Für Konten gibt es die gesetzliche Sicherung bis 100.000 EUR.
Wenn man Geld der Bank gibt (auf dem Konto hat) verliert man Eigentum und Besitz - man gibt der Bank einen Kredit und hat nur noch eine Forderung gegenüber der Bank.
Für Depots gibt es eine gesetzliche Sicherung von 90% für die nicht zurückgebbaren Papiere, maximal 20.000 EUR.
Aber wenn man Wertpapiere in einem Bankdepot hat, dann verliert man nur den Besitz, aber in der Regel*) nicht das Eigentum. Die Bank ist Treuhänder/Verwahrer der Papiere und man hat einen Herausgabeanspruch. Man hat also eine ganz andere Rechtsstellung.
*) in der Regel deshalb:
Werden die Wertpapiere in Girosammelverwahrung verwahrt, behaltet Ihr das Eigentum.
Werden die Wertpapiere in Wertpapierrechnung verwahrt, dann sind die Papiere im Eigentum der Bank und man hat nur einen Herausgabeanspruch. Ausnahme, die Papiere im Ausland sind auf den eigenen Namen registriert.
Die 20.000 EUR-Grenze gilt schon seit über 20 Jahren. Die 100.000 EUR-Grenze war vor Lehman auch bei 20.000 EUR. Da der Kunde aber bei Konten schlechter gestellt ist, als bei Depots, hat der Gesetzgeber diese Grenze heraufgesetzt.
PS: Habt ihr Euch Euren Depotvertrag mit den dazugehörigen AGBs eigentlich mal angeschaut (da sollte stehen was was bedeutet)? Oder die Depotauszüge (da sollte stehen wie verwahrt wird) oder die jährliche Information zur Einlagensicherung (da sollten die Sicherungsgrenzen stehen)?