Schuldbrief im Bankencrash

  • So ist es ...das Buch bitte zuklappen.


    cu DL....der aber trotzdem eben die letzte Eintragung aus allen Grundbüchern löschen ließ.
    In den verträgen steht immer dass der Kreditnehmer die Beglaubigung der Löschungsbewilligung zu übernehmen hat...also die Bankfuzzis bezahlt.


    Erst ein lastenfreies Grundbuch ...in allen abteilungen ist gut.


    cu DL

  • traditional3, Danke fürs reinstellen!


    Trotz der teilweise beruhigenden Aspekte ist es mM kein Fehler die Politik und die Banken deutlichst darauf hinzuweisen, daß bei diesem Thema selbst der deutsche Michel keinen Spaß versteht. Letztlich verstößt ein (heimlicher) Wechsel des Vertragspartners sowieso schon gegen jahrtausendalte Rechtspraxis. Daß sowas überhaupt möglich ist wäre an sich schon ein Skandal. Aber das werden wir in diesem Zyklus (mit voller Fahrt Richtung Crash) nicht mehr ändern, wichtig ist aber ein neues Austarieren der Interessen, damit es hier an diesen Punkt nicht noch weiter "reinlumbert".
    So gesehen werde ich meiner Bank auch noch Post zukommen lassen! Und man kann selbst mithelfen, daß das Thema ins öffentliche Interesse gerät und bleibt, so wie hier auch im Forum. Es nützt zwar im Moment den Schuldnern nichts mehr, aber Aussagen einer Bank "man könne auf keinen Fall auf den Darlehensverkauf verzichten..." dequalifizieren eine solche von vornherein als Gläubiger.


    Ein sorgenfreies Weihnschtsfest
    wünscht
    dione

  • traditional3


    Leider nix mit Entwarnung und Beruhigung. Hier ein Beitrag von einem, der es wissen muss:


    Prof. Dr. Siegbert F. Seeger Finanzgerichtspräsident a.D. Rechtsanwalt Steuerberater:


    "Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses!
    (1.)Die nach geltendem Recht zulässige isolierte Abtretung von Grundsschulden, wird von den Kreditgebern zunehmend dergestalt praktiziert, dass ausländische Fonds die Grundschulden erwerben und aus diesen gegen die Kreditnehmer-Eigentümer vorgehen, und zwar auch dann, wenn die Annuitäten vertragsgemäß bedient werden. Die bei der Kreditaufnahme regelmäßig vereinbarten Zweckverwendungserklärungen schützen die Kreditnehmer nicht, auch nicht § 1137 BGB, weil Grundschulden nicht akzessorisch sind. Die Erwerber der Grundschulden lehne oft auch Kreditverlängerungen zu neuen Konditionen ab. Die Betroffnen sind regelmäßig nicht wohlhabend und auch nicht rechtskundig. Nach meinen Dafürhalten ist eine Gesetzesänderung dahingehend, dass (a) die Grundschuldabtretung nur zusammen mit der Forderung zulässig ist und (b) dass der Kreditnehmer die Rechte aus dem Kreditvertrag dem Erwerber entgegenhalten kann geboten.
    (2.) Einzubeziehen ist in gesetzgeberische Erwägungen auch die Situation nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsperiode. Hier lehnen die Erwerber der Grundsschulden typischerweise eine erneute Kreditvergabe ab, um das Vollstrcjkungsverfahren betreiben zu können und sind auch nicht bereit, die Grundschuldunterlagen einer anderen Bank zu treuen Händen zu überlassen. Vor allem letztere Weigerung ist für Kreditnehmer mit ruinösen Folgen verbunden. Die geschilderten Nachteile treffen vor allem sog. kleine Leute, die vesuchen sich ein selbstgenutztes Wohneigentum zu schaffen. Abhilfe tut not."


    Quelle: http://itc.napier.ac.uk/e-Peti…07&Filter=thread&View=100

    *
    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

  • Zitat

    Original von dione
    ... Trotz der teilweise beruhigenden Aspekte ist es mM kein Fehler die Politik und die Banken deutlichst darauf hinzuweisen, daß bei diesem Thema selbst der deutsche Michel keinen Spaß versteht. ...


    Vielleicht versteht der deutsche Michel keinen Spaß, aber wen juckt das schon, man kann mit ihm aber auf alle Fälle jeden Schabernack anstellen.


    Wer Kreditverträge über 30 Jahre und länger eingeht, hat's gar nicht anders verdient, als auf der Schuldengaleere zu landen.

  • Zitat

    Original von Nostratommy


    Vielleicht versteht der deutsche Michel keinen Spaß, aber wen juckt das schon, man kann mit ihm aber auf alle Fälle jeden Schabernack anstellen.


    Wer Kreditverträge über 30 Jahre und länger eingeht, hat's gar nicht anders verdient, als auf der Schuldengaleere zu landen.


    Verträge sind bindend. Auch für die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien.
    Und zwar für beide Seiten gleichermaßen.


    Versucht eine Seite, da unter fadenscheinigen Gründen herauszukommen oder sich durch Erregung eines Irrtums einen unlauteren Vorteil zu verschaffen, dann ist das Vertragsbruch und Betrug.


    Ein Kreditrisiko einzugehen ist eine Sache.


    Opfer von gut organisierten, international agierenden Betrügerbanden zu werden eine andere.


    Unrecht muss berichtigt werden, denn Unrecht erzeugt aufgrund der Perspektivlosigkeit der Opfer meist Gewalt.


    Ich könnte es durchaus nachvollziehen (wenn auch nicht gut heissen) wenn Betroffene versuchen, ihr Recht mit der Waffe in der Hand zu verteidigen und sich dabei an die vollstreckenden bzw. auf "Kreditgeberseite" greifbaren Personan halten und diese stellvertretend für das als unrechtmäßig empfundene Vorgehen richten.


    Zumal es ja auch Unrecht ist, das ihnen widerfährt. Unrecht gegen das sie sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation noch nicht mal wehren können.


    Aber oftmals wird die Politik nach solchen eigentlich vermeidbaren Extrem-Ereignissen sehr schnell wach. Wie immer dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen und das Blut in Strömen geflossen ist.

  • Zitat

    Original von mesodor39
    Aber oftmals wird die Politik nach solchen eigentlich vermeidbaren Extrem-Ereignissen sehr schnell wach. Wie immer dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen und das Blut in Strömen geflossen ist.


    Na, wenn da mal die Phantasie nicht mit Dir durchgegangen ist. Du denkst einfach zu positiv. Nach meinen Beobachtungen reagiert die Politik gegenüber Volksbelangen ziemlich träge - außer bei eigenen Diätenerhöhungen vielleicht. Im Gegenteil wird jahrelanges Unrecht oft im Nachhinein legalisiert.

  • Was mich an der Sache zusätzlich stutzig macht ist folgendes:
    Habe bei meiner Bank schon vor einem Jahr und jetzt vor kurzem natürlich wieder nach einer komplett-Tilgung der Restschuld gefragt.
    Antwort: "geht nicht, steht so im Vertrag, keine Kündigungsmöglichkeit!"
    Die wollen "ihr" Geld nicht wieder, die geben nicht zu, daß sie mit Schuldbriefen handeln, sie bestätigen nichts, sichern nichts zu...
    DAS ist praktisch der perfekte Sklavenvertrag.


    Kennt jemand eine Möglichkeit einen Kredit zu kündigen?
    (Legale bitte hier posten, illegale bitte per PM, hmmm, aber nein sowas machen wir hier nicht)


    Übrigens, so ein 30-jähriger Kredit ist ja in Wirklichkeit meist nur ein 10-jähriger, bei dem nach 10 Jahren immer noch die gleiche Summe übrig ist. In der Hoffnung, daß in 10 Jahren alles viiieeeel besser ist... Aber wers halt bedienen will und kann?
    Auf jeden Fall können viele wenigstens mal 10 Jahre in einem schmucken Häuschen wohnen..


    Weihnachtliche Grüße
    dione

  • Was lernen wir daraus für die Zukunft?


    1. möglichst viel Eigenkapital beim Hausbau einsetzen
    2. auf Hypothekenkredit bestehen
    3. beliebig hohe Sondertilgung vereinbaren
    4. Fremdkapital wo möglich aus anderen Quellen nehmen (Eltern, Mitarbeiterdarlehen)


    Und dann tilgen, tilgen, tilgen...


    ...und hin und wieder mal einen Krügerrand oder ein paar Silver Maple Leafs zur Seite legen.

  • Ja, ja, und nochmals ja!!!


    Man sollte die Häuserscheiße sein lassen, wenn man kein oder nicht genügend Geld hat. Bringt nur 'ne Menge Verdruß. Ich kenne da einige Beispiele. Das Leben ist dann verhunzt. Die Nummer mit "Ja Schatzi, ich kaufe dieses prächtige Haus mit dem Riesengrundstück nuuuuur für Dich!!!" oder wie ist die Werbung mit dem Abbruchhaus und dem alten Kirschbaum (der auch nur noch mäßig Ertrag abwirft). Wie lange so eine Ehe wohl halten wird??? :rolleyes:


    Ich schließe mich Roadrunners Meinung voll und ganz an!

  • In meinen Augen immer noch zu bankenfreundlich, lest bitte den ganzen Artikel, aber gesamt kann ich ihn nicht hier reinstellen.


    http://www.handelsblatt.com/Ne…er-geschuetzt-werden.html


    Risikobegrenzungsgesetz Kreditnehmer sollen besser geschützt werden




    Um Eigenheimer besser vor rüden Inkasso-Methoden zu schützen, sollen die Banken nach dem Zypries-Papier auch Darlehensverträge anbieten, die einen Weiterverkauf ausschließen – allerdings nur gegen einen Zinsaufschlag.


    Zudem ist vorgesehen, dass die Kreditgeber ihre Kunden vorab informieren müssen, wenn sie Darlehen an Dritte veräußern. Gläubiger, die Darlehensnehmer in die Zwangsvollstreckung treiben, müssen künftig Schadensersatz zahlen, wenn die Schuldner pünktlich zahlen.




    Das ist der Pressetext mit allen 6 Punkten
    http://www.bmj.bund.de/enid/0,…ressemitteilungen_58.html


    - Pflicht des Darlehensgebers zum Angebot nicht abtretbarer Darlehensverträge


    - Verpflichtung des Darlehensgebers zu Folgeangebot oder Hinweis auf Nichtverlängerung des Vertrages


    - Pflicht zur Anzeige der Abtretung der Darlehensforderung bzw. des Wechsels des Darlehensgebers


    - Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Grundstücksdarlehen


    - Nicht abtretbare Unternehmenskredite




    - Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde


    Bei Abschluss eines Kreditvertrages wird häufig notariell vereinbart, dass der Darlehensnehmer sich wegen der Forderungen aus dem Kreditvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Aus solchen sog. vollstreckbaren Urkunden kann der Kreditgeber – z. B. bei einem Zahlungsrückstand des Darlehensnehmers – unmittelbar vollstrecken. Ein Gericht muss den Anspruch vorher nicht überprüfen und ein gesondertes Urteil (Vollstreckungstitel) darüber erlassen. Die vollstreckbare Urkunde ist also selbst Grundlage der Zwangsvollstreckung. Der Kreditgeber darf aber nicht aus einer vollstreckbaren Urkunde vollstrecken, wenn der Darlehensnehmer seine Raten ordentlich zahlt. Betreibt der Kreditgeber trotzdem die Zwangsvollstreckung, hat der Darlehensnehmer später grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen ihn. Das gilt nach dem derzeit noch geltenden Recht aber nur, wenn den Kreditgeber ein Verschulden trifft, wenn er also zumindest hätte wissen können, dass die Vollstreckung unzulässig ist. Nach dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries soll es künftig nicht mehr auf ein Verschulden ankommen.


    Das bedeutet: Der Darlehensnehmer, dessen Hausgrundstück auf Betreiben der Bank oder eines Finanzinvestors zu Unrecht zwangsversteigert wurde, kann seinen Schaden in Zukunft deutlich einfacher ersetzt bekommen.


    Im Deutschen Bundestag werden neben diesen Vorschlägen derzeit noch weitergehende Maßnahmen diskutiert. Bei den laufenden Beratungen wird ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutzinteresse des redlichen Darlehensnehmers und dem betriebswirtschaftlichen Interesse der Kreditinstitute zu finden sein. Es wird auch darauf zu achten sein, dass der freie Kapitalverkehr nicht zu stark eingeschränkt wird.


  • Danke Politiker, das ist Sand in die Augen von Grundschuld-Schuldnern geworfen.


    Oder auf gut Deutsch: eine Vollverlade! Laßt euch so was nicht gefallen und redet Klartext mit denjenigen in eurem Wahlkreis, die von euch gewählt werden wollen.


    Im Einzelnen:
    1. Pflicht des Darlehensgebers zum Angebot nicht abtretbarer Darlehensverträge
    -> Bringt den bestehenden zigtausend Grundschuldnern nicht die Bohne
    2. Verpflichtung des Darlehensgebers zu Folgeangebot oder Hinweis auf Nichtverlängerung des Vertrages
    -> Kein Schutz vor Veräußerung an Hedge Fonds und rigorose Verwertung durch Zwangsvollstreckung
    3. Pflicht zur Anzeige der Abtretung der Darlehensforderung bzw. des Wechsels des Darlehensgebers
    -> Toll, dann weiß man, dass man es dann in Kürze mit einer Firma auf den Caymans zu tun haben wird. Aber dieses Wissen allein rettet nicht.
    4. Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Grundstücksdarlehen
    -> Auch das schützt nicht vor Verkauf und einer Verwertung durch den Aufkäufer in Form einer Zwangsvollstreckung
    5. Nicht abtretbare Unternehmenskredite
    -> Die meisten Häuslebauer mit Grundschulden sind leider keine Unternehmer
    6. Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde
    -> Geil, dann kann man also aus der Obdachlosigkeit über viele Prozessjahre (die Bank hat sich natürlich ihrem Kreditnehmer gegenüber nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen) mit dem Geld, das die Ausplünderung überstanden hat, klagen und schließlich dann aufhören, wenn die Bank pleite ist. Wenn es dort also keinen Schadenersatz zu holen gibt. Ist aber durchaus ein sinnvolles Einkommenssicherungsprogramm für die Juristenzunft.

    *
    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

    5 Mal editiert, zuletzt von Wayne Schlegel ()

  • Es geht viel einfacher:


    Nachweispflicht desjenigen, der die Zwangsvollstreckung betreibt (nur nach entsprechender Einrede durch den Schuldner) daß


    (1) nur bis zur tatsächlichen Restschuld vollstreckt wird und ein wichtiger Grund (eklatante Unterdeckung oder vertragswidriges verhalten des Schuldners) vorliegt, der eine Zwangsvollstreckung unter Abwägung aller Interessen von Schuldne rund Gläubiger rechtfertigt.


    Einredemöglichkeiten desjenigen der zwangsvollstreeckt werden soll gegen das Zwangsvollstreckungsverfahren daß


    (2) eine unerlaubte Handlung (Betrugshandlung) vorliegt, weil der Irrtum erregt wird, die noch zu tilgende Darlehnsschuld sei höher, als sie es tatsächlich ist


    (3) der Schuldner stets pünktlich und vollständig Zins und Tilgung geleistet hat und eine Zwangsvollstreckung unter Abwägung aller Interessen daher grob unbillig ist. Ausnahme: drohende Unterdeckung infolge bereits mindestens um 30 Prozent gefallener Immobilienpreise und Weigerung desSchuldners, bei ungenügender Deckung zusätzliche Sicherheit zu leisten.


    (4) ihm nach Ablauf der Zinsbindungsfrist vom Darlehnsgeber ein Angebot gemacht wurde, dessen Zinssatz wesentlich (wesentlich sind 50 Basipunkte = 0,5 Prozent) entweder über den aktuellen Zinssatz der Bank liegt, die bei Vertragsschluss vertragspartner war oder aber den marktüblichen Zins (Mittelwerte) um mehr als 75 Basispunkte übersteigt.


    So wie der Gesetzesentwurf jetzt ist, wird bestehendes Unrecht fixiert.


    War bei unseren unfähigen / lobbygesteuerten und "nebentätigkeitsorientierten" Politikern und deren Handlanger auch nicht anders zu erwarten.


    Einen Fehler haben sie gemacht:


    Pflicht zur Anzeige der Abtretung der Darlehensforderung bzw. des Wechsels des Darlehensgebers
    Wird eine Kreditforderung abgetreten oder findet ein Wechsel in der Person des Darlehensgebers statt, muss der Kunde künftig unverzüglich darüber informiert werden. Auf diese Weise kann er die Geschäftsziele seines neuen Gläubigers – etwa eines Finanzinvestors – kennenlernen und sich rechtzeitig entscheiden, ob er eine längerfristige Vertragsbeziehung mit ihm fortsetzen möchte.


    Da könnte einer, der keine oder aum mehr Schulden hat, ja glatt von sich aus kündigen und die Bank auffordern, den restbetrag zu benennen und nach erfolgter Zahlung sogar die Löschungsbewilligung zu fordern.


    Fazit:
    Keine Schuldgalleere für abbezahlte / fast abbezahlte kredite: ja, wo kommen wir denn da hin :D:D:D


    Zu früh gefreut: Im Gesetz steht nichts von einer Frist (Vorlaufzeit) der Mitteilung vor der Darlehnsveräußerung.


    Also doch kein Schutz.


    Will hier noch jemand SPD wählen?


    WESSEN INTERESSEN VERTRITT FRAU ZYPRIS HIER EIGENTLICH?.

  • Ich werde sicher nicht die SPD wählen, aber sie hat einen Koalitionspartner und der Entwurf basiert wohl in einigen Punkten auf CDU-Positionen...


    http://www.sueddeutsche.de/,ra…anzen/artikel/407/141103/




    http://www.ftd.de/politik/deut…0Kreditkunden/288754.html


    Man plane "mehr Transparenz auf diesem Markt", sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Michael Meister (CDU) der FTD.
    Meister betonte, die Maßnahmen der Koalition dürften nicht zu einer Beeinträchtigung des Geschäfts oder zu großen Kostensteigerungen führen. Die Union sei von der positiven Wirkung von Forderungskäufen überzeugt.




    Die CDU hatte auch bislang die zeitliche Bremserfunktion


    http://www.welt.de/welt_print/…818/Finanz-Meldungen.html




    Bei der FTD weiß man wenigstens wessen Interessen sie vertritt... auch wenn der Beitrag selbst informationstechnisch mehr als dürftig ist


    http://www.ftd.de/meinung/komm…/288712.html?nv=cd-rss410

  • Wer Kreditverträge über 30 Jahre und länger eingeht, hat's gar nicht anders verdient, als auf der Schuldengaleere zu landen.


    __________________
    Mit freundlichen Grüßen,
    Nostratommy.


    Hallo Nostratommy!


    Dein o.g. Satz ist sehr verächtlich und unangebracht. Ich bin durch Zufall
    auf diesen Thread gestoßen, obwohl er mich persönlich nicht tangiert.
    Mein Haus ist seit 2005 abbezahlt und der Grundschuldbrief ist
    im Tresor, ebenso die notariell beglaubigte Löschungsurkunde
    vom Grundbuchamt.


    30 Jahre müssen normalerweiser nicht sein, wenn man seinen Konsum
    etwas zurückschraubt, bei mir waren es nur 20,5 Jahre. Es ist auch ein
    Unterschied ob man 2,5 Prozent Tilgung drin hat oder nur 1 Prozent.
    Lieber mal 10 Jahre Urlaub sich verkneifen und das Auto 5 Jahre länger
    fahren, um so höher ist die Summe, die man nach Ablauf
    der Zinsbindungsfrist auf einen Schlag von der ursprünglichen Kreditschuld
    abtragen kann. Aber heute muss ja alles auf einmal sein:
    Haus, neues Auto, neue Küche, Katalogbestellungen und Urlaub
    Muss es wirklich (?) Wenn ich noch zurückdenke hatte ich
    einen festgeschrieben Zins von 6,75 Prozent bis 6,50 Prozent.
    Eines bedenken viele nicht, je niedriger der Zins, und je niedriger
    die Tilgung um so länger dauert es bis da mal die berühmte Schere
    kommt!


    Aber egal ob der eine in 15 Jahren oder der andere in 35 Jahren fertig ist,
    Vertrag ist Vertrag und der beruht auf gegenseitigem Vertrauen,
    sofern ich als Vertragspartner mit meinen monatlichen Raten nicht
    in Verzug komme. Deshalb ist diese hinterfotzige Art von Banken
    aller Coleur nicht hinzunehmen und dein o.g. Satz absolut primitiv
    und ehrverletzend für alle etwaigen Betroffenen.


    Und eine "korrupte politische Regierung", die so etwas zulässt,
    gehört abgewählt und in die Wüste geschickt.



    Mit freundlichen Grüssen zurück
    Geierwilli

  • ich hab´ über 8Jahre nur Zinsen (5%) bezahlt bei ständig fallenden Imopreisen und fallenden Zinsen. War aber leider immer noch nicht beim Notar und Grundbuchamt zum löschen der Grundschuld 8o
    Wenn irgend möglich werde ich nie wieder Geld leihen gegen Zinsen !


    wünsche allen einen Guten Rutsch....


  • Überhaupt nicht verächtlich und schon gar nicht unangebracht! Du selbst lieferst ja auch schon die Erklärung. Auch ich habe ein Haus gekauft, habe mich geplagt und gemüht, um die Zahlungen möglichst schnell vom Bein zu haben. Jeder Pfennig wurde zur Abzahlung des Kredits verwendet. Urlaub? Was das denn! Neuanschaffungen? Vergiss' es!


    Und heute? Da ist doch wohl auch noch ein Auto drin! Oder wenigstens ein 2-wöchiger Urlaub im Süden! HALLO??? Und dann einen 30-jährigen Kredit? Bei Doppelverdienern? Alles schon erlebt!


    Oh nein, das war weder verächtlich und überhaupt nicht unangebracht!

  • http://www.sueddeutsche.de/,ra…anzen/artikel/852/150480/


    Die Neuregelungen sollen Teil des Risikobegrenzungsgesetzes werden, das auch das Wirken von Finanzinvestoren regeln soll. Sonderregelungen für den Verkauf von Darlehen waren von Anfang an vorgesehen, standen aber bislang aus. Nun soll es recht schnell gehen; noch in der zweiten Januarhälfte sollen die strittigen Fragen geklärt sein. "Ich bin sicher, da kommt ein vernünftiger Kompromiss heraus", sagt Unions-Experte Bernhardt. Das Gesetz könnte dann im Frühjahr in Kraft treten.

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