen. Das bedeutet, Du orderst am besten prophylaktisch die Stücke genau so, wie Du sie bestellt hast nach und stellst in dem Fall die Differenz in Rechnung (Du willst sie ja eh einkaufen), damit Du Du Schaden auch belegen kannst (Kein Schadenersatz ohne Schaden...)


    Dein Einigungsvorschlag klingt für mich ausgewogen.


    Gewerbe gegen Privatperson geht wenn es nicht Wasserdicht ist meist zu Gunsten der Privatperson aus. Das deutsche Rechtssystem ist im Zweifel für die "schwächere" Partei, wie diverse Vermieter, Arbeitgeber, etc leidvoll zu berichten wissen.


    Keine Rechtsberatung, bitte suchen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens auf... Ich habe keine Ahnung davon.

  • schick ihm die Träger :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Für den Krösus sehe ich hier eigentlich recht gute Chancen.
    Wie hier schon richtig erläutert, gibt er mit seinen Bestellungen ein Angebot ab.
    Dieses dürfte das Goldkontor mit der Bestätigungsmail - deren genauen Wortlaut man noch prüfen sollte - angenommen haben. Jedenfalls die Zahlungsaufforderung spricht sehr dafür.
    Welchem Irrtum soll der Verkäufer bei Abgabe dieser Erklärung denn unterlegen haben? Ob der Irrtum bei der sog. "invitatio ad offerendum" (Einladung zum Abgeben eines Angebots), der in der Preisauszeichnung auf der Homepage liegt hier durchschlägt, scheint mir sehr zweifelhaft. Es ist doch gerade Zweck des Vorbehalts, die Bestellung des Kunden seitens des Verkäufers erst anzunehmen bevor ein Vertrag zustande kommt, eigenen Lagerbestand und ggf. eben auch den Preis prüfen zu können.


    Was aber ausgeschlossen ist, ist dass wenn die Anfechtung durchgeht Schadenersatz in Höhe von 3 Euro / Unze geleistet werden muss. Der Schadenersatz nach Anfechtung erfasst das sog. "negative Interesse", also dasjenige was mit durch das Vertrauen auf einen gültigen Vertrag verloren hat. Hier: Überweisungskosten für Krösus, falls angefallen, entgangene Zinsen (hahaha) für die Zeit, die das Geld auf dem Konto des Händlers war. Das andere ist das Erfüllungsinteresse, auf das der Schadenersatz nach § 122 BGB begrenzt ist. Der Anfechtungsgegner soll durch die Anfechtung nicht besser gestellt werden, als er sonst stünde.


    Dies natürlich nur als unverbindliche Einschätzung, ich rate zum Gang zum Rechtsanwalt des Vertrauens.

  • 7of9 hat schon alles gesagt (Jurist?) :thumbup:


    Was man versuchen kann: KROESUS ./. Händler
    Also dem Händler unter Fristsetzung ggf. per Einwurfeinscheiben auffordern den Kaufvertrag unverzüglich zu erfüllen und ggf. mit Klage drohen!


    Wer hat schon Lust auf eine Klage? ;) ...der Händler vermutlich nicht!


    Soll jetzt aber keine Rechtsberatung sein, ggf. zum Anwalt *_*

  • Du legst dich hier mit Multimillionären an.

    Na und, viel Feind, viel Ehr.
    Davon lasse ich mich nicht abschrecken.
    Habe schon so manches erlebt im Online-Handel.
    Da bleibt man höflich, teilt mit, wie man die Sache sieht. Hört sich seine Argumente an. Wenn die nicht überzeugen, geht man einen anderen Weg. Und wenn man zur Not persönlich vorbeischaut.
    Bis jetzt musste ich noch keinen Advokaten beautragen.
    Nur nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.
    Nachtwächter

    Politiker lasst uns in Ruhe.

    Um Teil einer Schafsherde zu werden, muß man in erster Linie Schaf sein!

  • wie sagte mal ein Richter,


    "in junge Jahre klagt man bis man schwarz wird, wenn das Leben bald abgelaufen,


    macht man kurzen Prozess, das Urteil steht immer schon fest" :D


    nennt sich dann "im €rLebensFall" :D


    Gruss
    alibaba :D

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  • Ich habe ebenfalls Maple für 22,51€ geordert.
    Mir war fast schon klar, dass diese vermutlich nicht geliefert werden zu diesem Preis.
    Denn selbst der Ankauf anderer Händler lag bei 24,xx.


    Ich hätte mich natürlich sehr gefreut, wenn das so geliefert worden wäre.
    Aber ich akzeptiere das so.

    Hast du dann auch das Britannia Angebot für 25 Euro bekommen, bei ca 26,30 auf Gold .de


    Hatte Allerdings GK zur Lieferung aufgefordert und die Britannias waren quasi die Einigung.....

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