Einfuhrumsatzsteuer; wenn aus 7% immer 19% werden

  • Zunächst möchte ich ein großes Lob über das hervorragende Forum aussprechen. Viele Informationen waren mir bislang mehr als hilfreich.


    Nun zum Thema:


    Ich habe vor einiger Zeit mehrere Silbermünzen (Kookaburra, Evolution-Serie) in Australien bestellt. Diese Münzen wurden zollmäßig über den Frankfurter Flughafen abgefertigt und mir über FedEx zugestellt. Der Betrag bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer war exorbitat hoch; es dürfte sich hierbei um 19% gehandelt haben. Eine detailierte Rechnung, in dem beispielsweise der Umrechnungskurs ersichtlich ist, wurde mir nicht übergeben. Ich habe dem Boten den Betrag gezahlt um die Ware zu erhalten. Ein Einspruch beim Zollamt in Frankfurt ist diesbezüglich noch anhängig; die Herren baten um Zeit zur Bearbeitung der Sache.


    Nun habe ich wieder eine Münze (ebenfalls Kookaburra, Evolution-Serie) in Australien bestellt. Diese durft ich beim Zollamt selber abholen. Auch hier wurde zunächst einSteuersatz von 19% zugrundegelegt woraufhin ich Einspruch unter verweis des Gestzestextes (den ich übrigens hier im Forum fand) erhob. Eine "Verbuchung" mit dem ermäßigten Steuersatz war dennoch nach einer Stunde Wartezeit nicht möglich gleichwohl die Herren einsichtig waren und ich meine Korrespondenz mit Frankfurt vorgelegt habe. Ich habe auch hier zunächst "die 19%" gezahlt um die Ware zu erhalten und postwendend schriftlich auch hierbei Einspruch erhoben. Wie wird seitens der hier im Forum befindlichen Mitglieder bei so einem Fall verfahren?


    Wieviel Geld wird eigendlich durch die Zollbehörde durch diese, nicht gesetzeskonforme Handlungsweise ungerechtfertigt eingenommen? Ich bin der festen Überzeugung, daß viele Sammler 12% mehr bezahlen als es rechtmäßig wäre.


    Unser Staat kann es ja auch gut gebrauchen!

  • Ich bin der festen Überzeugung, daß viele Sammler 12% mehr bezahlen als es rechtmäßig wäre.


    nunja, wenn es sich um sammlermünzen handelt und der geldwert den silberwert um einen bestimmten betrag überschreitet werden auch 19% fällig. bei anlagemünzen ist dem nicht so.
    auf jeden fall solltest du auf deinen 7% beharren, denn mehr steht dem fiskus nicht zu (ich kenne mich bei den kookaburras nicht aus, aber ich gehe davon aus, dass die noch unter anlagemünzen fallen?)

  • Ich habe vor einiger Zeit mehrere Silbermünzen (Kookaburra, Evolution-Serie) in Australien bestellt. Diese Münzen wurden zollmäßig über den Frankfurter Flughafen abgefertigt und mir über FedEx zugestellt. Der Betrag bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer war exorbitat hoch; es dürfte sich hierbei um 19% gehandelt haben. Eine detailierte Rechnung, in dem beispielsweise der Umrechnungskurs ersichtlich ist, wurde mir nicht übergeben. Ich habe dem Boten den Betrag gezahlt um die Ware zu erhalten. Ein Einspruch beim Zollamt in Frankfurt ist diesbezüglich noch anhängig; die Herren baten um Zeit zur Bearbeitung der Sache.


    Nun habe ich wieder eine Münze (ebenfalls Kookaburra, Evolution-Serie) in Australien bestellt. Diese durft ich beim Zollamt selber abholen. Auch hier wurde zunächst einSteuersatz von 19% zugrundegelegt woraufhin ich Einspruch unter verweis des Gestzestextes (den ich übrigens hier im Forum fand) erhob. Eine "Verbuchung" mit dem ermäßigten Steuersatz war dennoch nach einer Stunde Wartezeit nicht möglich gleichwohl die Herren einsichtig waren und ich meine Korrespondenz mit Frankfurt vorgelegt habe. Ich habe auch hier zunächst "die 19%" gezahlt um die Ware zu erhalten und postwendend schriftlich auch hierbei Einspruch erhoben. Wie wird seitens der hier im Forum befindlichen Mitglieder bei so einem Fall verfahren?



    Habe selbst auch die Evolution aus Australien bestellt gehabt, aber selbst bei normaler Anwendung des Gesetzes kommt man auf 7% , also wenn nicht diese Ausnahmeregelung gemacht wird, weil bei dieser Sorte normalerweise die 250% eh bezahlt worden sind ( Der Silberpreis liegt für 2008 bei 304 oder 305 Euro/Kilo)


    Normalerweise geht Dein Einspruch ja an eine andere Stelle ( als da wo Du Deine Sachen abgeholt hast ) so wurde mir das Mitgeteilt und die Entscheiden jeden Fall noch einmal. Mein Zollamt hat mir 2 Tage nach meiner Abholung noch einmal bestätigt dass ich sicher sein kann dass immer das Gesetz ( mit der Münz Liste ) zur Anwendung kommt, nachdem ich dort meinte ich wäre einer vollkommenden Willkür ausgesetzt, weil die sich auch net so sicher waren was sie taten.


    Du wirst das Geld wiederbekommen und naja vielleicht das nächste Mal wieder den Weg gehen müssen, aber so sind die Amtsstuben



    nunja, wenn es sich um sammlermünzen handelt und der geldwert den silberwert um einen bestimmten betrag überschreitet werden auch 19% fällig.


    Mhh meinst unterschreiten oder ? ( Ausser bei diesen paar Münzen auf der Liste wo 19% verlangt werden ). Silberpreis der Münze ( bei 304/304 Euro/kg) und da muss der Kaufpreis über 250% liegen dann gibts 7% .. Oder es kann zur Vereinfachung diese Liste angewandt werden, irgendsoeinsatz steht da unter dem Gesetz ( hat mir der Zöllner auch mitgegeben um die Diskussion zu verkürzen wenn er mal net da ist :) )

  • Hatte auch über die Perth Mint zwei Mal eine Evolution Münze bekommen. Das eine Mal wollten sie (der Zoll Frankfurt/Flughafen) 7 %, das andere Mal 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Ich gehe davon aus, dass die einfach eine Münze werfen. Hoffentlich nicht die gerade frisch importierte... :D

  • Das ist wie bei der Lohnsteuer. Ein nicht geringer Teil des Aufkommens rührt daher, dass die Leute die Erklärung nicht abgeben und der Staat die Kolhe behält- das ist einkalkuliert.


    Art. 20 Abs. 3 2. Halbsatz Grundgesetz:


    "die vollziehende Gewlat und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden"


    kann man getrost aus dem Grundgesetz streichen und in Grimm's Märchensammlung übertragen, es war einmal... . Heute würde man wohl formulieren:


    "die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden soweit dem nicht finanzielle Interessen des Staates entgegenstehen" siehe als Paradebeispiel die sog. Nicht-Anwendungserlasse des BMF, rechtskräftige Urteile werden einfach nicht angewandt. ;)

    Und dann wundern sich die Politiker, dass der Staat jegliche Legitimation für sein Handeln verloren hat
    :wall:

    greetz anwir

  • Zunächst möchte ich ein großes Lob über das hervorragende Forum aussprechen. Viele Informationen waren mir bislang mehr als hilfreich.


    Wieviel Geld wird eigendlich durch die Zollbehörde durch diese, nicht gesetzeskonforme Handlungsweise ungerechtfertigt eingenommen? Ich bin der festen Überzeugung, daß viele Sammler 12% mehr bezahlen als es rechtmäßig wäre.


    Unser Staat kann es ja auch gut gebrauchen!

    Hier sind die Silbermünzen Zoll - steuer - unterlagen besser aufgehoben :rolleyes:


    wenn jemand nur 7% Zoll zahlen will, runterladen und mit zum Zoll nehmen !


    Habe ich freundlicherweise von einem Zollbeamten bekommen bei dem ich die Neuseeland - Silber Kiwis öfters abgeholt habe :thumbup:


    Grüße von ritschi ratschi :]

  • Hallo ritschi ratschi,


    Vielen Dank für Deine Mühe. Diese Dokumente werde ich demnächst beim Zoll verlegen.


    Das Problem, daß die Beamten bei meiner Münzlieferung hatten war nicht die Glaubhaftmachung der "7%" sondern der Buchungsvorgang als solcher. Eine Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit weniger als 19% ließ nach Angaben der Beamten das Berechnungssystem nicht zu.


    Spätestens wenn beide Vorgänge abgeschlossen sind, also in Frankfurt und bei der Zollbehörde in meinem Wohnort werde ich berichten.


    Gruß


    Bandido

  • Ist die Warennummer auf dem Einfuhrabgabebescheid die 7118 1010 0001 ???


    Weil da hatten die immer ein Problem mit, dass die Zuordnung stimmen muss wegen der Steuer

    für meine Silber - Kiwimünzen aus Neuseeland
    hat der Zollbeamte folgende Warennummer eingegeben : 7118 9000 003
    (und nur 7% Zoll verlangt)


    gruss richi :]

    All we need is the right Major Crisis and the Nations will accept the new World Order.
    -------------------------David Rockefeller / Bilderberg Gruppe ---------------------------------

    Einmal editiert, zuletzt von richirecords ()



  • Hallo Richi und Holger,


    auf meinem Einfuhrabgabenbescheid ist die Warennummer 7118 9000 90 9 vermerkt.


    Gruß


    Bandido

  • Hallo Richi und Holger,
    auf meinem Einfuhrabgabenbescheid ist die Warennummer 7118 9000 90 9 vermerkt.
    Gruß
    Bandido

    Hallo Bandido,


    das hat bestimmt was mit dem Einfuhrland zu tun, denn zum Beispiel für Amerika habe ich vom Zoll die
    Warennummer 7118 1010 00 9 bekommen, für Neuseeland - Warennummer 7118 9000 003


    ABER mit den 3 Dokumenten die ich bereitgestellt habe zum Download weiter oben ist doch eigentlich die Warennummer egal,
    hauptsache man bezahlt nur 7% ! :)


    gruss richi :]

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    -------------------------David Rockefeller / Bilderberg Gruppe ---------------------------------

  • ..diese Seite hilft dem geneigten Leser sicherlich weiter:




    http://www.zolltarifnummern.de…008&lang=de&q=7118*&qword=


    ... und da wird auch das Problem klar.... in der Zollsoftware und den Vorschriften wird unterschieden zwischen Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und denen, die das nicht sind.


    Münzen, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind oder waren, möchte ich allerdings erst noch gezeigt bekommen... :-))


  • ... genau das hatte der Zöllner bemängelt,
    die Münzen müssten einen "münzkundlichen Wert" haben, das sehe er nur bei z. B. "alten römlischen" Münzen um 7% berechnen zu können ..


    aber hier steht doch genau das Gegenteil:


    Münzen, einschl. gesetzliche Zahlungsmittel (ausg. Medaillen, Schmuck aus Münzen, Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, Abfälle und Schrott)


    Aber so wie ich es hier aus der Liste herauslese, steht da ja
    Münzen, einschl. gesetzliche Zahlungsmittel ( ausg. soll doch bestimmt AUSGENOMMEN heißen, also ausgenommen Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert ..)
    das heißt, Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, Abfälle und Schrott kosten 19%, alle anderen Silbermünzen 7%


    Oder verstehe ich das falsch?


    Wie wären jetzt die Wildlife Series der SA Mint in Silber anzusiedeln?
    Gesetzliche Zahlungsmittel mit Nominal 50 c etc ...

  • auf solche Diskussionen muß man sich mit dem Zöllner gar nicht einlassen, da es vom BMF eine Liste und ein Schreiben gibt, welches in diesem Forum schon mehrfach gepostet worden ist, welches sinngemäß enthält: "Alle Silbermünzen können der Einfachheit halber mit 7% besteuert werden, es sei denn, sie stehen auf der Liste...., dann 19%"

  • jaja die Behörden .. "Mein Zollamt" hatte da auch jedesmal ein Problem ...
    ich habe da schon viel Zeit verbracht (und nette Diskussionen ..).
    Das Problem ist, der Zollcomputer zeigt nicht die Ausnahmen an.
    Und die Regel ist die: Silber im Münzform unterliegt dem niedrigen Steuersatz,
    wenn der Preis über 250% des Silberwertes beträgt.
    Somit muss jeder korrekte Beamte nachrechnen, und wenn es keine teuren Sammlermünzen sind,
    dann 19% .... dieses Schreiben mit der Liste und der Anweisung, dass alle anderen immer
    wie Sammlermünzen einzustufen sind, das zeigt der Computer nicht an ...


    Aber Auskunft bei der zentralen Behörde hat das dann bestätigt .. ich wollte schon erst mal den
    vollen Betrag bezahlen (es ging nur um 5 Euro ..) aber ich durfte die Münzen sogar mitnehmen,
    für gute Kunden macht man es auch auf Rechnung .. die Zoll-Beamtin hat mich dann sogar angerufen,
    dass alles klar ist, und ich die Rechnung 7% demnächst bekomme und zukünftig sei es dann klar.


    Zur Entschuldigung muss man aber auch sagen, dass die kein leichtes Gebiet haben:
    Fahrradgriffe aus Gummi, Leder, Kautschuk ... Hummerschwänze, frisch, gefroren, Lebendhummer,
    Medikamente = Nahrungsmittel, freie Handelsware, illegale Drogen oder wenigstens Arzneimittelgesetz
    (Apothekermonopol ?) ... CDs (illegale Raubkopien ?) ... Waffen oder Spielzeugschwerter ..
    Pelzlkragen oder Verstoss gegen das Artenschutzabkommen ... ??
    alles kommt vor in den Pakten aus dem Ausland, und allein das Umsatzsteuergesetz unterscheidet
    wahrscheinlich 1000 Warengruppen ...


    Wenn dann mal Münzen da sind, dann ist es schon interessant, wie oft das vorkommt ... in einer Stadt mit 90.000
    Einwohnern ist man als Sammler der alle 2-3 Monate mal eine Sendung hat, persönlich bekannt ...

  • Musste nach längerer Zeit mal wieder zum Zoll, dummerweise nicht mein Heimathafen, sondern auf Montage:


    Ging um gewöhnliche Lunare:
    Nach langem Hin und Her zwischen 7% und 19% (7% wegen Liste wollte man mir nicht geben, Höhepunkt war dann: Ich: "Dann machen Sie doch eine Wertermittlung" - Sie: "Haben Sie ein Zertifikat dafür?" - Ich: "Na steht doch auf den Münzen drauf was und wieviel drin ist" - Sie: "Da muss ja nicht drin sein, was drauf steht" - darauf ist mir dann nix mehr eingefallen, vielleicht hätte man fragen sollen, was sie denn vermutet was ich da versuche einzuführen (versilbertes Gold oder Eisen oder was auch immer)) war schließlich das ultimative Totschlagargument, die Liste zu Z 82 12 (von richie die) gäbs nicht mehr, bei ihr würde es bei Z 81 nochwas aufhören (also nicht im Rechner sondern in ihren Vorschriftenordnern).


    Die 3 wollte man mir nicht geben, da die Münzen mehr gekostet haben als an Nennwert drauf steht (oha, welche Logik) und weil ihr auch nix anderes gefiel, gabs dann die 9.


    Hat zufällig jemand in letzter Zeit damit was abgeholt (bis zum 21.8. scheints ja noch geklappt zu haben) oder wurde da tatsächlich mal der Gesetzesdschungel gelichtet?

  • Hier mal das mir bekannte Nummerngedöns....


    Codelinie Nomenklaturtext
    7118 Münzen
    7118 10 Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
    7118 1010 aus Silber
    7118 1010 00 1 wenn es sich um Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes ohne Einfuhrumsatzsteuer beträgt (vgl. VSF Z 8212, Abs. 2 Nr. 3 c), Abs.3)
    7118 1010 00 9 andere (vgl. VSF Z 8212 Abs. 3, Nr. 2)
    7118 1090 andere
    7118 1090 00 1 aus Platin, wenn es sich um Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes ohne Einfuhrumsatzsteuer beträgt (vgl. VSF Z 8212 Abs. 2 Nr. 3 c)
    7118 1090 00 3 aus unedlen Metallen (vgl. VSF Z 8212)
    7118 1090 00 9 andere
    7118 90 andere
    7118 9000 10 Münzen, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel, aus Gold
    7118 9000 10 1 Münzen als Anlagegold, soweit sie im Verzeichnis der Goldmünzen genannt sind (vgl. Z 8250 - 1 Abs. 9 S. 2, Z 8250 - 3) oder die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25 c Abs. 2 Nr. 2 UStG)
    7118 9000 10 2 wenn es sich um Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes ohne Einfuhrumsatzsteuer beträgt (vgl. VSF Z 8212 Abs. 2 Nr. 3 c), Abs. 3)
    7118 9000 10 9 andere (vgl. § 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 2 UStG)
    7118 9000 90 andere
    7118 9000 90 1 gesetzliche Zahlungsmittel, soweit sie nicht wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden (§ 5 i. V. m. § 4 Nr. 8 b) UStG)
    7118 9000 90 3 aus Edelmetallen, wenn es sich um Sammungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne EUST) beträgt. (vgl. VSF Z 8212 Abs. 2 Nr. 3 c), Abs. 3)
    7118 9000 90 4 aus unedlen Metallen (vgl.VSF Z 8212, Abschnitt 1 Abs. (4) Satz 3)
    7118 9000 90 9 andere (vgl. § 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 2 UStG, VSF Z 8250 Abschnitt 1 Abs. (9) S. 1 und 3 und Z 8212 Abschnitt 1 Abs. (3) Satz 2)



    Wie gesagt funktioniert bei mir Silber 7118 1010 001 (7%) und Gold 7118 9000 101 (0%)


    Gruß TimS[Blockierte Grafik: http://www.goldseiten-forum.de/data:image/png;base64,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]

  • australische silberlunare .... hast du mehr als 250% ...blah,blah


    kann ich mir nich vorstellen ?) also würde die 3 wirklich wegfallen :hae:

    Klar, wenn man den Einheitspreis für das Jahr 2009 (250% sind dann knapp 19.50€/oz) anwenden lässt kommt man damit locker hin.


    aber nochmals: es geht mir hier weniger um die 250% sondern um die Liste der mit dem Regelsatz zu besteuernden Münzen bzw. die Vorschrift dazu - werd ich mal die Angel nach Dresden auswerfen, Danke euch beiden

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