Es ist noch etwas schlimmer als zuerst gedacht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorlegen können oder wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen laut dem Bundesarbeitsministerium grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten.
Weigert sich der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dauerhaft, einen 3G-Nachweis vorzulegen, kann der Behörde zufolge „als ultima ratio“ eine Kündigung in Betracht kommen. Wenn der Arbeitnehmer seinen 3G-Status nicht preisgeben möchte oder nicht nachweisen und deshalb die Arbeitsleistung nicht erbringen kann, dürfte ihm in der Regel auch kein Vergütungsanspruch zustehen.
Sollte es seinerseits zu Verstößen gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen kommen, kann dem Mitarbeiter ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro auferlegt werden.
https://snanews.de/20211119/de…itsplatz-ein-4390216.html
Ich habe die Seite mit vielen Details gefunden:
https://www.haufe.de/recht/wei…ronavirus_204_510706.html
werde mal später durchlesen
Wie es aussieht sind die Maßnahmen bis 19.03.2022