Es ist noch etwas schlimmer als zuerst gedacht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorlegen können oder wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen laut dem Bundesarbeitsministerium grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten.
Weigert sich der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dauerhaft, einen 3G-Nachweis vorzulegen, kann der Behörde zufolge „als ultima ratio“ eine Kündigung in Betracht kommen. Wenn der Arbeitnehmer seinen 3G-Status nicht preisgeben möchte oder nicht nachweisen und deshalb die Arbeitsleistung nicht erbringen kann, dürfte ihm in der Regel auch kein Vergütungsanspruch zustehen.
Gut für die, die sich rauskündigen lassen wollen, dürften auch einige sein, genau so ist es auch richtig.
Nur so geht das, im Altenpflegebereich bestimmt eine spannende Sache. Die meisten sind eh total fertig, ob Geimpft oder nicht.
Landtag Sachsen hat Bändchen.
Macht doch den Zirkus nicht mehr mit, Sabotage ist angesagt! ![]()