wie steht es denn nun um die Behandlung vom Impfolgeerkrankungen durch die Krankenkassen. Werden die Behandlungskosten übernommen oder muss man erst beweisen dass die Behandlung erforderlich ist und nicht um Zusammenhang mit einer Ipfung steht.
Ich habe all meine noch vorhandenen Versicherungen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten bezezüglich einer Impfung (eventuelle Nebenwirkungen/dauerhafte Schädigungen oder aber auch. Bis dato hat es nur meine Rechtsschutz geschaft mir zu antworten leider ist der Schriftsatz so verdreht, das ein Normalo
die Buchstaben nicht so (ein)(zu) ordnen kann. Der Rest muss sich wohl erst absprechen bzw. spricht Keine Rückmeldung BÄNDE ![]()