Gelaber und Gemecker in den Angebots- und Galerie-sräds

  • Leider kann man wirklich jeden Tag feststellen, dass immer mehr Arbeitnehmer immer weniger Ahnung von den Vorgängen in ihren Betrieben haben, die Gleichgültigkeit am Arbeitsplatz nimmt ihren Lauf...

  • Leider kann man wirklich jeden Tag feststellen, dass immer mehr Arbeitnehmer immer weniger Ahnung von den Vorgängen in ihren Betrieben haben, die Gleichgültigkeit am Arbeitsplatz nimmt ihren Lauf...


    dazu kann man auch sagen: Z Generation


    Wir leben mitten in einer der umwälzenden Zeiten die wir seit mehr als 125 Jahren gesehen haben.
    Es dreht sich so gut wie alle um 180 Grad:
    Die Natur, die Industrialisierung, das gesellschaftliche Miteinander, die menschliche Psyche.


    Irgendwie ist das nicht mehr so meine Welt :thumbdown:

  • Der Vollständigkeit halber sollte man aber bitte fairerweise erwähnen, dass ich als Verkäufer die Münzen selbst von einem Händler gekauft habe, der sie als 999.9 Gold verkauft hatte, weswegen ich diese auch so als solche verkauft habe. Das habe ich mir weder ausgedacht noch in welcher Absicht auch immer als 999.9-Goldmünze verkauft. Das sollte man anhand der Angebote, die ich hier einstelle, erkennen.


    Zudem habe ich die Kontaktdaten des Händlers gesendet, mit dem Du durchaus hättest in Verbindung treten können.
    Ich werde zusehen, den Kauf rückabzuwickeln und anzufechten. Ist de so, ist er der Besitzer und Eigentümer der Münzen, so dass Du mit ihm in Kontakt treten kannst. Wenn es seinerseits eine praktischere Lösung geben sollte, soll mich das auch nicht stören.

  • @Philosoph


    seltsames Rechtsverständnis deinerseits.
    Du hast doch die Münzen an "dolores14" verkauft, warum sollte der sich an den Händler wenden der dir diese Dinger angedreht hat ?
    Ganz einfach, nimm die Dinger zurück und klär das selbst mit deinem Händler da "dolores14" kein Rechtsgeschäft mit deinem Händler eingegangen ist sondern die Münzen von dir erhalten hat.
    Sorry, aber faires Verhalten sieht für mich anders aus :cursing:


    Gruß Silbermax

  • Der Vollständigkeit halber sollte man aber bitte fairerweise erwähnen, dass ich als Verkäufer die Münzen selbst von einem Händler gekauft habe, der sie als 999.9 Gold verkauft hatte, weswegen ich diese auch so als solche verkauft habe. Das habe ich mir weder ausgedacht noch in welcher Absicht auch immer als 999.9-Goldmünze verkauft. Das sollte man anhand der Angebote, die ich hier einstelle, erkennen.
    Zudem habe ich die Kontaktdaten des Händlers gesendet, mit dem Du durchaus hättest in Verbindung treten können.
    Ich werde zusehen, den Kauf rückabzuwickeln und anzufechten. Ist de so, ist er der Besitzer und Eigentümer der Münzen, so dass Du mit ihm in Kontakt treten kannst. Wenn es seinerseits eine praktischere Lösung geben sollte, soll mich das auch nicht stören.

    @Philosoph
    Wenn der niedrige Feingehalt der Münzen unstrittig ist, musst Du das Geschäft mit @dolores14 rückabwickeln, danach kannst Du Dich deinerseits mit dem Händler auseinandersetzen.
    Wochenlang die Kommunikation zu verweigern ist miserabler Stil und das wird dann wohl Dein letztes (Verkaufs)Geschäft hier im Forum gewesen sein.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • @Philosoph
    Entschuldige bitte, bin aber gerade etwas entsetzt über deine Antwort.
    Du bietest hier Sachen an welche nicht den angegebenen Werten entsprechen.
    Und schiebst die Verantwortung auf deinen Lieferanten?
    Denke das hier jeder selber für seine Angebote verantwortlich ist.
    Auch wenn man nicht über genügend Sachkenntnis verfügt.
    Von Daher solltest du es mit dem Käufer Rückabwickeln und diesem nicht zu deinem Händler schicken.
    =O

  • Philosoph überweist an Dolores 3/4 der Gesamtsumme + Versandkosten. Dolores schickt die Münzen an Philosoph. Philosoph bemüht sich um Rückabwicklung beim Händler und lässt Dolores an den emails als Bcc teilhaben. Ist der Händler ein Arsch, habt ihr den Schaden geteilt und wir wollen seinen Namen. Ist der Händler kein Arsch (Rücknahme der Münzen) bekommt Dolores das letzte 1/4.
    Freundlich CARLOZ

  • Philosoph überweist an Dolores 3/4 der Gesamtsumme + Versandkosten. Dolores schickt die Münzen an Philosoph. Philosoph bemüht sich um Rückabwicklung beim Händler und lässt Dolores an den emails als Bcc teilhaben. Ist der Händler ein Arsch, habt ihr den Schaden geteilt und wir wollen seinen Namen. Ist der Händler kein Arsch (Rücknahme der Münzen) bekommt Dolores das letzte 1/4.
    Freundlich CARLOZ

    Auch das halte ich für eine komplizierte inakzeptable Lösung.
    :hae:


    Wenn mir so ein Fall passiert, wäre ich bemüht es mit dem Käufer zur Zufriedenheit abzuwickeln.
    Die A...Karte hätte ich weil ich mir so was eingefangen hätte. Punkt.
    Dummheit schützt vor Schaden nicht.

  • Philosoph überweist an Dolores 3/4 der Gesamtsumme + Versandkosten. Dolores schickt die Münzen an Philosoph. Philosoph bemüht sich um Rückabwicklung beim Händler und lässt Dolores an den emails als Bcc teilhaben. Ist der Händler ein Arsch, habt ihr den Schaden geteilt und wir wollen seinen Namen. Ist der Händler kein Arsch (Rücknahme der Münzen) bekommt Dolores das letzte 1/4.
    Freundlich CARLOZ

    aus welchem Grund sollte Dolores ein Schaden entstehen?
    er hat Münzen mit angegebenen 999er Feingehalt gekauft, jedoch Münzen mit 500er Feingehalt erhalten.
    Ich glaube nicht, sollte dir das passieren das du dies dann genauso entspannt siehst

  • Der Vollständigkeit halber sollte man aber bitte fairerweise erwähnen, dass ich als Verkäufer die Münzen selbst von einem Händler gekauft habe, der sie als 999.9 Gold verkauft hatte, weswegen ich diese auch so als solche verkauft habe. Das habe ich mir weder ausgedacht noch in welcher Absicht auch immer als 999.9-Goldmünze verkauft. Das sollte man anhand der Angebote, die ich hier einstelle, erkennen.

    Moin @Philosoph,


    Shit happens! - Wir glauben Dir, dass Du keine böse Absicht hattest.
    Vielleicht liegt sogar bei dem Händler, von dem Du die Münzen gekauft hast, ebenfalls ein Versehen vor.


    Denke bitte über das folgende Verfahren nach:


    1) Du nimmst die Münzen von @dolores14 zurück und überweist ihm den Betrag.


    2) Du kontaktierst den Händler und weist ihn freundlich auf seinen Irrtum hin.
    Du fragst ihn, wie er die Sache beheben möchte.


    Wenn der Händler an einem guten Ruf und einwandfreier Geschäftsführung interessiert ist, wird er Dir entweder anbieten die Münzen zurückzunehmen oder Dir einen entsprechenden Rabatt anbieten.


    In diesem Normalfall habt ihr beide keinen Schaden. :thumbup:



    Wenn der Händler uneinsichtig ist, brauchst Du einen guten Anwalt. Die Beweise für deine Rechtsposition hat Dir @dolores14 schon geliefert. Spätestens, wenn Du klar kommunizierst, dass Du in Anbetracht der Rechtslage einen Anwalt einschalten wirst(!), dürfte der Händler sich einsichtig zeigen. :thumbup:



    Ich denke, das ist ein guter Weg für euch beide.



    LG Vatapitta

    Dschihad-Regeln 1 bis 4: (Seite 46 + 47 gekürzt)

    1) Dschihad ist von Allah befohlen. ...

    2) Lass dich niemals durch irgendwelche Regeln oder Einschränkungen aufhalten, der Zweck heiligt jedes Mittel, egal wie furchtbar. ...

    3) Spiele immer das Opfer. Mohammed kehrt die Sichtweise um. .... Der Angriff ist ihre Schuld und die Muslime sind die Opfer, nicht die Ungläubigen.

    4) Wiederhole das wieder und immer wieder und die Leute werden es irgendwann glauben. .....

  • Weil sie sich auch was ausgerechnet hat und auch total nachlässig war. Die Drohung eines Verlustes hilft auch das gemeinsame Vorgehen gegen den Händler. Gibt es eigentlich die Händlerrechnung?Freundlich CARLOZ

    Du hast recht das der Käufer auch einen Fehler machte.
    Er hat diesen aber bemerkt und sich an den Verkäufer gewandt.
    Und dann sollte es auch geregelt werden.
    Ich bin schon seit ewigen Zeiten im Forum aktiv aber sowas ist mir noch nicht passiert.
    Bisher war die Community hier absolut vertrauenswürdig und da gehört auch das bestreben nach sauberen Abläufen dazu.
    Von daher mit dem Käufer rückabwickeln und sich anden Händler wenden.
    Die Frage stellt sich dann nur unter welchen Umständen und zu welchem Zeitpunkt die Münzen beim Händler erworben wurden.
    Rechnung, ja oder nein, Zeitpunkt vor 3 Monaten oder 3 Jahren? :hae:

  • Weil sie sich auch was ausgerechnet hat und auch total nachlässig war. Die Drohung eines Verlustes hilft auch das gemeinsame Vorgehen gegen den Händler. Gibt es eigentlich die Händlerrechnung?Freundlich CARLOZ

    naja, das sehe ich etwas anders
    Die gekaufte Ware besitzt nicht die zugesicherte Eigenschaft und Dolores tritt daher vom Kauf zurück, oder ist wie von ihr erklärt mit einer teilweisen Erstattung des Kaufpreises einverstanden

  • naja, das sehe ich etwas anders
    Die gekaufte Ware besitzt nicht die zugesicherte Eigenschaft und Dolores tritt daher vom Kauf zurück, oder ist wie von ihr erklärt mit einer teilweisen Erstattung des Kaufpreises einverstanden

    Ging das ohne Bilder? Konnte Dolores nicht vor dem Kauf nachsehen wo sie danach nachgesehen hat?
    Das muss mir entgangen sein. Zitat: oder ist wie von ihr erklärt mit einer teilweisen Erstattung des Kaufpreises einverstanden.
    CARLOZ

  • Leute, wie Silbermax schon schrieb, die Rechtslage ist eindeutig. Wenn eine Ware die zugesicherte (und im Verkehr rechtserhebliche) Eigenschaft nicht besitzt, liegt ein Mangel vor. Der Käufer hat das Recht auf Minderung oder Wandelung und zwar nach Wahl des Käufers. Das gilt im ersten Schritt für Doleres und im zweiten Schritt für Philosoph gg. dem Händler. Das ist ein Rechtsanspruch und wenn hier nicht irgendjemand in Insolvenz fällt, ist das ein Anspruch, der spielend leicht durchzusetzen ist. Wenn ein Gespräch oder ein einfacher Brief hierzu nicht ausreicht, kann online ein Mahnbescheid ausgestellt werden oder gleich Klage eingereicht werden. Das ginge auch ohne Anwalt. Wer kein Bock auf Nervereien hat, nimmt gleich einen Anwalt. Wenn die Eigenschaft hinsichtlich des Feingehalts strittig ist, wird darüber bei Gericht Beweis erhoben, also im Zweifel ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dann gehen eben die Verfahrenskosten weiter in die Höhe. Erfolgsaussichten für den Kläger, wenn der Sachverhalt hier so ist wie vorgetragen, genau 100 %.

  • ich habe schon viele Dinge in meinem (Münz) Leben erfahren, aber das ein Käufer die Ware bei dem Vor-Verkäufer reklamieren sol, ist dann schon etwas, was mich fassungslos zurück lässt
    Zuerst dachte ich, es handelt sich um einen Schreibfehler oder Satzfehler, aber nein: Ist so gemeint :thumbdown:

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