"to hold in trust" = als Treuhänder verwalten, in Verwahrung haben.
Also uneigenes Gold in Verwahrung...
Grüsse
Edel
Die Übersetzung war nicht das Problem, sondern was damit konkret gemeint ist.
"physical gold held in trust”
Diese Definition sollte beispielsweise Bestände einschliessen, die in einer der Lagerstätte der LMBA aufbewahrt werden.
Andererseits, weiss ich nicht, ob man in solchen Fällen von (von Basel III verlangten) allocated gesprochen werden kann.
Was wäre dann, zum Beispiel, mit ETF Anteilen?
Sind diese laut Basel III cash und physical gold equivalent?
Als Real diesen Artikel zitiert hat, konnte man schon die Begeisterung mancher Foristen spüren, genau so wie in manchen Artikeln. Laut A. Maguire haben Banken schon begonnen, sich aufgrund von Basel III mit Physisches einzudecken.
Wenn aber Basel III Physisches mit ETF-Anteilen... mit von der LMBA aufbewahrten Beständen... usw. gleichsetzt, dann wen ficht das an, würde ich sagen.
Um so mehr, dass Basel III nicht genauer bestimmt, welche Bedingungen die Bewahrer erfüllen sollen.
“physical gold held in their own vaults or in trust".
Held in trust von wem?
Von audits, und insbesondere von independent bzw. third party audits, wird im Bis-Dokument interessanterweise nicht gesprochen.