Man könnte den Kindern auch mal in den Arsch treten.
Weil etwas Hilfe im haushalt nie schadet, Kühe melken ....kartoffeln klauben...Hof kehren
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.