erst schreibst Du Preiserhöhung nach EnSiG aus dem Hause Habeck, dann Preiserhöhnung auf Grundlage 313 BGB? Watt denn nu? Dass das zwei Paar Schuhe sind, ist Dir schon kkla
Das Energiesicherungsgesetz gibt erst die Grundlage, die Störung nach BGB 313 zu erklären. Sonst kann ja jeder wie er will bestehende Verträge ignorieren. Die erklärte Störung wurde damit gesetzlich bestätigt und ist so unangreifbar. Und jetzt lass mich bitte in Ruhe, es nervt wirklich.