Hier nochmal eine Gaspreiserhöhung. Das Unternehmen beruft sich auf §313 BGB und hebt die Störung der Geschäftsgrundlage hervor um den bestehnden Vertrag anzupassen.
Ihr könnt davon ausgehen, dass alle Altverträge damit gekündigt und angepasst werden. Sicher kann man die Sonderkündigung in Betracht ziehen, dann wird es aber noch teuerer, weil einen keiner mehr aufnimmt.
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