Gold - Topangebot des Tages

  • Moin moin,


    vom 06. bis zum 10.05. gab es sehr reichlich Neuprägungen? von Vrenelis - alle 1935 LB.


    Der teutoburgermuenzhandel2016 hat unzählige davon über Ebay verkauft.


    Die Preisspanne reichte von 302 € bis 334 €.
    Wer zugeschlagen hat, hat günstiger eingekauft als im Forum.


    Der Händler ist zuverlässig und seit Jahren am Markt.



    LG Vatapitta

    Dschihad-Regeln 1 bis 4: (Seite 46 + 47 gekürzt)

    1) Dschihad ist von Allah befohlen. ...

    2) Lass dich niemals durch irgendwelche Regeln oder Einschränkungen aufhalten, der Zweck heiligt jedes Mittel, egal wie furchtbar. ...

    3) Spiele immer das Opfer. Mohammed kehrt die Sichtweise um. .... Der Angriff ist ihre Schuld und die Muslime sind die Opfer, nicht die Ungläubigen.

    4) Wiederhole das wieder und immer wieder und die Leute werden es irgendwann glauben. .....

  • 1947 hatte er auch im Angebot.
    Besser war da noch in der letzten Woche MA. Da gabs ne Menge 100,-Gold€ unter Händlerankauf. allerdings ohne Box+Zerti. Meine konnte ich für 783-787,-€ ersteigern. Das Gedöns habe ich aus der Bucht für 7,-€/Stück dazuersteigert.
    Billiger geht es nicht.
    Nachtwächter

  • die Etuis mit je richtigem Zerti oder Hauptsache Etui, Zettel egal?

    Etui mit richtigem Zettel, 3x zu ges. 20,90€. Und der fehlende Bamberger zu 2,01 aber 5,49 Versand. Da bin ich halt mal bei 7,50€. Kommt aber nicht mehr vor, versprochen.
    Die Boxen nackich liegen um die 4,-€ wenn es etwas mehr sein darf.
    Nachtwächter

    Politiker lasst uns in Ruhe.

    Um Teil einer Schafsherde zu werden, muß man in erster Linie Schaf sein!

  • zu den 100 Euro-Münzen gibt es folgende 2 Etui-Typen (vgl. beigefügtes Foto):


    Bis 2008 Variante 1
    ab 2009 Variante 2



    - 1. Variante: Goldstriche relativ breit, Adler mit komplett goldenem Auge



    - 2. Variante: feinere Goldstriche, Adlerauge nicht gefüllt


    Wenn man mir schon nicht das Wasser reichen kann, dann reicht mir wenigstens den Wein.

    Einmal editiert, zuletzt von hegele ()

  • Ich konnte heute ein tolles Schnäppchen auf Anlagegold24 ergattern :)
    1oz Goldbarren Perth Mint geprägt für 1553€ (1% unter dem Spot)
    Habe gleich zwei gekauft :D
    Unmittelbar nach dem Kauf, haben sie den Preis angepasst. Also Glück gehabt :thumbup:

  • Sie müssen doch liefern oder?
    Es ist ein Vertrag zustande gekommen, wodurch der Händler eigentlich nicht zurücktreten kann.
    Bitte klärt mich auch, wenn ich falsch liege.

    So sollte es eigentlich sein. Wir leben aber in einer verkehrten Welt, tatsächlich läuft es so ab:
    - Händler zeichnet eine Ware mit einem Preis aus
    - mit deinem Kauf machst du dem Händler ein Angebot die Ware zum ausgezeichneten Preis zu kaufen
    - Händler nimmt dein Angebot an (du bekommst die Ware) oder er lehnt es ab (du bekommst nichts)

  • Erfahrungsgemäß ist es so, dass die größeren Anbieter auch bei "zu günstig" ausgezeichneter Ware den Kauf
    bestätigen.
    Dies ist auch ganz klar eine Funktion Seriosität aufzubauen und das Renommee des Anbieters zu steigern.


    In dieser Branche ein nicht unerheblicher Aspekt und somit auch nicht zu teuere Werbung ;)

  • Erfahrungsgemäß ist es so, dass die größeren Anbieter auch bei "zu günstig" ausgezeichneter Ware den Kauf
    bestätigen.
    Dies ist auch ganz klar eine Funktion Seriosität aufzubauen und das Renommee des Anbieters zu steigern.


    In dieser Branche ein nicht unerheblicher Aspekt und somit auch nicht zu teuere Werbung

    Wenn sie den Fehler schnell bemerken :thumbup:
    Wenn aber unbemerkt schon Hunderte Stück verkauft sind, dann eher nicht.

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums


    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


    Siehe für den Fall eines Händlers auch



    https://www.heise.de/newsticke…rag-anfechten-156863.html


    Irrtum bei Preisangabe: Händler darf abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten
    Bei einem Tippfehler in der Preisangabe kann ein Online-Versandhändler auch dann noch den Kaufvertrag anfechten, wenn er bereits eine automatische Bestätigungsmail verschickt hat – so ein Urteil des LG Osnabrück.




    Wobei ich nicht glaube, dass dein Händler jetzt wegen der paar Mark so einen Aufwand betreibt. Eine Stunde Arbeitszeit ist teurer, als die paar Mark Verlust.


    Ferner, wenn ein Mensch sich kriechend gegen andere beträgt, immer Komplimente macht, um sich durch ein so unwürdiges Benehmen, wie er wähnt, einzuschmeicheln, so ist auch dieses wider die Würde der Menschheit.
    Immanuel Kant(1724 - 1804), deutscher Philosoph ” –

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