Hallo, ich hoffe mein Beitrag ist hier hier richtig. Soweit ich durch die Suchfunktion richtig informiert bin, ist dieses Thema noch nicht behandelt worden. Im Dezember 2016 wurden Handels- und Investmenterleichterungen zu Gold im islamischen Recht beschlossen, die Anfang 2017 in Kraft treten sollen. Im islamischen Recht ist Spekulation und Zins stark eingeschränkt bzw. verboten. Goldbesitz ist erlaubt, die Spekulation mit dem Preis jedoch nicht. Das könnte sich in Kürze ändern, solange der Spekulation ein physischer Wert zu Grunde liegt. Warum uns das interessieren sollte? Nun ja, weil dadurch 1,6 Milliarden Muslime (25% der Weltbevölkerung) in den Goldmarkt streben werden. Mich würde interessieren, wie ihr das seht.
Grüße,
Trismegistos