Gelaber und Gemecker in den Angebots- und Galerie-sräds

  • 2 Tage auf eine Antwort warten wäre mir auch zu lang. Da kommt auch nix zu stande laut Bgb. Wieso auch. Fr. Pn geschrieben , Keine Antwort da hätte ich spätestens Sa abend dankend eine Pn mit Absage geschrieben. Manchmal will man einfach nur schnell und unkompliziert sein Geld loswerden :D

  • Es ist absurd so lange auf eine Antwort zu warten. Der Verkäufer ist zwischenzeitlich aktiv und schaut, ob er noch ein höheres Gebot bekommt. Zeitnahe Kommunikation muss man erwarten dürfen, 24 h wären wir schon zu lang, bei allem was sich darüber befindet, wäre dann auch mein Vertrauen weg.


    Man geht als Käufer ja üblicherweise auch in Vorkasse und wenn jemand so nachlässig kommuniziert, dann ist das Vertrauen für eine korrekte Abwicklung erschüttert.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • [...] Der Verkäufer ist zwischenzeitlich aktiv und schaut, ob er noch ein höheres Gebot bekommt. [...]

    Was für ein höheres Angebot sollte der Verkäufer denn erhalten, wenn er am Wochenende (!) etwas zum Festpreis (!) einstellt?


    Meiner Meinung nach hat @El Oso schon Recht.
    Natürlich ist es nicht optimal, wenn der VK erst nach anderthalb Tagen antwortet. Aber vielleicht gibt es da auch Gründe für, die wir nicht kennen.


    Das korrekte Verhalten als Käufer wäre meiner Meinung nach gewesen, einfach eine zweite PN hinterherzuschicken mit der Info "Mein Angebot gilt nur bis Samstag xx:xx Uhr" oder "Da ich bislang nichts gehört habe, muss ich mein Angebot zurückziehen".

  • Meine Erfahrungen sind da etwas anders. Ich habe des öfteren auf Angebote die ich Freitag ins Netz gestellt habe erst am Sonntag Antwort bekommen, umgekehrt dito und die wurden meistenteils auch erfolgreich zum Abschluß gebracht. Muß aber dazusagen das es überwiegend Foristen waren mit denen ich schon mehrfach gehandelt habe, bzw. Leutchen die mehrfach empfohlen wurden.
    Will sagen, das nach wie vor vorauseilender Leumund bzw. gewonnenes Vertrauen die besten Begleiter für einen erfolgreichen Handel sind/bleiben.

  • Wo steht geschrieben, dass ein Angebot, welches nach 1,5 Tagen nicht angenommen oder abgelehnt wurde automatisch verfällt?

    Da mit den PN ist so ne Sache.
    Man weiß halt nicht was der zukünftige Geschäftspartner sonst noch macht. Da kann auch mal ein Tag draufgehen bis zur nächsten Antwort.
    Beim Verkäufer genau so. Der nimmt sich extra nichts vor, keiner interessiert sich bis zum Abend. Dann geht der Arme einen heben. So ein Zug durch die Gemeinde kann schon mal 2 Tage dauern, bis man wieder ansprechbar ist.
    Was ist eigendlich so schlimm, wenn man mit einem Interessenten die Tel.-Nr. austauscht?
    Da kann man sich ratz fatz absprechen.
    Wie auch immer, auf eine Pn sollte immer eine Antwort folgen, auch wenn es eine negative ist.
    N.

  • Kann man machen, sich als Verkäufer bei oben geschildertem Fall auf das BGB berufen und auf Einhaltung des 'zustande gekommenen Vertrages' pochen...theoretisch.


    Praktisch kann ich dies ( bei geschildertem Fall ) allerdings definitiv nicht empfehlen. So etwas spricht sich hier im Forum schnell herum und disqualifiziert mMn den Verkäufer bei der Mehrzahl der Teilnehmer für potentielle zukünftige Geschäfte massiv.


    Oder anders gesagt: " Wenn ich als Verkäufer erst anderthalb Tage später antworte, sollte ich schon dafür Verständnis aufbringen, dass das Interesse bzw Vertrauen des potentiellen Käufers nicht mehr unbedingt vorhanden ist."


    Und ja, neben dem Juristischem, gibt es auch eine gewisse Forumsethik, gegen die oben geschilderte Verhaltensweise verstoßen sollte.
    Nur meine Meinung...

  • Den Handel den wir hier treiben unterliegt automatisch dem BGB, es sei denn beide Seiten schließen das explizit aus. Der Vertrag ist so auch gültig, vorausgesetzt keiner klagt und kann in während der Klage z.B. Sittenwiderigkeit nachweisen.

  • Nun, Kaufmannsehre und gesunder Menschenverstand gelten bei mir mehr als BGB. Es ist doch eh ein absurdes Theoriekonstrukt, als ob hier ein Forist den anderen verklagen würde, weil diesem vor Tagen eine Kaufabsicht unterbreitet wurde und er sich dann irgendwann einmal bequemt anzunehmen. Sich dann vor Gericht zu streiten über Klausen wie „nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf" ist doch müßig.


    Wenn die Argumentation hier so weitergeht, dann werden wir es demnächst zu tun haben mit Klausen wie "freibleibend / Zwischenverkauf vorbehalten / unverbindlich". Ich habe hier im Forum schon soviel gehandelt und fast ebensoviele tolle Handelspartner kennen lernen dürfen. Über die wenigen Graupen hüllen wir den Mantel des Schweigens, selbst bei diesen hat niemals jemand mit BGB argumentiert, ich auch nicht.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Ein faires, freundliches und verbindliches Handeln sollte selbstverständlich sein. Mit der Juristenkeule würde ich hier aber nicht kommen. Schlagt gerne mal unter „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ nach. Also, eine Verkaufsabsicht hier ins Schaufenster zu stellen, ist noch kein Angebot im Sinne von Par. 433 BGB. Andererseits habe ich mir noch den schönen Spruch „culpa in contrahendo“ gemerkt. Aber wie gesagt, das sind juristische Feinheiten, die hier nicht hingehören sollten.


    Wünsche noch eine schöne, entspannte und erfolgreiche Woche. :rolleyes:

  • Wenn das mit den Verträgen so einfach wäre, wäre es sehr kompliziert.
    Man stelle sich vor, 5 Kaufinteressenten schreiben dem Anbieter "nehme ich".


    Meinen Fall vom Wochenende sehe ich da schon anders, wenn man sich handelseinig ist und einer dann meint, er muss den Vertrag nicht erfüllen. Aber.. das kann der auch nur einmal mit mir machen. :D

  • Bei rechtlichen Geschichten geht's doch immer nur um einen Unfall der mit einer Wahrscheinlichkeit von ein paar pro Mille einherkommt.
    Fakt ist, auch wenn Du keine Klausel in Dein Angebot schreibst gilt das BGB.
    Deutschland ist nun mal eigen. Dazu ein kleiner Vergleich.
    In Japan gibt es weniger Anwälte als in Berlin...
    Und die kämpfen alle ums Überleben.

  • Dann soll der Verkäufer doch dem deal gleich nicht zustimmen. Aber den deal erst einzutüten, die Abholung abzustimmen und ihn dann abzusagen weil man das, was man jemand anderen bereits versprochen hat, anschließend einem Dritten besser verkaufen konnte. Leute echt jetzt? :wall:
    Da braucht es kein Gesetzbuch, um das Scheiße zu finden. Wenn ich einen deal eintüte, dann gehört meine Ware/mein Geld einem anderen, fertig. Völlig absurd Deichkind hier eine Schuld zuschieben zu wollen.

  • @El Oso


    Danke, ich fühle mich aber nicht angesprochen. Ich denke es geht um den anderen Fall.
    Natürlich bin ich nicht schuld, wenn der VK mich Sonntag wegen eines Treffens anschreibt und die abgesprochene Vereinbarung des Vorabends( Handelseinigkeit über Preis, Ware und Übergabeort ) über Board wirft, weil ich nicht nach wenigen Minuten antworte.


    Die Beiträge sind zum Großteil Antworten auf einen anderen Fall.

  • Ich habe es auch gerade gemerkt. LuxInterior schreibt über Gold. Ich hatte euch erst in einem deal gesehen, bis du jetzt von Silber geschrieben hast, sorry [smilie_blume]
    Ändert aber nichts an meiner Feststellung. Ich habe hier daels eingelöst, die waren bis zu 6 Wochen alt.
    Ich dachte doch da im Traum nicht darüber nach, ob ich mit dem Geld inzwischen noch einen besseren deal hätte machen können ...


    Ein deal ist ein deal, das wollte ich im Wesentlichen dazu ausdrücken. Euch einen schönen Tag noch :rolleyes:

  • Wie ich schon schrieb,mir ist so ein Verhalten noch nie untergekommen, somit war meine Frage ob ich zu penibel bin durchaus ernst gemeint.
    Ich hatte noch keine Geschäfte mit dem Verkäufer gemacht, Bewertungsthread gab auch nicht viel her, deshalb, da bin ich ehrlich, trägt eine Zeitspanne von knapp 40 Stunden nicht zu einem aufbauenden Vertrauen bei.


    Punkt 2 Deiner Auflistung ,mit dem zeitlich nicht beschränkten Angebot meinerseits, öffnet hier doch Tür und Tor für Angebote die erst nach Tagen beantwortet werden wenn Kurse gefallen sind, sollten die Kurse gestiegen sein bekommt man dann entweder gar keine Nachricht, oder eine lapidare " schon verkauft " Nachricht.
    Dies ist hier in diesem Fall alles nicht gegeben, weil Wochenende, und ich betone extra dass ich dem Verkäufer nichts dergleichen unterstelle, ich treibe gedanklich nur den angeführten Punkt 2 auf die Spitze..... Da werden manche die hier Angebote gemacht haben,.keine Antwort bekamen, plötzlich staunen wenn sie nach bspw 1 Woche zur Zahlung aufgefordert werden...

    Wie schon geschrieben ... entscheidend ist doch letztlich, was vereinbart wird und ob sich alle daran halten. Wenn jemand sofort antwortet, erleichtert er es mir natürlich aber Vertrauen schafft das bei mir nicht.
    Möglich, dass er gerade erst anfängt sich zu interessieren und die wenigen Bewertungen sprechen dann ja dafür.
    Da hängt man noch nicht täglich im Forum, um Goldhut's nächstes AU unter spot Angebot nicht zu verpassen. :thumbup:

  • Eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall. Ein Angebot ist keineswegs unbegrenzt gültig. Siehe § 147 Abs 2 BGB.


    Man muss hier doch nicht immer mit juristischem Halbwissen ankommen...

  • Ich halte 1,5 Tage für eine angemessene Frist. Anwesend war niemand, also sollte es Fristen geben. Ich meine der Vertrag wäre zu Stande gekommen.
    Was die Juristen da noch zu monieren haben k.A. Hängt aber üblicherweise
    von der Tagesform des Richters ab.

  • Eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall. Ein Angebot ist keineswegs unbegrenzt gültig. Siehe § 147 Abs 2 BGB.


    Man muss hier doch nicht immer mit juristischem Halbwissen ankommen...

    Alles was recht ist, aber um einen Deal unter Kollegen zu machen, braucht es die Paragraphenreiterei nicht.
    Der Eine hat Überbestand und der Andere kann noch was brauchen.
    Wenn mir einer zu sagt, tüte ich ein und versende zeitnah.
    Der Käufer überweist. Basta.
    Gerne auch ein Treffen, wenn möglich.
    Funktioniert zu 99%!
    Die 2-3 Arschgeigen sind auf der roten Liste und werden nicht mehr berücksichtigt.
    Also, wenn auf der Welt alles so einfach wäre wie ein Dael im Forum, gäbe es kaum Probleme.
    Übrigens, noch mal Danke an alle Foristen mit denen ich handeln durfte. [smilie_blume]
    N.

  • Ich wollte hier sicher auch keine juristische Debatte anfangen.


    Aber so konnte man das halt auch nicht stehen lassen, weil das viel zu pauschal war.


    Habe selbst schon oft und gerne hier gehandelt und dabei noch kein Mal ans BGB gedacht [smilie_happy]


    Auch mit dem hier zu Beginn des Diskussion gescholtenen Koala habe ich gute Deals gemacht :thumbup:

  • Ich habe mich da zum Ende der Diskussion auch eingemischt, darum noch nen Absacker. Brauchen wird man den ganzen juristischen Kram nicht.
    Ich finde es trotzdem nicht unnütz wenn wir darüber Bescheid wissen welche Folgen eine lachse oder falsche Handhabe von kaufmännischen Grundsätzen nach sich ziehen kann.
    Ob nun beim Kauf einer Münze oder einen Telefonvertrag über 1 Terabyte mobile Daten im Monat.
    Bei solchen Diskussionen geht's immer um den Ausnahmearsch den es immer und überall gibt.
    Ist wie mit einer Versicherung, die schließt man in der Hoffnung ab das der Unfall nicht eintrifft.

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