3G im Nahverkehr
3G-Regelung ab 24. November
Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz.
Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab sofort eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, negativ getestet) im Nahverkehr. Das heißt, nur noch Personen, die einen der drei Nachweise vorzeigen können, dürfen unsere Verkehrsmittel nutzen (Bus, Straßenbahn, MainzRIDER).
Fahrgäste sind verpflichtet, unserem Prüfpersonal den entsprechenden Nachweis vorzuzeigen, wenn sie danach gefragt werden. Verstöße gegen die Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Rahmen von stichprobenartigen gemeinsamen Kontrollen mit dem Ordnungsamt und der Polizei in unseren Fahrzeugen sanktioniert.
Schülerinnen und Schüler sind unabhängig vom Alter von der 3G-Pflicht im ÖPNV ausgenommen.
Weiterhin gilt für alle Fahrgäste, die Pflicht eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Zusätzlich gilt ab Mittwoch, den 24. November auch eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz – natürlich auch für unsere Fahrerinnen und Fahrer und das gesamte Personal der Mainzer Mobilität. Da wir die Einhaltung dieser Regelung innerbetrieblich sehr stark kontrollieren werden, ist an den ersten Tagen damit zu rechnen, dass es zu Verzögerungen in unserem Betriebsablauf kommt und mit Verspätungen und Ausfällen im Nahverkehr zu rechnen ist. Wir bitten hierfür um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis.
https://www.mainzer-mobilitaet…im-nahverkehr-ab-24112021
Wie wird die Einhaltung der neuen 3G-Regel im öffentlichen Verkehr kontrolliert?
- DB Sicherheits- und Kontrollpersonal überprüft stichprobenartig die 3G-Nachweise in den Zügen. Dazu gehören rund 4.200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5.000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen.
- Darüber hinaus wird es im Metropolen- und Regional-Verkehr jeweils länderspezifische Sicherheitspartnerschaften zur Durchsetzung der 3G-Regel geben.
- Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann bzw. sich weigert, diesen vorzuzeigen?
- Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.
- Gilt die 3G-Regel auch für das Bordpersonal?
- Ja, die Regelung gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug.