Steuern auf Goldverkauf mit Gewinn?

  • Hallo,


    Hab' eine (wahrscheinlich) ziemlich dumme Steuerfrage:


    Angenommen ich wuerde Goldmuenzen besitzen, deren Wert gestiegen ist, und diese dann verkaufen.


    Muesste ich den Gewinn dann (in Deutschland) versteuern?


    Danke!

  • Bis Ende des Jahres gilt noch: Du misst nur dann den Gewinn versteuern, wenn
    er größer als 500 (1.000 bei Verheirateten) ist und der Kauf der Münzen weniger als 12 Monate zurückliegt.


    Ab nächstes Jahr sind wohl 30 v.H. Abgeltunfssteuer auf den Gewinn fällig, egal wie lange man die Münzen bereits besitzt. Kann man den Kaufpreis nicht nachweisen, gelten die 30 Prozent für den kompletten Verkaufserlös.


    Also: die WIEDEREINFÜHRUNG DER VERMÖGENSSTEUER DURCH DIE HINTERTÜR INFLATION.



    Obs verfassungskonform ist, wird sich noch zeigen.


    Denkt mal nach, was das für Aktienkursgewinne bedeutet und dann überlegt mal, wann und wie Menschen versuchen könnten, Steuern zu "sparen".


  • hast du irgendwo einen (geplanten) gesetzes text aus dem hervor geht dass ab 2007 schon beweisumkehr gilt? meines wissens muss der staat dir nachweisen wie viel gewinn du hast. und was gold angeht: der preis war noch NIE bei 0 €. insofern ist es ziemlicher unfug den erlös zu versteuern da dies nämlich voraussetzt dass du das gold (vor 100 jahren oder noch mehr) für 0 € erworben hast.


    zudem kannst du immer noch behaupten man hätte dir die dinger geschenkt und solang die schenkung unter 205.000 ist musst man auch keine schenkungssteuer zahlen. oder musst du auch noch nachweisen, wann dir wer was geschenkt hat?


    wenn du eine münze beim münzhändler abgibt wird der dir kaum sofort die 'abgeltungssteuer' abnehmen und an den staat weiter geben.


    das mit der vermögenssteuer stimmt aber insofern als man doch nur die gewinne versteuern muss, man (steuer)ehrlich ist und man das gold für 40 jahre hat in denen zwar auf kaufkraft nicht zugenommen, sich der nominale preis aber wegen inflation ver-10-oder ver-20-facht hat. in diesem fall müsste man faktisch nahezu 30% des WERTES des goldes an steuern zahlen. (z..b gold steigt von 500 auf 10000 und man versteuert die 9500 mit 30%. wären 2850 an steuern was in diesem fall ner vermögenssteuer von 28,5% entspricht).

  • soviel ich weiss gibt es noch keinen konkreten Entwurf für Gesetz und Ausführungsbestimmungen.


    Feststeht, dass die Änderungern erst 2008 (nicht schon nächstes Jahr greifen). Sicher ist auch, dass so etwas nicht rückwirkend eingeführt werden kann, d.h. die Käufe und Gewinne die man unter der alten Rechtslage getätigt hat, sind natürlich nicht besteuerbar, genauwenig wie alte Lebensversicherungen.


    Spannend wird es bei den Details: Hier muss man sicher aufpassen nächstes Jahr .. Verkäufe die die alte Spekufrist überschritten haben, und vor dem Stichtag der Gesetzesverkündung passieren, sind mit Sicherheit steuerfrei. Käufe vor der Gesetzesverkündung können mit Sicherheit nicht voll versteuert werden .. bei Aktien und Goldbarren wäre es ziemlich einfach, hier gibt es einen offiziellen Börsenkurs am 1.1.2008. und man kann ausrechnen, welche Gewinne ab 1.1.2008 enstanden sind (möglicherweise wird hier auch der Gesetzes-Verkündungstermin eine Rolle spielen).


    Die Abgeltungssteuer bedeutet ja, dass man die Gewinne dann nicht mehr in der Steuererklärung angeben muss, dass diese von Banken eingezogen werden .. bei Aktien und Wertpapieren ist das ja alles längst erfasst, geregelt. Gewinne werde von der Depotbank ausgewiesen, gegen Verluste verrechnet und selbst für den Fall, dass der Kaufpreis nicht feststeht, gibt es eine Regelung: dann wird bei Derivaten (also z.B. Optionsscheinen, für die auch heute keine Spekufrist gilt), 30% des Erlöses als Gewinn besteuert - also nicht wie oben vermutet, 30% eingehaltenm, sondern die KapErtr Steuer auf 30% des Verkaufserlöses angewendet, würde bei 30% Abgeltungssteuer 30% von 30% also 9% bedeuten.


    Grosse Frage: wie kann man welche Verluste gegenrechnen ? Auch gegen meinen Verlustvortrag aus Aktiengeschäften von 2001 ? Wird wenn ich statt Abgeltungssteuer die Steuererklärung wähle, dann gleich alles mit meinem individuellen Steuersatz besteuert (das würde dann abschrecken, den keinen, unzutreffend geschätzen Verkauf geltend zu machen). Wie wird den der Privatverkauf behandelt ? Wenn ich den brav angebe und die Steuer abführen möchte (aber auch die Verluste gegenrechnen will), muss ich dann auch ALLE anderen Abgeltungs-besteuerte Erträge angeben ? Abgeltung heisst ja: alles ist abgegolten .. aber darf man tricksen: das grosse Depot wird Abgeltungsbesteuert, mein privater Verkauf bleibt unter dem Freibetrag ? Und was ist mit Verkäufen im Euroland, wo es keine solche Steuer gibt, und ich völlig legal meine Münzen gegen Bares anlegen kann .. oder genauso legal die Erträge meinem Konto gutschreiben lasse, auf die Zinsen ausländische Abgeltungssteuer zahle, und niemandem Rechenschaft schuldig bin ?


    Dann wird wohl noch das Verfassungsgericht beschäftigt werden, wenn man versucht, hier nur die Gewinne zu besteuern: Wenn alle Gewinne Steuerpflichtig sind, dann müssen auch ALLE Verluste gegengerechnet werden könnne, und dann fangen die Steuerfüchse an zu tricksen .. wenn will man verübeln, dass man diesem gieriegen Staat nicht schenken möchte. Dann wird das Gesetz mit allen Ausführungsbestimmungen wahrscheinlich Aktenordern füllen. Wenn ich ein Möbelstück oder ein Auto nach 5 Jahren zu Schrott gefahren habe und für 100 Euro verkaufe, habe ich auch einen Verlust ... dann müsste ich also Abschreibungen vornehmen (gibts Tabellen für Wirtschaftsgüter ..), und wenn der Erlös geringer ist als der Restwert nach der Nutzungsdauer, wenn also die Kaffeemaschine die 5 Jahre halten sollte, nach 3 Jahren Schrott ist .. dann ist das wohl ein privates Veräusserungsgeschäft.


    Ich habe da eine Hoffnung, dass man Güter des täglichen Lebens ausschliesst, incl Güter die einen Sammlerwert haben, wie Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Überraschungseier ;) .. und private Käufer oder Nicht-Banken von der Abführung der Steuer befreit, zumindest wenn gewisse Freigrenzen nicht überschritten sin .. z.B. Verkäufe unter 1000 Euro. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Briefmarke, vom Opa geerbt und für 3 Euro bei Ebäh verkauft, einen Steuervorgang auslösen wird.


    Interessant wird es auch mit den Stichtagen: da muss man dann rechnen, ob es sich vielleicht im Herbst nächstes Jahr lohnt, Gold beim Händler zu verkaufen, und kurze Zeit später das Geld wieder zu investieren .. um dann bei sinkenden Kursen Verluste nachweisen zu können, und bei steigenen Kurse nur geringe Gewinne. Sowas geht bei Aktien seit langem, Verluste vor Ablauf der Frist realisieren, Gewinne nach Ablauf, Gestaltungsmissbrauch wittert das Finanzamt nur, wenn ich die gleiche Aktie am gleichen oder folgenden Tag wieder kaufe. Verkaufe ich Daimler und kaufe VW, oder kaufe ich die gleiche Aktien 3 Wochen später wieder, dann ist das normales Geschäftsbebahren, und die Fristen laufen ab Kauf-Verkaufsdatum.


    Es könnte durchaus sein, dass der Gesetzgeber die Komplexität des Themas noch gar nicht erfasst hat .. Am Ende geht der Schuss nach hinten los, Riesentransfers gehen ins Ausland, und die bisher brav die Zinsen versteuernden Bürger freuen sich über die niedrige Abgeltungssteuer ...

  • Sicher ist auch, dass so etwas nicht rückwirkend eingeführt werden kann, d.h. die Käufe und Gewinne die man unter der alten Rechtslage getätigt hat, sind natürlich nicht besteuerbar, genauwenig wie alte Lebensversicherungen.


    Hierzu verweise ich gern auf die rückwirkende Belegung von Auszahlungen aus Direktversicherungen gesetzlich Versicherter mit Krankenversicherungsbeiträgen. Es gibt in dieser Bananenrepublik genau keine Rechtssicherheit.


    silverman

  • 951: Ausgesprochen ist so ein Satz ja leicht :rolleyes:


    Um es vorweg zu nehmen - alles was ich in Gold investiere ist ehrlich verdientes und versteuertes Geld.
    Ich habe allerdings alle Kaufbelege dafür - auch wenn ich im Fall der Fälle dann zum gläsernen Investor werde. Spätestens wenn Du Dein Edelmetall doch wieder in Fiat umwandeln musst - z.B. um ein Eigenheim zu kaufen - wirst Du gefragt wo das Geld plötzlich herkommt. Erklär das dann mal :rolleyes: Und falls der große Finanzcrash nicht kommt, wirst Du Dein Haus oder Dein Bauland nicht mit Goldmünzen zahlen können - wird auch heute noch nicht für Käufe dieser Art als Zahlungsmittel aktzeptiert (versuch mal Dein nächstes Auto mit Krüger zu bezahlen ) ;)


    Im Falle eines Bürgerkrieges etc. kannst Du`s immer noch verbuddeln oder versuchen Dich ins Ausland zu begeben - allerdings dürfte es dann relativ egal sein, ob Du Kaufbelege hast, oder nicht. Ist aber nur meine persönliche Meinung

  • Zitat

    Original von freefly
    951: Ausgesprochen ist so ein Satz ja leicht :rolleyes:
    Um es vorweg zu nehmen - alles was ich in Gold investiere ist ehrlich verdientes und versteuertes Geld.
    Ich habe allerdings alle Kaufbelege dafür - auch wenn ich im Fall der Fälle dann zum gläsernen Investor werde. Spätestens wenn Du Dein Edelmetall doch wieder in Fiat umwandeln musst - z.B. um ein Eigenheim zu kaufen - wirst Du gefragt wo das Geld plötzlich herkommt. Erklär das dann mal :rolleyes: Und falls der große Finanzcrash nicht kommt, wirst Du Dein Haus oder Dein Bauland nicht mit Goldmünzen zahlen können - wird auch heute noch nicht für Käufe dieser Art als Zahlungsmittel aktzeptiert (versuch mal Dein nächstes Auto mit Krüger zu bezahlen ) ;)


    Ja, wenn man sein Gold später in Deutschland in registriertes Vermögen verwandeln möchte (z.B. Immobilie), dann wird es schwieriger. Allerdings bin ich strikt gegen in D registriertes Vermögen.

  • ... das Problem nur: nenne mir ein Land, in dem der Staat nicht Vermögen registriert, besteuert etc. ??


    ich bin auch für weniger Staat .. nur weiss ich auch die Vorzüge eines funktionierenden Rechtsstaats und eines funktionierenden Sozialsystems zu schätzen .. es könnte zwar alles besser funktionieren oder gerechter zugehen, aber ... es gibt westentlich schlimmeres als unser Land, wer etwas anderes behauptet, der hat wohl kein anderes Land wirklich näher kennengelernt .. auch Länder mit niedrigeren Staatsquoten wie USA und UK greifen in die (gläsernen) Taschen der Bürger, und auch die Schweiz hat die gleichen Probleme: globale Konkurrenz, teures Sozialsystem, Arbeitslose, immer mehr Rentner ...

  • Zitat

    Original von juergenlangen
    ... das Problem nur: nenne mir ein Land, in dem der Staat nicht Vermögen registriert, besteuert etc. ??


    Die so genannten Nicht-Steuerhöllenländer, was nicht mal wenige sind.


    Zitat

    Original von juergenlangen
    nur weiss ich auch die Vorzüge eines funktionierenden Rechtsstaats und eines funktionierenden Sozialsystems zu schätzen


    Das Verbrechen dabei ist, dass man mit Gewalt dazu gezwungen wird. Es soll jedem selbst überlassen sein, bei wem, ob, wie er sich sozial versichert.


    Zitat

    Original von juergenlangen
    es könnte zwar alles besser funktionieren oder gerechter zugehen, aber ... es gibt westentlich schlimmeres als unser Land,


    Nur weil es noch schlimmer sein könnte, soll man die Zustände akzeptieren. Mit der Argumentation darf man jeden umbringen, mit dem Hinweis er soll froh sein dass er zuvor nicht gefoltert wurde.

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