Verkäufer eu-goldimport

  • Hallöchen, ich habe heute eine halbe Unze Krügerrand bei eu-goldimport gekauft.
    Hat jemand Erfahrungen mit dem Verkäufer bei Ebay?
    Eigendlich sieht er für mich ganz okay aus, allerdings würde ich doch gern wissen, ob schon jemand dort etwas gekauft hat.


    Danke Euch im Voraus

  • Naja, ich kam eigendlich ins Stolpern, weil ich rrelativ billig gekauft habe.
    Und weil es schon einmal einen Minithread hier gab, bei dem einige Fragen offen waren.Ist noch jemand mit Erfahrung mit eu-goldimport?

  • Auf die e-Mail Anfrage, ob eine Abholung in den neuen Räumlichkeiten auch möglich ist, bekam ich keine Antwort.


    Und die Multi-Auktion 150026535842, bei der 7x 1/2 Unze Philharmoniker angeboten waren, ist gestern 3 Stunden vor Ende bei Geboten von 240 Euro plötzlich verschwunden. Hab es trotz dieser nicht mehr gültigen Nummer nach einer halben Stunde geschafft es e-Bay zu melden.

  • Ja ich habe ihm zwar etliche Emails geschrieben aber erhalte ewig keine Antworten. ich bin vom kaufvertrag zurückgetreten. Doch leider muss ich auf seiner mich-Seite lesen, dass wenn man das geld nicht überweist der Artikel wieder neu reingestellt wird und man 25% des Kaufpreises zahlen muss. Nun ja, da habe ich etwas angst vor. Allerdings was soll ich machen, wenn er nicht antwortet. Hab ihm jetzt geschrieben, dass ich eine klare Aussage brauche. Ist er mit der Stornierung einverstanden oder nicht. Falls nicht gehe ich trotzdem nicht in Vorkasse und wenn er dann geld haben will muss ich halt zum Anwalt. Jedenfalls bekommt der von mir keinen Cent. Was meint ihr dazu? Was soll ich machen oder was würdet ihr machen? Gruß Robert

  • Für mich stellt sich hier die Frage, hast du als Privatperson gekauft oder als Gewerbetreibender. Wenn du als Privatperson gekauft hast, kannst du im Regelfall vom Widerrufsrecht gebrauch machen.


    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man vor Zusendung der Ware überhaupt davon gebrauch machen kann (BGB §356 Abs. 2).


    Er gibt in den Auktionen auch eine Widerrufsbelehrung mit an. Allerdings schreibt er da, die gilt nicht für Goldbarren, Goldmünzen sowie extra angefertigte, bestellte oder importierte Artikel.


    Ob das aber greift?? Denn eigentlich umfasst die Ausnahme dann all seine angebotenen Artikel im Ebayshop. Und ob die Regelung mit den 25% des Kaufpreises so durchsetzbar ist bezweifele ich auch. Ich denke, dies greift nur bei einem Werkvertrag - und das ist eine Münze in dem Fall bestimmt nicht.


    Ich würde versuchen nochmals mit Ihm in Kontakt zu kommen - auch telefonisch oder per Brief / Fax und ihn über deinen Widerruf in Kenntnis setzen. Somit spart er dann auch Portokosten um dir die Ware zukommen zu lassen uns schlussendlich auch die Kosten für das Rückporto welches er auch übernehmen müsste. Sollte er darauf nicht eingehen würde ich ihm anbieten 10 Euro für die Ebaygebühren und als kleine Aufwandsentschädigung zu überweisen. Immer noch billiger als zum Anwalt zu gehen.


    Sollte er dann immer noch stur bleiben, dann ist der Weg zum Anwalt immer noch möglich.


    Gruß
    Panda

  • Zitat

    Original von rogreb
    Ja ich habe ihm zwar etliche Emails geschrieben aber erhalte ewig keine Antworten. ich bin vom kaufvertrag zurückgetreten. Doch leider muss ich auf seiner mich-Seite lesen, dass wenn man das geld nicht überweist der Artikel wieder neu reingestellt wird und man 25% des Kaufpreises zahlen muss. Nun ja, da habe ich etwas angst vor. Allerdings was soll ich machen, wenn er nicht antwortet. Hab ihm jetzt geschrieben, dass ich eine klare Aussage brauche. Ist er mit der Stornierung einverstanden oder nicht. Falls nicht gehe ich trotzdem nicht in Vorkasse und wenn er dann geld haben will muss ich halt zum Anwalt. Jedenfalls bekommt der von mir keinen Cent. Was meint ihr dazu? Was soll ich machen oder was würdet ihr machen? Gruß Robert


    Mann Robert, Ruhe bewahren! Bei dem geringen Streitwert passiert gleich mal gar nichts. Kein Verkäufer würde sich den - aussichtlosen - Streß eines Rechtsstreits antun.

  • Naja, ich hatte einfach nach dem Kauf herausgefunden, dass er möglicherweise nicht so ganz rein ist. Hatte ich so herausgegoogelt. ( Klar, normal macht man das vorher ) Naja,das hab ich ihm mitgeteilt und er meinte, wenn ich das Geld nicht hätte, soll ich es einfach sein lassen. Er denkt also, ich will nicht zahlen, weil ich das Geld nicht habe. Naja ich machte ihm klar, dass ich keinesfalls in Vorkasse gehe. ( wenn dann über Käuferschutz ), worauf er aber auch nicht antwortete. Ich hab übrigens privat gekauft.
    Naja und nun warte ich einfach mal darauf, was er antwortet, falls er antwortet. Vielleicht mach ich es wirklich schlimmer als es ist, doch das mit 25 % kommt mir ebenfalls komisch vor. Ausserdem, wäre er ein anständiger Händler hätte er mir ja geschrieben. Ich wart mal ab . Vielleicht antwortet er ja auf die letzte mail, in der ich ihn um eine klare Aussage gebeten habe. Bin ich doof man, das wäre meine erste kr gewesen. Naja, jetzt geh ich zur Bank. :-). Nur ich hab eben als Student auch keine 25 % von 250 €.

  • Zitat

    Original von rogreb
    Naja, ich hatte einfach nach dem Kauf herausgefunden, dass er möglicherweise nicht so ganz rein ist. Hatte ich so herausgegoogelt. ( Klar, normal macht man das vorher ) Naja,das hab ich ihm mitgeteilt und er meinte, wenn ich das Geld nicht hätte, soll ich es einfach sein lassen. Er denkt also, ich will nicht zahlen, weil ich das Geld nicht habe. Naja ich machte ihm klar, dass ich keinesfalls in Vorkasse gehe. ( wenn dann über Käuferschutz ), worauf er aber auch nicht antwortete. Ich hab übrigens privat gekauft.
    Naja und nun warte ich einfach mal darauf, was er antwortet, falls er antwortet. Vielleicht mach ich es wirklich schlimmer als es ist, doch das mit 25 % kommt mir ebenfalls komisch vor. Ausserdem, wäre er ein anständiger Händler hätte er mir ja geschrieben. Ich wart mal ab . Vielleicht antwortet er ja auf die letzte mail, in der ich ihn um eine klare Aussage gebeten habe. Bin ich doof man, das wäre meine erste kr gewesen. Naja, jetzt geh ich zur Bank. :-). Nur ich hab eben als Student auch keine 25 % von 250 €.


    Süß. Mach Dir keine Sorgen, er antwortet nicht, weil es sich für ihn nicht lohnt. Alles okay.

  • Jetzt hat er geantwortet und schreibt tatsächlich seriös wie ein Händler. Allerdings beahauptet er, er hätte mir schon 2 Emails geschrieben und er hätte sich schon ausdrücklich mit der Stornierung einverstanden erklärt. Naja, was solls, wenigstens hab ich es jetzt schriftlich. Allerdings meint er, er geht den üblichen weg bei Ebay um wenigstens die Gebühren zurückzuerhalten.Werden die erstattet oder muss ich die dann zahlen? Kennt sich da einer aus?

  • Zitat

    Original von TeeKay
    Bloedsinn, gegen diese Verwarnung koennte problemlos Einspruch eingelegt werden.
    Der Anbieter kann sich die Provision auch erstatten lassen, ohne dass der Kunde eine Verwarnung erhaelt.


    Das mag schon richtig sein, aber der Automatismus von Ebay ist halt mal so.
    In jedem Fall hat man einen Haufen Ärger.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Zitat

    Original von taheth


    Das mag schon richtig sein, aber der Automatismus von Ebay ist halt mal so.
    In jedem Fall hat man einen Haufen Ärger.


    Nein, der Automatismus ist bei eBay eben nicht so. Man kann bei der Provisionserstattung auswaehlen, ob man sich mit dem Kaeufer einigte, das Geschaeft nicht abzuschliessen, oder ob der Kauf ohne beiderseitiges Einverstaendnis scheiterte. Bei ersterem gibt es keine Verwarnung, schliesslich muss der Kaeufer laut BGB bei einem Widerruf genauso gestellt werden als waere der Kaufvertrag nie eingegangen worden. Eine Verwarnung stellt den Kaeufer aber schlechter. Ergo darf es keine Verwarnung geben. Waehlt der Anbieter widerrechtlich die zweite Moeglichkeit aus, gibt es eine Verwarnung, der erfolgreich widersprochen werden kann. Bei hunderten Kaeufen im Jahr und etlichen Widerrufen passierte mir das noch nie.


    Gut, bei diesem speziellen Fall muesste der Anbieter ueberhaupt gar kein Widerrufsrecht einraeumen, da es sich um einen Edelmetallkauf handelt. Den Kaeufer nicht zur Abnahme zu zwingen ist reine Kulanz. Wer aber so kulant ist, den Kaeufer aus seiner Pflicht zu entlassen, wird ihm keine Verwarnung aufdruecken. Und selbst wenn, ob der eBay-Bearbeiter, der die Verwarnung loeschen koennte, in den Feinheiten des BGB eingearbeitet wurde, moecht ich bezweifeln. Der wird die Ausnahme wohl nicht kennen.

  • TeeKay


    Ok, ich lass mich überzeugen.
    Hatte das Problem schon in der von mir geschilderten Weise, allerdings vor mehreren Jahren. Gut dass es jetzt kulanter zugeht.
    Der Ärger bleibt leider trotzdem.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

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