Alles anzeigenHat mir einer einen Tipp?
Seit gestern besteht Testpflicht mittels Antigen-Schnelltest an der Schule meiner Tochter. Ohne Test kein Schulbesuch. Wir wehren uns, einen Nasaltest machen zu lassen, da die Teststäbchen idR. mit Ethylenoxid sterilisiert wurden. Bekanntlich ist dieser Stoff erbgutschädigend und krebserzeugend. Unser Vorschlag an die Schule einen Spucktest selber zu kaufen und unserer Tochter zur Verfügung zu stellen wurde mit dem Verweis auf die Anordnung des Kultusministeriums abgelehnt. Es gibt ja folgende Handlungsempfehlung: Handreichung Kultusministerium. Ich kann hier nirgends rauslesen, dass der Spuktest (hat auch eine Sonderzulassung) nicht zulässig sein soll. Es werden zwar diverse Hersteller genannt (Ziffer 2), ab es besteht auch eine Wahlmöglichkeit der Schule.
Welche Tests kommen zum Einsatz?
Das Land liefert aktuell Hotgen Coronavirus (2019-nCoV)-Antigentests des Herstellers Beijing Hotgen Biotech Co., Ltd. (Sonderzulassungsnummer des BfArM: 5640-S-057/21), SARS-CoV-2 Rapid Antigen Tests der Firma Roche (Sonderzulassungsnummer des BfArM: 5640-S-025/21), OFM Sensitivo des Herstellers OFM (Sonderzulassungsnummer des BfArM: 5640-S-146/21) sowie Clungene COVID-19 Antigen Rapid Tests des Herstellers Clungene (Sonderzulassungsnummer des BfArM: 5640-S-168/21) an die Kommunen aus. Da die Beschaffung von Tests durch das Land in mehreren Vergabeverfahren erfolgt, kann das Produkt über den Zeitlauf wechseln.
Da die Schulträger aber auch eigenständig Tests besorgen können, können an den Schulen auch Tests anderer Hersteller zum Einsatz kommen.
(Stand: 16. April 2021)
Hat von einer von euch eine rechtliche Einschätzung, ob die Schule tatsächlich auf einen Nasaltest bestehen kann.
Eine weitere Überlegung unserseits ist ja, selbst eine Bestätigung auszufüllen, was der Spuktest ergeben hat. Bei Grundschulen ist das ja auch möglich. Der müsste doch von der Schule akzeptiert werden?
Wie seht ihr das? Für Rückmeldungen wäre ich echt dankbar.
Die Lösung naht ![]()
Nach Gesprächen mit dem Kultusministerium und dem Sozialministerium sieht es wohl so aus, dass evtl. noch diese Woche eine Bundesverordnung zur Klarstellung der unterschiedlichen Testarten veröffentlicht wird. Es ist wohl so, dass nicht nur die in der Handreichung genannten Tests von der Schule eingesetzt werden können, sondern alle vom RKI zugelassenen Tests. Jetzt besteht aber in der Tat ein Hausrecht der Schule - welches jetzt durch die Bundesverordnung entzogen wird - was für ein Test zum Einsatz kommt. Übergangsweise lassen wir jetzt bei einer Apotheke einen Spuktest machen und diesen dann bestätigen, was zulässig ist. Dann kann meine Tochter wieder in die Schule. Wenn dann die Bundesverordnung raus ist, ist die Schule gezwungen, den Spuktest von meiner Tochter zu akzeptieren. Mal sehen.