Werde das ganze nicht weiter breittreten. Noch eine letzte anmerkung: Die Urteilsverkündung klingt für mich ( ich danke dm Herrn Jeden Tag dass ich kein Jurisrt bin ) wie die Abweisung der Klage wegen Formfehler.
Wenn eine Firma einem Mitarbeiter kündigt und auf der Kündigung ist keine Unterschrift, dann prüft das Gericht gar nicht mehr ob die Gründe halten oder nicht. Es geht dann nur darum, dass eben ohne rechtsgültige Unterschrift eine Kündigung nicht rechtskräftig ist. Das sagt dann aber nicht aus, dass der Mitarbeiter nicht doch, wenn auch später, wegen Diebstahl / Unterschlagung oder was auch immer gekündigt wird - halt dann mit Unterschrift ;-).
Das Gericht prüft erst mal
- bin ich zuständig?
- darf der Kläger klagen?
- ist ansonsten alles "formal" ok?
Wenn da dann 1x ein "nein" steht, dann wird erst gar nicht auf Argumente, etc. eingegangen.